Montag, 1. Februar 2016

Briefkasten mit AGBs - So wehrt man unerwünschte Post ab



Eine ganz neue Idee im Kampf gegen unerwünschte Post (Gelbe Briefe, Beitragsservice, Inkassofirmen, usw.) wurde von den bekannten "Bitte keine Werbung" Aufklebern abgeleitet.
Statt einem solchem "Bitte keine Werbung" Aufkleber, klebt man auf seinen Briefkasten einen Hinweis (kann man mit dem PC ausdrucken und mit Tesafilm aufkleben) bezüglich der Nutzungsbedingungen. Da der Briefkasten in Privateigentum steht kannst du auch selbst die Bedigungen zur Benutzung festlegen.

Auf dem Hinweis könnte nun zum Beispiel stehen:
"Mit der Benutzung dieses Briefkastens stimmen Sie den AGBs zu, welche Sie unter http://meinedomain.de/briefkasten.html einsehen können."

Auf der Internetseite kann man dann seine ausführlichen AGBs, bzw. Nutzungsbedingungen veröffentlichen. Man könnte die AGBs auch auf Pastebin.com veröffentlichen und den Link zu Pastebin angeben. Oder man kann die komplette AGBs am Briefkasten anbringen oder den Hinweis anbringen, dass die AGBs beim Eigentümer eingesehen werden können (so müsste die Zusteller also Klingeln und nach den AGBs fragen).

In den AGBs kann man dann einzelne Bedingungen für bestimmte Post festlegen., wie zum Beispiel das allgemeine Zustellverbot für Gelbe Briefe, Werbezettel, usw.
Auch könnte man Vertragsstrafen festlegen für Briefe die eingeworfen werden trotz Zustellverbot und Bearbeitungsgebühren für bestimmte Briefe, usw. Oder die Verpflichtung das der Zusteller den Absender der Briefe die vom Zustellverbot betroffen sind über die AGBs in Kenntnis setzt, usw.

Bei Zuwiderhandlung kann man dann dem Beitragsservice oder der Deutschen Post AG (oder privaten Postzusteller) gemäß diesen AGBs eine Rechnung stellen.

Wir freuen uns auf Fotos von eurem Briefkasten und Berichte zu dieser Aktion...

 

3 Kommentare:

  1. Ich mache das schon lange. Habe die AGB's aber auf den Briefkastenschlitz geklebt. Theoretisch bin ich schon MIllionär, da sich keiner dran hält. Aber ich muss noch jemanden finden, der das in diesem System "durchsetzt" :)

    AntwortenLöschen
  2. Im Grunde kannst du das mit jedem Inkassobüro, jedem Rechtsanwalt durchsetzen, ist kein Problem.
    Wenn Widerspruch eingelegt wird musst du entscheiden ob du den Weg vor Gericht gehen willst oder nicht.

    AntwortenLöschen