Montag, 28. Dezember 2015

Kriegsgefangenenpost - ein weiterer Beschwerdeweg

Leider kommt es immer wieder vor, dass die Deutsche Post AG die Regelungen aus dem Weltpostvertrag sowie der Haager Landkriedsordnung missachtet und rechtswidrig veruscht Nachentgeld bzw. Strafporto vom Empfänger der gebührenfreien Kriegsgefangenenpost zu verlangen.

Wir haben auf dieser Seite bereits mehrfach über Beschwerdemöglichkeiten, Strafanzeigen, usw. berichtet, wenn ihr Probleme mit der dem Empfang oder Versand von Kriegsgefangenenpost habt.

Kürzlich habe ich von Frank (danke an dieser Stelle!) eine Sendung bekommen, welche er als "Zivilinterniertenpost" in Verbindung mit einer Einschreibemarke abgesendet hat. Es fand durch das zuständige Briefzentrum mal wieder eine strafbare Sachbeschädigung statt, nämlich durch beschmieren meines Briefumschlages mit großen blauen Zahlen "287", für ein rechtswidriges Nachentgeld/Strafporto - welches die Briefzustellerin von mir eintreiben sollte.
Nun wollte die nette Briefzustellerin also 2,87 Euro von mir haben für diesen Brief und ich teilte ihr mit das ich dies nicht bezahlen werde und Sie den Brief dann wieder mitnehmen müsse. Sie solle sich das aber gut überlegen und ersteinmal mir laut vorlesen was auf dem Brief oben rechts steht.
Gut, laut hat sie es dann nicht vorgelesen, aber sie hat es sich dann durchgelesen und ich habe sie nochmal zusätzlich darauf hingewiesen das dort "Portofrei" steht. Daraufhin hat die Dame den Einschreibebrief eingescannt und ohne Nachentgelt ausgehändigt und nur gemeint, sie würde dann auch nicht verstehen weshalb man hier ein Nachentgeldvermerk angebracht hat.



Es lohnt sich also mit den unwissenden Postzustellern ins Gespräch zu kommen und Sie über die Rechtslage aufzuklären. Die Zustellerin war eine Vertretungskraft in der Weihnachtszeit, mein Stammzusteller macht schon lange keine Versuch mehr Nachentgeld zu verlangen sondern stellt trotz Nachentgelt-Beschmierung anstandslos zu. Natürlich war dies auch ein Kampf mit zahlreichen Beschwerden und Strafanzeigen, aber inzwischen laufen alle in Spur...

Aber ich wollte euch eigentlich heute einen weiteren Weg der Beschwerde aufzeigen, welchen ihr unbedingt gehen solltet im Falle es Probleme mit der gebührenfreien Zustellung von Kriegsgefangenenpost gibt.

Dieser Weg heißt: Beschwerde an die Bundesnetzagentur!

Die Bundesnetzagentur ist die Aufsichtsbehörde der Deutschen Post AG (und allen anderen Brief- und Paketdienstleistern) und sollte unbedingt eingeschaltet werden, wenn die Deutsche Post sich nicht an den Weltpostvertrag hält.

Bei eurer Beschwerde zitiert ihr am besten aus dem Weltpostvertrag und der Haager Landkriegsordnung, wie ihr dies auch schon aus der Vorlage der Strafanzeige kennt, oder ihr übersendet gleich eine Kopie eurer Strafanzeige an die Bundesnetzagentur zusammen mit einer Aufforderung einzuschreiten und dafür zu sorgen das die Deutsche Post AG sich an die Regelungen aus dem Weltpostvertrag und der Haager Landkriegsordnung hält.

Und hier sendet ihr eure Beschwerde hin:

Bundesnetzagentur
Referat 318
Postfach 80 01
53105 Bonn


Telefax
0228 - 14 6775

Der beste Weg ist der Versand per Post + zusätzlich per Fax (Faxprotokoll aufbewahren). Wenn ihr kein Fax habt, dann versendet eure Beschwerde als Einschreiben, damit ihr einen Nachweis habt.





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