Mittwoch, 14. Oktober 2015

Amtsgericht Tübingen stoppt Gerichtsvollzieher

Das Amtsgericht Tübingen hat am 09.10.2015 die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis durch den Gerichtsvollzieher gestoppt.

Nachdem der Schulder das Angebot des selbsternannten Gerichtsvollziehers abgelehnt und dem Schreiben mit der Angebotsablehnung (Termin zur Abgabe einer Vermögensauskunft) seine AGBs beigefügt hatte, hörte der Schulder vom Gerichtsvollzieher 4 Wochen nichts mehr, bis dieser dann ein Schreiben schickte mit dem Hinweis einer Eintragung ins Schuldnerverzeichnis.

Der Schuldner schickte daraufhin dem selbsternannten Gerichtsvollzieher eine Rechnung (Kosten gemäß übersendeter AGBs), reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Dienstherrn (in diesem Falle das AG Tübingen) ein und stellte beim Amtsgericht Tübingen einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz.

Dieser Antrag auf einstweiligen Rechtschutz hatte nun Erfolg:



Danke an unseren Leser für die Übersendung dieses Falles.

In diesem Fall wurde der Gerichtsvollzieher erstmal gestoppt, bis die Rechtmäßigkeit der Forderung nachgewiesen wird.

Wie ihr seht lohnt es sich Widerstand zu leisten gegen Unrecht.

3 Kommentare:

  1. Gleichen Schriftsatz habe ich vom Vollstreckungsgericht auch erhalten. Seither wechseln die Schriftsätze zwischen Rundfunkanstalt und mir zum Gericht. Und nun ist erstmal Stillstand eingetreten.

    AntwortenLöschen
  2. Gleichen Schriftsatz habe ich vom Vollstreckungsgericht auch erhalten. Seither wechseln die Schriftsätze zwischen Rundfunkanstalt und mir zum Gericht. Und nun ist erstmal Stillstand eingetreten.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ja und nun muss der Beitragsservice erstmal den Vertrag vorlegen und vor allem den Nachweis erbringen dass dieser "Staatsvertrag" ein Gesetz ist und das Gesetz auch unterschrieben wurde. Und den Geltungsberiech des Gesetzes nachweisen, usw.
      Da werden die sich sehr, sehr schwer tun...

      Löschen