Das Landgericht Tübingen hat erneut die GEZ Mafia gestoppt!
SWR ist keine Behörde
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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice stoppen! Wir zeigen Dir wie man sich gegen die GEZ Mafia wehrt.
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Liebe Leser,
es gibt wenig Neues zum berichten. Zumindest von unserer Redaktionsgemeinschaft. Seit vielen Monaten ist es ruhig beim Beitragsservice. Keine Reaktionen mehr auf unsere Schreiben. Die Landesrundfunkanstalten haben auf unsere Anfragen nicht reagiert, was eine Bestätigung der nicht vorhanden Forderung darstellt.
Würde eine Forderung existieren, wäre man verpflichtet auf solche Anfragen zu reagieren. Da keine Reaktion erfolgt, müssen wir davon ausgehen das keine Forderung existiert. Es finden weder Pfändungen, Zahlungsaufforderungen noch Gerichtsvollzieherladungen mehr staat. Der Beitragsservice hat seit Jahren keinen einzigen Cent gesehen, einzelne Menschen aus unserer Redaktionsgemeinschaft welche mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt hatten, haben auch den Gerichtsvollzieher seit vielen Monaten los.
Was treibt der diese Mafia-Organisation? Bereitet Sie still und leise einen neuen Angriff vor um weiterhin Geld zu erpressen oder hat man gar aufgegeben und eingesehen das man mit den kriminellen Methoden hier nicht weiter kommt?
Wir sind auf Berichte von euch Lesern angewiesen. Wie sind eure Erfahrungen?
Habt ihr unsere Berichterstattung fleißig gefolgt und habt ihr alle Schritte unternommen? Wie waren die Reaktionen? Habt ihr auch eure Ruhe?
Aktueller Sachstand unserer Redaktionsgemeinschaft:
- Keiner bezahlt die Schutzgelderpressung der GEZ-Mafia
- Keine Post und keine Hausbesuche der Mafia
- Briefpost und Pakate versenden wir weltweit als Kriegsgefangenenpost, sowohl über die Deutsche Post AG, wie auch über regionalle Briefdienstleister. Alles eine Frage der "Erziehung".
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Ein Leser hat in Sachen GEZ Post von einem Gerichtsvollzieher bekommen. Er hat uns hier sein Antwortschreiben zur Verfügung gestellt, welches als PDF Datei hier runtergeladen werden kann.
Die Erfahrung zeigt das solche Schreiben recht wenig bringen, man sollte hier lieber dem Gerichtsvollzieher seine AGBs übersenden und entsprechende Rechnungen auch geltend machen. Zudem sollten zeitglich Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden geschrieben werden.
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Wir brauchen mehr mutige Menschen wie Sieglinde. Stellt euch vor hunderttausende weigern sich so hartnäckig. Wollen Sie hunderttausende Menschen einsperren? So viele Gefängnisse hat diese BRD-Verwaltung garnicht. Leistet Widerstand und nehmt euch Sieglinde zum Vorbild!
Schreibt Sieglinde und zeigt Solidarität!
Legt Briefen immer Rückporto bei. Fragt Sie ob ihr Geld ihr überweisen dürft,
damit Sie sich in Haft etwas kaufen kann. Unterstützt diese mutige Kämpferin!
Sendet eure Solidaritäts-Post an:
Sieglinde Baumert
z.Zt. JVA Chemnitz
Reichenhainer Straße 236
09125 Chemnitz
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123recht bietet eine supert Möglichkeit sehr kostengünstig eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag zu erheben, im Falle man selbst nicht in der Lage ist eine solche zu formulieren.
Hat die "Behörde" Ihren Widerspruch gegen Rundfunkgebühren nicht akzeptiert? Erstelle einfach mit dieser intelligenten Vorlage deine individuelle Klage gegen einen bereits abgelehnten Widerspruch.
Das erwartet Dich beim interaktiven Muster für eine Klage gegen Rundfunkgebühren (GEZ)
Mit diesem interaktiven Muster formulierst du eine Klage gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid. Du erstellst durch die intuitive Führung ein für dich passendes Dokument, das du dem zuständigen Gericht nur noch übermitteln musst.
Bereits während des Ausfüllens bekommst du zahlreiche Hinweise mit an die Hand. Wichtige Punkte sind zusätzlich in einem Merkblatt zusammengefasst.
Im Muster ist ein Fristenrechner enthalten, der genau berechnet, bis wann du die Klage noch erklären kannst.
Wichtige Hinweise zur Klage gegen den Beitragsservice:
Die Klage ist nur möglich, wenn du zuvor Widerspruch eingelegt und dieser Widerspruch von der Behörde abgelehnt worden ist.
Eine Klage gegen den Gebührenbescheid befreit dich grundsätzlich nicht von der angeblichen Zahlungspflicht.
Nicht alle der im interaktiven Muster genannten Gründe für deine Klage führen automatisch zum Erfolg. Viele halten die Gebühren in dieser Form für verfassungswidrig, da z.B. keine Unterscheidung gemacht wird, wieviele oder ob überhaupt Empfangsgeräte bereit gehalten werden. Die Umstände für eine Befreiung aus verfassungsrechtlichen Gründen sind noch nicht abschließend gerichtlich geklärt.
Deine Klage sollte jedoch regelmäßig dann erfolgreich sein, wenn du oder ein Mitbewohner bereits zahlen und durch einen weiteren Bescheid zu einer zweiten Gebühr herangezogen werden sollen, die von den Gebühren befreit sind, du deinen Wohnsitz im Ausland hast oder für dein Büro in deinen Privaträumen zusätzlich zahlen sollst. Eine Zahlung der Beiträge unter Vorbehalt ist nicht möglich. Entsprechende Formulierungen sind wirkungslos.
Geht die Klage positiv für dich aus, wird dir der gezahlte Beitrag in der Regel automatisch erstattet.
Diese Klage ist daher eher eine Option für Leute die sich nicht die Mühe machen wollen sich mit allen Einzelheiten zur rechtlichen Lage der BRD auseinanderzusetzen und die nicht den Atem und den Kampfgeist haben, die GEZ-Mafia mit aller Härte zu bekämpfen, inkl. aktiver Widerstand gegen Gerichtsvollzieher.
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Rundfunkbeitrag Seit Anfang 2013 heißt die berüchtigte GEZ nunmehr ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. Was hat sich dadurch genannt? Der Name. Sonst nichts.
Beim ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (BS) hat man anscheinend für 2016 gute Vorsätze gefasst und das neue Jahr mit einer Aufräumaktion begonnen. Am 8.1. bekam ich eine Mahnung vom BS, dass ich bis zum 17.01. 161,82 Euro zu zahlen hätte, sonst müssten Vollstreckungsmaßnahem eingeleitet werden. Das Schreiben enthielt jedoch neben einer Pointe einige Merkwürdigkeiten
Es ist datiert auf den 3.1. – ein Sonntag. Da fünf Tage Postlaufzeit äußerst selten sind, ist es wie üblich wesentlich später abgeschickt worden. Diese Datierung auf ein Datum, das nicht dem Absendedatum entspricht, ist eine der Traditionslinien, die von der GEZ übernommen wurden. Es gibt durchaus Fälle von knapp zwei Wochen zwischen angeblichem Bearbeitungsdatum und der Ankunft. Der Sinn des Ganzen: Druck ausüben. Sind Fristen zu beachten, kann der Eindruck größerer Dringlichkeit entstehen. In diesem Fall wurden aus knapp 14 Tagen knapp eine Woche.
Im beiliegenden Zahlschein ist eine Summe von 642,96 angeben. Auch das ist eine GEZ-Tradition: Der vorsintflutliche Zahlschein wird nicht auf die Summe ausgestellt, die tatsächlich aktuell gefordert wird, sondern auf die Gesamtschuldsumme.
Für mich neu, aber in der Tradition des GEZ-Kuddelmuddels stehend, war, dass auch der WDR im Briefkopf als Absender auftauchte. Dazu muss man wissen, dass der BS wie die GEZ keine rechtsverbindlichen Bescheide ausstellen kann, weil sie nicht rechtsfähig ist. Trotzdem verschickt der BS im Auftrag des WDR Bescheide, nur muss dann eben der WDR auch als Absender erscheinen. Das Neue für mich: Zwar ist der WDR als Absender berücksichtigt, aber es handelt sich nicht um einen Bescheid, sondern nur um eine Mahnung ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Da aber Vollstreckungsmaßnahmen angedroht wurden, sollte ein zusätzlicher WDR-Absender wohl offizieller wirken.
Und nun zur Pointe: Die geforderten 161,82 stammen aus zwei Bescheiden aus dem Jahr 2013, gegen die ich Widerspruch eingelegt, für die ich einen Widerspruchsbescheid erhalten und gegen die ich geklagt habe und noch klage. Beklagter ist natürlich der WDR, weil der BS wie erwähnt nicht rechtsfähig ist. Dummerweise hat der WDR mir in seinen Widerspruchsbescheiden auf meinen Antrag hin gewährt, dass die strittigen Beträge – wenn überhaupt – erst nach Ablauf des Verfahrens zu zahlen sind.
Ich fasse bis hier hin zusammen: Eine öffentliche Verwaltung verwendet ein unwahrscheinliches Datum, um Druck auszuüben, gibt auf einem Zahlschein eine wesentlich höhere als die tatsächlich geforderte Summe an, schmückt sich mit dem Absender einer rechtlich relevanten Institution und droht mittels eines informellen Briefes, der nicht geeignet ist, einen Bescheid aufzuheben, mit Vollstreckungsmaßnahmen, also mit einem ziemlich deftigen Eingriff in die Privatsphäre eines Bürgers.
Ich habe versucht, noch am gleichen Tag, beim BS anzurufen: Alle Leitungen belegt. Daher habe ich auf der BS-Website im dafür vorgesehenen Formular eine Nachricht hinterlassen, in der ich die Fakten klarstellte. Ich bekam keine Eingangsbestätigung per E-Mail, ich bekam keine Entwarnung vor dem Fristdatum, ich bekam danach auch keine Post vom Gerichtsvollzieher und natürlich keine Entschuldigung für das „Versehen“. Was ich diese Woche bekam, war die übliche Quartalsaufforderung, die gesamten ausstehende Beiträge zu zahlen. Ich weiß aus einer Antwort der GEZ, die ich vor vielen Jahren bei meinem ersten Rechtsstreit mit dem WDR in Sachen PC-Gebühr erhielt, dass dies angeblich nur ein Informationsschreiben ist, weil der Betrag ja bis zum Ablauf des Verfahrens gestundet wird. Und trotzdem lag natürlich auch diesem Zahlungsaufforderungsinformationsschreiben ein Zahlschein bei. Tradition verpflichtet.
Die GEZ war jahrelang ein gern genutzter Blitzableiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Der Eindruck, den man in der Öffentlichkeit hatte, dass die GEZ eine eigenständige Institution ist, war gewollt. Doch selbst die berühmt-berüchtigten „GEZ-Beauftragten“ kamen in Wahrheit im Auftrag der Anstalten und wurden von diesen auch bezahlt. Tatsächlich entsprachen all die Methoden, die die GEZ anwandte, um Geld einzutreiben, voll und ganz dem Geist, der in den Anstalten zu Hause ist, eine Art Bundesverfassungsgerichtsgnadentum: Wir haben Rechte, wir sind Guten. Dass eine öffentliche Verwaltung auch Pflichten hat, dass sie Dienstleister des Bürgers ist, das sollte wohl durch den Service-Bestandteil der Umbenennung zum Ausdruck kommen, aber auch nur dort und nicht im praktischen Handeln. Da ist man weiterhin Einzugszentrale und arbeitet mit Methoden, die sonst nur von halbseidenen Organisationen bekannt sind, die sich mit Spam-Versand finanzieren.
[Quelle: Freitag-Community-Mitglied Mondmannn]
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Offener Brief für die Beibehaltung von Bargeld
Sehr geehrter Herr Bundesminister Schäuble,
das geplante Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro sehen wir als den Einstieg in die Abschaffung des Bargelds. Dabei wird mit der Einschränkung von baren Zahlungsmitteln das Ziel der Verbrechensbekämpfung nicht erreicht. Mit Einschränkungen des Bargeldverkehrs verlieren die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands schrittweise wichtige Persönlichkeits- und Freiheitsrechte.
Darum fordern wir Sie auf, von einem Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro abzusehen.
Kernargumente gegen das Vorhaben:
- Euro-Bargeld ist das einzige Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel (neben den auf 50 Stück oder im Wert auf 200 Euro beschränkten Münzen).
- Nach Berechnungen von Schattenwirtschaftsfachmann Friedrich Schneider von der Universität Linz hätten die Abschaffung großer Banknoten und das Verbot großer Barzahlungen „nur minimale senkende Effekte auf die Schwarzarbeit oder die Kriminalität“. Die beabsichtigte gesetzliche Beschränkung wäre also nicht verhältnismäßig.
- „Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet jede Einschränkung der Bargeldnutzung einen Verlust an persönlicher wirtschaftlicher Freiheit.“ (Bundesbank-Vorstand Carl- Ludwig Thiele)
- „Die Anonymität des Bargelds ermöglicht es den Bürgern, auch den gesetzestreuen, einen Rest Privatsphäre zu bewahren, der nicht der vollständigen Überwachung oder Überwachbarkeit unterliegt.“ (Handelsblatt)
- Beim privaten Kauf und Verkauf von Gebrauchtwaren sowie auf Märkten ist die Barzahlung essenziell. Auch Musikgruppen werden in der Regel bar aus der Abendkasse bezahlt.
- Elektronische Zahlungsmittel schließen bestimmte Personenkreise aus und sind wegen Transaktionslimits oder technischer Probleme nicht immer einsetzbar.
- Im Sparstrumpf der Bürgerinnen und Bürger befindet sich meist Bargeld, zumal dieses vor Negativzinsen oder Bankenpleiten geschützt ist.
- „Der Bürger soll selbst entscheiden können, ob er lieber Bargeld nutzen oder bargeldlos bezahlen möchte.“ (Bundesbankpräsident Jens Weidmann)
Wir fordern Sie auf, von Begrenzungen von Bargeldzahlungen abzusehen – um die Freiheitsrechte und das Grundrecht auf Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger zu wahren.
Mit freundlichem Gruß
Rena Tangens
Digitalcourage e.V.
Liebe Freunde,
neben unseren Flyern gibt es ab sofort auch Anti-GEZ Aufkleber zur Warnung vor der Staatspropaganda.
Natürlich ist auch www.beitragsservice.xyz mit aufgedruckt, damit der Leser des Aufklebers auch weiß wo er sich informieren kann.
Der Aufkleber hat mit 5cm eine gute Größe, dass dieser auch als Briefaufkleber genutzt werden kann.
Dennoch ist der Aufkleber als hochwertiger Outdoor-Aufkleber hergestelt worden, damit er vielseitig eingesetzt werden kann. Er ist mit Hochglanz-UV-Lack versehen und deshalb auch witterungsbeständig.
- Ausverkauft -
Unterstützt uns mit eurer Bitcoin (BTC) Spende:
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"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand Pflicht!"
Eine ganz neue Idee im Kampf gegen unerwünschte Post (Gelbe Briefe, Beitragsservice, Inkassofirmen, usw.) wurde von den bekannten "Bitte keine Werbung" Aufklebern abgeleitet.
Statt einem solchem "Bitte keine Werbung" Aufkleber, klebt man auf seinen Briefkasten einen Hinweis (kann man mit dem PC ausdrucken und mit Tesafilm aufkleben) bezüglich der Nutzungsbedingungen. Da der Briefkasten in Privateigentum steht kannst du auch selbst die Bedigungen zur Benutzung festlegen.
Auf dem Hinweis könnte nun zum Beispiel stehen:
"Mit der Benutzung dieses Briefkastens stimmen Sie den AGBs zu, welche Sie unter http://meinedomain.de/briefkasten.html einsehen können."
Auf der Internetseite kann man dann seine ausführlichen AGBs, bzw. Nutzungsbedingungen veröffentlichen. Man könnte die AGBs auch auf Pastebin.com veröffentlichen und den Link zu Pastebin angeben. Oder man kann die komplette AGBs am Briefkasten anbringen oder den Hinweis anbringen, dass die AGBs beim Eigentümer eingesehen werden können (so müsste die Zusteller also Klingeln und nach den AGBs fragen).
In den AGBs kann man dann einzelne Bedingungen für bestimmte Post festlegen., wie zum Beispiel das allgemeine Zustellverbot für Gelbe Briefe, Werbezettel, usw.
Auch könnte man Vertragsstrafen festlegen für Briefe die eingeworfen werden trotz Zustellverbot und Bearbeitungsgebühren für bestimmte Briefe, usw. Oder die Verpflichtung das der Zusteller den Absender der Briefe die vom Zustellverbot betroffen sind über die AGBs in Kenntnis setzt, usw.
Bei Zuwiderhandlung kann man dann dem Beitragsservice oder der Deutschen Post AG (oder privaten Postzusteller) gemäß diesen AGBs eine Rechnung stellen.
Wir freuen uns auf Fotos von eurem Briefkasten und Berichte zu dieser Aktion...
Ich habe im September 2014 das letzte Mal etwas vom Beitragsservice gehört, obwohl ich damit gerechnet habe das man sich wieder melden wird, habe bis bis heute (Stand: Januar 2016) nichts mehr von dieser Inkassofirma gehört.Dir gefällt unsere Seite?
Was war passiert?
Ich hatte per Einschreiben-Rückschein meine AGBs der Firma "Beitragsservice" übermittelt. Nachdem ich danach wieder Post erhalten habe, habe umgehend meine Rechnung (in Euro statt Feinunzen Silber - hatte in meinen AGBs als Währung Euro angegeben) gestellt und diese ebenfalls per Einschreiben-Rückschein versendet.
Nach ca. 3 Monaten kam wieder eine Zahlungsaufforderung, ohne das im geringsten auf mein Schreiben und meine Rechnung eingegangen wurde.
Ich stellte also einer erneute Rechnung, mit dem Zusatzhinweis, das aus Kulanz die ungesetzliche Forderung des Beitragsservice von meiner Rechnung abgezogen werden darf (welche sich bei der 2. Rechnung schon bei weit über 20.000 Euro befand). Diese Rechnung mit dem Hinweis habe ich ebenfalls wieder mit Einschreiben-Rückschein versendet. Das war im September 2014.
Seitdem habe ich nie wieder etwas von dieser Firma gehört. Meine gestellten Rechnungen wurden zwar ebenfalls nicht bezahlt und ich habe mich auch nicht um eine weitere Beitreibung gekümmert. aber solange die Firma "Beitragsservice" mich nicht mehr belästigt verzichte ich auf weitere Beitreibungsmaßnahmen meiner eigenen Forderung.
Ich bin gespannt ob man kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist mich doch wieder mit einer Forderung überraschen wird. Dann gibt es eben wieder eine Rechnung von mir als Überraschung...