Donnerstag, 29. September 2016

GEZ Mafia erneut vom Landgericht Tübingen gestoppt!


Das Landgericht Tübingen hat erneut die GEZ Mafia gestoppt!

In seinem Beschluss vom 16. September (Az.: 5 T 232/16) erklärte das Landgericht Tübingen ein Vollstreckungsersuchen des SWR für unzulässig. Nicht zum ersten Mal. Das letzte Urteil aus Tübingen zu diesem Thema wurde in einem vielbeachteten Prozess vom Bundesgerichtshof (BGH) kassiert (Az.: I ZB 64/14). Damals hatte das Landgericht den Vollstreckungsbescheid wegen diverser formeller Fehler für nichtig gehalten. Unter anderem sei gar nicht klar, wer nun eigentlich der Gläubiger sei: die Landesrundfunkanstalt oder der Beitragsservice? Zudem fehle es an einer Unterschrift oder einem Dienstsiegel. Der BGH wischte diese Einwände vom Tisch. Die Gläubiger seien im Rundfunkstaatsvertrag eindeutig benannt, eine Unterschrift sei bei dem automatisiert erstellten Schreiben verzichtbar.
Sein neues Urteil begründet das Landgericht sehr ausführlich und geht dabei auch auf das BGH-Urteil ein. Die vom BGH formulierten Voraussetzungen seien hier nämlich nur teilweise erfüllt. Der eigentliche Grund, weshalb das Landgericht den Bescheid für ungültig hält, ist aber ein anderer: Der Schuldner bestreitet, dass ihm der Vollstreckungsbescheid überhaupt zugestellt wurde. Das aber ist in Baden-Württemberg eine Grundvoraussetzung für die Zwangsvollstreckung.

SWR ist keine Behörde

Interessant ist vor allem der letzte Teil der Urteilsbegründung. Im Vollstreckungsverfahren könnten nur Bescheide einer Behörde vollstreckt werden. Der SWR sei aber keine Behörde, sondern ein Unternehmen, findet das Gericht. So bezeichne er sich selbst und so handle er auch. Das lasse sich beispielsweise an den Besoldungsstrukturen erkennen sowie an der Tatsache, dass die Rundfunkanstalt mit dem Verkauf von Werbezeiten Geld verdiene. Der SWR erlasse auch keine Verwaltungsakte, sondern versende Rechnungen. All das lasse darauf schließen, dass die Vollstreckung in der vorliegenden Art und Weise unzulässig sei.
Können sich die "GEZ-Gegner" nun also schon die Hände reiben ob eines baldigen Endes der Zwangsgebühr? Mitnichten. Das Gericht weist am Ende nochmal ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Entscheidung ausschließlich um die Vollstreckung des Beitragseinzugs geht und nicht um die Beitragspflicht an sich. Außerdem handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, das betont auch das Gericht: In "einzelnen Positionen" weiche man von der "vorherrschenden Meinung und Rechtsprechung ab". Noch ist das Urteil auch nicht rechtskräftig. Dass es gegebenenfalls vorm BGH Bestand haben wird, ist ziemlich unwahrscheinlich.
Allen, die auf eine Abschaffung der Pauschalabgabe spekulieren, bleibt aber noch ein wenig Hoffnung. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag im vergangenen März bestätigte, soll nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob das derzeitige Modell mit der Verfassung vereinbar ist. 

Mittwoch, 27. Juli 2016

Neues von der GEZ Mafia

Ein Leser unser Seite stellt uns an dieser Stelle ein ganz aktuelles Schreiben der Mafia zur Verfügung. Man hat sich Mühe gemacht eine neue Antwort zu formulieren und versucht mit immer neuen geschichten Geld zu erpressen.

An dieser Stelle veröffentlichen wir sowohl das ausgehende Schreiben, wie auch die Antwort von der Mafia.







Freitag, 3. Juni 2016

PKW Kennzeichen: EU - Nein Danke!

Bei eBay gibt es diese tollen Kennzeichenaufkleber um ein Zeichen gegen die EU Diktatur zu setzen.
Frei nach dem Motto "Ja zu Europa - Nein zur EU".

Doch darf man die hässliche EU-Flagge auf dem Kennzeichen überhaupt überkleben? Macht man dadurch das Kennzeichen ungültig oder begeht nach "brd Recht" eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat?

Wir haben in diesem Fall recheriert und können euch mit gutem Gewissen mitteilen, dass diese Aufkleber gerne verwendet werden können. Zur Sicherheit kann man im Handschuhfach ein Infoblatt deponieren um unwissende Ordnungshütern in die Hand zu drücken, im Falle es je zu Problemen kommen sollte.

Kommen wir nun zu den Fakten:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr ­ FZV § 8
Zuteilung von Kennzeichen


(1) ​  Die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) teilt dem
Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen.
Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei
Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und
einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. 
Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus
Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten
verstoßen. Die Erkennungsummer bestimmt sich nach Anlage 2. Fahrzeuge
der Bundes­ und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung,
der Bundespolizei, der Wasser­ und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps
und bevorrechtigter Internationaler Organisationen können besondere Kennzeichen
nach Anlage 3 erhalten; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus
Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.....

KENNZEICHEN = Kombination aus Unterscheidungszeichen und
Erkennungsummer


Unterscheidungszeichen ­ Erkennungsummer § 10 Ausgestaltung und
Anbringung der Kennzeichen

(1) ​  Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer
Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild
aufzubringen. § 9 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 bleiben unberührt.

(2) ​  Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie
dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es
sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6
genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung
müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen.
Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069,
Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN­Prüf­ und
Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; hiervon
ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß
Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet
errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere......

Hieraus lässt ausdrücklich schlussfolgern, dass das so genannte
„Kennzeichen“ nicht in Verbindung mit der Farbe BLAU steht => Blaue Fläche
des Schildes zählt auch nicht zum „Kennzeichen“ 


(10) ​  Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den
Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens
vom 8. Nov. 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug
angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe
„D“.

(11)  ​ Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen
oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung
beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden. Über die
Anbringung der Zeichen „CD“ für Fahrzeuge von Angehörigen diplomatischer
Vertretungen und „CC“ für Fahrzeuge von Angehörigen konsularischer Vertretungen
entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die
Berechtigung zur Führung der Zeichen „CD“ und „CC“ ist in die
Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.

(12) ​  Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in
Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem
Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 und 2
sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die
Stempelplakette nach Abs. 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine
verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach
Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme
eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz
1 nicht vorliegen.

Hier wird zwischen dem „Kennzeichen“ und dem hier erwähnten
„Unterscheidungszeichen­ D“ getrennt. Ganz entscheidend ist hierbei die
Formulierungen bezüglich der Anbringung in Absatz (10) und (11) „… am
Fahrzeug angebracht werden...“

Das „D“ darf also am Fahrzeug angebracht werden….. zwischen Fahrzeug und
„Kennzeichen“ besteht unmissverständlich ein gravierender Unterschied!

Was sagt das alles aus: Der Buchstabe „D“ steht nur in Verbindung mit dem
Fahrzeug, jedoch nicht mit dem „Kennzeichen“! Was ein so genannter
„Zulassungsstaat“ ist, lass ich hier mal unberührt.... kann sich ja jeder selbst
ausmalen ​ .... 



Von der Staatsanwaltschaft Bielefeld haben wir zudem ein Schriftstück über die Einstellung eines Verfahrens, wo man sogar wegen Urkundenfälschung ermittelt hatte aufgrund einer Anzeige des Ordnungsamtes. Nachdem die Staatsanwaltschaft dies klar verneint hatte und das Verfahren einstellt, wurde das Verfahren wegen der angeblichen Ordnungswidrigkeit eingestellt.

Die Dokumente könnt ihr hier als PDF Datei runterladen.


 

Dienstag, 17. Mai 2016

Gute Nachrichten in Sachen Beitragsservice: Keine Forderungen vorhanden

Liebe Leser,

es gibt wenig Neues zum berichten. Zumindest von unserer Redaktionsgemeinschaft. Seit vielen Monaten ist es ruhig beim Beitragsservice. Keine Reaktionen mehr auf unsere Schreiben. Die Landesrundfunkanstalten haben auf unsere Anfragen nicht reagiert, was eine Bestätigung der nicht vorhanden Forderung darstellt.

Würde eine Forderung existieren, wäre man verpflichtet auf solche Anfragen zu reagieren. Da keine Reaktion erfolgt, müssen wir davon ausgehen das keine Forderung existiert. Es finden weder Pfändungen, Zahlungsaufforderungen noch Gerichtsvollzieherladungen mehr staat. Der Beitragsservice hat seit Jahren keinen einzigen Cent gesehen, einzelne Menschen aus unserer Redaktionsgemeinschaft welche mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt hatten, haben auch den Gerichtsvollzieher seit vielen Monaten los.

Was treibt der diese Mafia-Organisation? Bereitet Sie still und leise einen neuen Angriff vor um weiterhin Geld zu erpressen oder hat man gar aufgegeben und eingesehen das man mit den kriminellen Methoden hier nicht weiter kommt?

Wir sind auf Berichte von euch Lesern angewiesen. Wie sind eure Erfahrungen?
Habt ihr unsere Berichterstattung fleißig gefolgt und habt ihr alle Schritte unternommen? Wie waren die Reaktionen? Habt ihr auch eure Ruhe?

Aktueller Sachstand unserer Redaktionsgemeinschaft:

- Keiner bezahlt die Schutzgelderpressung der GEZ-Mafia
- Keine Post und keine Hausbesuche der Mafia
- Briefpost und Pakate versenden wir weltweit als Kriegsgefangenenpost, sowohl über die Deutsche Post AG, wie auch über regionalle Briefdienstleister. Alles eine Frage der "Erziehung".


Mittwoch, 20. April 2016

Gerichtsvollzieher im Auftrag der GEZ Mafia

Ein Leser hat in Sachen GEZ Post von einem Gerichtsvollzieher bekommen. Er hat uns hier sein Antwortschreiben zur Verfügung gestellt, welches als PDF Datei hier runtergeladen werden kann.

Die Erfahrung zeigt das solche Schreiben recht wenig bringen, man sollte hier lieber dem Gerichtsvollzieher seine AGBs übersenden und entsprechende Rechnungen auch geltend machen. Zudem sollten zeitglich Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden geschrieben werden.


Dienstag, 5. April 2016

Solidarität mit Sieglinde Baumert


Wir brauchen mehr mutige Menschen wie Sieglinde. Stellt euch vor hunderttausende weigern sich so hartnäckig. Wollen Sie hunderttausende Menschen einsperren? So viele Gefängnisse hat diese BRD-Verwaltung garnicht. Leistet Widerstand und nehmt euch Sieglinde zum Vorbild!

Schreibt Sieglinde und zeigt Solidarität!
Legt Briefen immer Rückporto bei. Fragt Sie ob ihr Geld ihr überweisen dürft,
damit Sie sich in Haft etwas kaufen kann. Unterstützt diese mutige Kämpferin!

Sendet eure Solidaritäts-Post an:
Sieglinde Baumert
z.Zt. JVA Chemnitz
Reichenhainer Straße 236
09125 Chemnitz

Sonntag, 6. März 2016

Muster-Klage gegen den Rundfunkbeitrag (GEZ)

123recht bietet eine supert Möglichkeit sehr kostengünstig eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag zu erheben, im Falle man selbst nicht in der Lage ist eine solche zu formulieren.

Hat die "Behörde" Ihren Widerspruch gegen Rundfunkgebühren nicht akzeptiert? Erstelle einfach mit dieser intelligenten Vorlage deine individuelle Klage gegen einen bereits abgelehnten Widerspruch.




Das erwartet Dich beim interaktiven Muster für eine Klage gegen Rundfunkgebühren (GEZ)

Mit diesem interaktiven Muster formulierst du eine Klage gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid. Du erstellst durch die intuitive Führung ein für dich passendes Dokument, das du dem zuständigen Gericht nur noch übermitteln musst.

Bereits während des Ausfüllens bekommst du zahlreiche Hinweise mit an die Hand. Wichtige Punkte sind zusätzlich in einem Merkblatt zusammengefasst.

Im Muster ist ein Fristenrechner enthalten, der genau berechnet, bis wann du die Klage noch erklären kannst.


Wichtige Hinweise zur Klage gegen den Beitragsservice:

Die Klage ist nur möglich, wenn du zuvor Widerspruch eingelegt und dieser Widerspruch von der Behörde abgelehnt worden ist.

Eine Klage gegen den Gebührenbescheid befreit dich grundsätzlich nicht von der angeblichen Zahlungspflicht.

Nicht alle der im interaktiven Muster genannten Gründe für deine Klage führen automatisch zum Erfolg. Viele halten die Gebühren in dieser Form für verfassungswidrig, da z.B. keine Unterscheidung gemacht wird, wieviele oder ob überhaupt Empfangsgeräte bereit gehalten werden. Die Umstände für eine Befreiung aus verfassungsrechtlichen Gründen sind noch nicht abschließend gerichtlich geklärt.

Deine Klage sollte jedoch regelmäßig dann erfolgreich sein, wenn du oder ein Mitbewohner bereits zahlen und durch einen weiteren Bescheid zu einer zweiten Gebühr herangezogen werden sollen, die von den Gebühren befreit sind, du deinen Wohnsitz im Ausland hast oder für dein Büro in deinen Privaträumen zusätzlich zahlen sollst. Eine Zahlung der Beiträge unter Vorbehalt ist nicht möglich. Entsprechende Formulierungen sind wirkungslos.

Geht die Klage positiv für dich aus, wird dir der gezahlte Beitrag in der Regel automatisch erstattet.



Diese Klage ist daher eher eine Option für Leute die sich nicht die Mühe machen wollen sich mit allen Einzelheiten zur rechtlichen Lage der BRD auseinanderzusetzen und die nicht den Atem und den Kampfgeist haben, die GEZ-Mafia mit aller Härte zu bekämpfen, inkl. aktiver Widerstand gegen Gerichtsvollzieher.

Die Methoden des Beitragsservice

Rundfunkbeitrag Seit Anfang 2013 heißt die berüchtigte GEZ nunmehr ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. Was hat sich dadurch genannt? Der Name. Sonst nichts.

Beim ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (BS) hat man anscheinend für 2016 gute Vorsätze gefasst und das neue Jahr mit einer Aufräumaktion begonnen. Am 8.1. bekam ich eine Mahnung vom BS, dass ich bis zum 17.01. 161,82 Euro zu zahlen hätte, sonst müssten Vollstreckungsmaßnahem eingeleitet werden. Das Schreiben enthielt jedoch neben einer Pointe einige Merkwürdigkeiten

Es ist datiert auf den 3.1. – ein Sonntag. Da fünf Tage Postlaufzeit äußerst selten sind, ist es wie üblich wesentlich später abgeschickt worden. Diese Datierung auf ein Datum, das nicht dem Absendedatum entspricht, ist eine der Traditionslinien, die von der GEZ übernommen wurden. Es gibt durchaus Fälle von knapp zwei Wochen zwischen angeblichem Bearbeitungsdatum und der Ankunft. Der Sinn des Ganzen: Druck ausüben. Sind Fristen zu beachten, kann der Eindruck größerer Dringlichkeit entstehen. In diesem Fall wurden aus knapp 14 Tagen knapp eine Woche.

Im beiliegenden Zahlschein ist eine Summe von 642,96 angeben. Auch das ist eine GEZ-Tradition: Der vorsintflutliche Zahlschein wird nicht auf die Summe ausgestellt, die tatsächlich aktuell gefordert wird, sondern auf die Gesamtschuldsumme.

Für mich neu, aber in der Tradition des GEZ-Kuddelmuddels stehend, war, dass auch der WDR im Briefkopf als Absender auftauchte. Dazu muss man wissen, dass der BS wie die GEZ keine rechtsverbindlichen Bescheide ausstellen kann, weil sie nicht rechtsfähig ist. Trotzdem verschickt der BS im Auftrag des WDR Bescheide, nur muss dann eben der WDR auch als Absender erscheinen. Das Neue für mich: Zwar ist der WDR als Absender berücksichtigt, aber es handelt sich nicht um einen Bescheid, sondern nur um eine Mahnung ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Da aber Vollstreckungsmaßnahmen angedroht wurden, sollte ein zusätzlicher WDR-Absender wohl offizieller wirken.

Und nun zur Pointe: Die geforderten 161,82 stammen aus zwei Bescheiden aus dem Jahr 2013, gegen die ich Widerspruch eingelegt, für die ich einen Widerspruchsbescheid erhalten und gegen die ich geklagt habe und noch klage. Beklagter ist natürlich der WDR, weil der BS wie erwähnt nicht rechtsfähig ist. Dummerweise hat der WDR mir in seinen Widerspruchsbescheiden auf meinen Antrag hin gewährt, dass die strittigen Beträge – wenn überhaupt – erst nach Ablauf des Verfahrens zu zahlen sind.

Ich fasse bis hier hin zusammen: Eine öffentliche Verwaltung verwendet ein unwahrscheinliches Datum, um Druck auszuüben, gibt auf einem Zahlschein eine wesentlich höhere als die tatsächlich geforderte Summe an, schmückt sich mit dem Absender einer rechtlich relevanten Institution und droht mittels eines informellen Briefes, der nicht geeignet ist, einen Bescheid aufzuheben, mit Vollstreckungsmaßnahmen, also mit einem ziemlich deftigen Eingriff in die Privatsphäre eines Bürgers.

Ich habe versucht, noch am gleichen Tag, beim BS anzurufen: Alle Leitungen belegt. Daher habe ich auf der BS-Website im dafür vorgesehenen Formular eine Nachricht hinterlassen, in der ich die Fakten klarstellte. Ich bekam keine Eingangsbestätigung per E-Mail, ich bekam keine Entwarnung vor dem Fristdatum, ich bekam danach auch keine Post vom Gerichtsvollzieher und natürlich keine Entschuldigung für das „Versehen“. Was ich diese Woche bekam, war die übliche Quartalsaufforderung, die gesamten ausstehende Beiträge zu zahlen. Ich weiß aus einer Antwort der GEZ, die ich vor vielen Jahren bei meinem ersten Rechtsstreit mit dem WDR in Sachen PC-Gebühr erhielt, dass dies angeblich nur ein Informationsschreiben ist, weil der Betrag ja bis zum Ablauf des Verfahrens gestundet wird. Und trotzdem lag natürlich auch diesem Zahlungsaufforderungsinformationsschreiben ein Zahlschein bei. Tradition verpflichtet.

Die GEZ war jahrelang ein gern genutzter Blitzableiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Der Eindruck, den man in der Öffentlichkeit hatte, dass die GEZ eine eigenständige Institution ist, war gewollt. Doch selbst die berühmt-berüchtigten „GEZ-Beauftragten“ kamen in Wahrheit im Auftrag der Anstalten und wurden von diesen auch bezahlt. Tatsächlich entsprachen all die Methoden, die die GEZ anwandte, um Geld einzutreiben, voll und ganz dem Geist, der in den Anstalten zu Hause ist, eine Art Bundesverfassungsgerichtsgnadentum: Wir haben Rechte, wir sind Guten. Dass eine öffentliche Verwaltung auch Pflichten hat, dass sie Dienstleister des Bürgers ist, das sollte wohl durch den Service-Bestandteil der Umbenennung zum Ausdruck kommen, aber auch nur dort und nicht im praktischen Handeln. Da ist man weiterhin Einzugszentrale und arbeitet mit Methoden, die sonst nur von halbseidenen Organisationen bekannt sind, die sich mit Spam-Versand finanzieren.

[Quelle: Freitag-Community-Mitglied Mondmannn]

Immer mehr Menschen zahlen keinen Rundfunkbeitrag

Wie der Tagesspiegel berichtet, weigern sich über 2,2 Millionen Menschen der Schutzgelderpressung des GEZ-Mafia nachzukommen.

Die Schutzgelderpresser schicken dann die privatisierten Gerichtsvollzieher, welche das Schutzgeld dann mit direkter Bedrohung versuchen einzutreiben. Deshalb ist es sehr wichtig sich untereinander zu vernetzen und bei Besuchen von Geldeintreibern immer Zeugen dabei zu haben und den kompletten Besuch zu filmen.

Filmaufnahmen können uns gerne eingesendet werden, zu öffentlichen Dokumentation der Mafia-Methoden.






Donnerstag, 3. März 2016

Offener Brief an Wolfgang Schäubele - Ein lautes NEIN zur Abschaffung des Bargeldes!




Der Verein Digitalcourage e.V. hat den folgenden offenen Brief veröffentlicht:

Offener Brief für die Beibehaltung von Bargeld

Sehr geehrter Herr Bundesminister Schäuble,

das geplante Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro sehen wir als den Einstieg in die Abschaffung des Bargelds. Dabei wird mit der Einschränkung von baren Zahlungsmitteln das Ziel der Verbrechensbekämpfung nicht erreicht. Mit Einschränkungen des Bargeldverkehrs verlieren die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands schrittweise wichtige Persönlichkeits- und Freiheitsrechte.
Darum fordern wir Sie auf, von einem Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro abzusehen.

Kernargumente gegen das Vorhaben:
  • Euro-Bargeld ist das einzige Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel (neben den auf 50 Stück oder im Wert auf 200 Euro beschränkten Münzen).
  • Nach Berechnungen von Schattenwirtschaftsfachmann Friedrich Schneider von der Universität Linz hätten die Abschaffung großer Banknoten und das Verbot großer Barzahlungen „nur minimale senkende Effekte auf die Schwarzarbeit oder die Kriminalität“. Die beabsichtigte gesetzliche Beschränkung wäre also nicht verhältnismäßig.
  • „Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet jede Einschränkung der Bargeldnutzung einen Verlust an persönlicher wirtschaftlicher Freiheit.“ (Bundesbank-Vorstand Carl- Ludwig Thiele)
  • „Die Anonymität des Bargelds ermöglicht es den Bürgern, auch den gesetzestreuen, einen Rest Privatsphäre zu bewahren, der nicht der vollständigen Überwachung oder Überwachbarkeit unterliegt.“ (Handelsblatt)
  • Beim privaten Kauf und Verkauf von Gebrauchtwaren sowie auf Märkten ist die Barzahlung essenziell. Auch Musikgruppen werden in der Regel bar aus der Abendkasse bezahlt.
  • Elektronische Zahlungsmittel schließen bestimmte Personenkreise aus und sind wegen Transaktionslimits oder technischer Probleme nicht immer einsetzbar.
  • Im Sparstrumpf der Bürgerinnen und Bürger befindet sich meist Bargeld, zumal dieses vor Negativzinsen oder Bankenpleiten geschützt ist.
  • „Der Bürger soll selbst entscheiden können, ob er lieber Bargeld nutzen oder bargeldlos bezahlen möchte.“ (Bundesbankpräsident Jens Weidmann)

Wir fordern Sie auf, von Begrenzungen von Bargeldzahlungen abzusehen – um die Freiheitsrechte und das Grundrecht auf Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger zu wahren.

Mit freundlichem Gruß

Rena Tangens

Digitalcourage e.V.


Ähnliche Briefe sollten Tausendfach bei Herrn Schäuble eingehen, am besten noch als Kriegsgefangenenpost deklariert. Ihr könnt diesen offenen Brief als Muster nehmen und euren eigenen Brief dann absenden an:

PERSÖNLICH
Herr
Dr. Wolfgang Schäubele
Bundesminister der Finanzen
Wilhelmstr. 97

11016 Berlin





Dienstag, 1. März 2016

Vorsicht Staatspropaganda - Aufkleber




Liebe Freunde,

neben unseren Flyern gibt es ab sofort auch Anti-GEZ Aufkleber zur Warnung vor der Staatspropaganda.
Natürlich ist auch www.beitragsservice.xyz mit aufgedruckt, damit der Leser des Aufklebers auch weiß wo er sich informieren kann.

Der Aufkleber hat mit 5cm eine gute Größe, dass dieser auch als Briefaufkleber genutzt werden kann.

Dennoch ist der Aufkleber als hochwertiger Outdoor-Aufkleber hergestelt worden, damit er vielseitig eingesetzt werden kann. Er ist mit Hochglanz-UV-Lack versehen und deshalb auch witterungsbeständig.

Bestellt werden kann ganz bequem per PayPal und die Preise sind inkl. Porto und Verpackungskosten. Wir geben den Aufkleber natürlich zum Selbstkostenpreis ab und hoffen auf eure bestellung und zahlreiche Verbreitung.



Stückzahl:
Jetzt bestellen! 

Mittwoch, 24. Februar 2016

Stürzt den Staat und ihr seid frei!

"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand Pflicht!"

Nie war die Zeit günstiger als jetzt, die illegale Machthaber zu stürzen. Es kann daher nur angeraten werden, sich den Protesten von Pegida & Co. anzuschließen. Nurt wer handelt, kann etwas verändern.

Zuhause zu sitzen und darauf warten bis die Geschäftsführung der BRD aufgibt, wird Niemals zum Erfolg führen. Man wird immer von sich behaupten man sei ein souveräner Staat und die wo etwas anderes behaupten, seien alles nur Spinner.
Was denkt ihr wieso man Niemals auf die ganzen Argumente eingeht? Weil man diese nicht widerlegen kann und man die Wahrheit zugeben müsste. Deshalb ist es deutlich einfacher diese Wahrheiten pauschal als "Spinnereuen" abzuwerten und sich sonst nicht weiter auf das Thema einzulassen.

Um die Freiheit unseres Volkes zu erreichen, muss sich der Widerstand aus dem Volk erheben und dieses System, welches sich selbst gerne als Staat bezeichnet, gestürzt werden.

Es kommt auf jeden einzelnen von uns an etwas zu tun. Zuhause zu sitzen und sich nur mit der GEZ und anderen Behörden zu bekriegen führt nicht zur Freiheit unseres Volkes. Es macht den Herrschenden zwar das Leben schwer, doch das eigentlich Ziel, die Freiheit unseres Volkes, wird dadurch nicht erreicht werden.

Wer also ernsthaft aus den Zwangsabgaben von GEZ & Co. raus will, wer die Kriegstreiberei der BRD beenden will und endlich einen Friedensvertrag mit den Siegermächten haben möchte, der muss dieses System zum Fall bringen.

Stürzt den Staat und ihr seid frei!

In wenigen Wochen finden in mehreren Bundesländern Landtagswahlen statt. Hier habt ihr die Gelegenheit mit ihrer Stimme an dem System zu rütteln. Wir werden hier zwar keinerlei Wahlempfehlungen abgeben, aber es kann nur geraten werden eine Partei zu wählen, welche bisher noch nicht in dem Landtag vertreten ist. Denn nur das führt zu einer kräftigen Ohrfeige für das System.

Merkel muss weg


Um an diesem System zu rütteln ist es durchaus auch hilfreich selbst durch verschiedene Aktionen für Aufmerksamkeit zu sorgen und wenn dies nur durch Aufkleber oder ähnliches geschieht. Bei der Bürgeraktion "Merkel muss weg" kann man derartige Materiallien beziehen.

Ihr wißt ja: Es zählen nur die Taten, nicht die Worte. Werdet aktiv in eurer Stadt! Dies gilt nicht nur in Sachen "Merkel muss weg", sondern verteilt auch unsere Flyer!



Montag, 1. Februar 2016

Briefkasten mit AGBs - So wehrt man unerwünschte Post ab



Eine ganz neue Idee im Kampf gegen unerwünschte Post (Gelbe Briefe, Beitragsservice, Inkassofirmen, usw.) wurde von den bekannten "Bitte keine Werbung" Aufklebern abgeleitet.
Statt einem solchem "Bitte keine Werbung" Aufkleber, klebt man auf seinen Briefkasten einen Hinweis (kann man mit dem PC ausdrucken und mit Tesafilm aufkleben) bezüglich der Nutzungsbedingungen. Da der Briefkasten in Privateigentum steht kannst du auch selbst die Bedigungen zur Benutzung festlegen.

Auf dem Hinweis könnte nun zum Beispiel stehen:
"Mit der Benutzung dieses Briefkastens stimmen Sie den AGBs zu, welche Sie unter http://meinedomain.de/briefkasten.html einsehen können."

Auf der Internetseite kann man dann seine ausführlichen AGBs, bzw. Nutzungsbedingungen veröffentlichen. Man könnte die AGBs auch auf Pastebin.com veröffentlichen und den Link zu Pastebin angeben. Oder man kann die komplette AGBs am Briefkasten anbringen oder den Hinweis anbringen, dass die AGBs beim Eigentümer eingesehen werden können (so müsste die Zusteller also Klingeln und nach den AGBs fragen).

In den AGBs kann man dann einzelne Bedingungen für bestimmte Post festlegen., wie zum Beispiel das allgemeine Zustellverbot für Gelbe Briefe, Werbezettel, usw.
Auch könnte man Vertragsstrafen festlegen für Briefe die eingeworfen werden trotz Zustellverbot und Bearbeitungsgebühren für bestimmte Briefe, usw. Oder die Verpflichtung das der Zusteller den Absender der Briefe die vom Zustellverbot betroffen sind über die AGBs in Kenntnis setzt, usw.

Bei Zuwiderhandlung kann man dann dem Beitragsservice oder der Deutschen Post AG (oder privaten Postzusteller) gemäß diesen AGBs eine Rechnung stellen.

Wir freuen uns auf Fotos von eurem Briefkasten und Berichte zu dieser Aktion...

 

Sonntag, 24. Januar 2016

Beitragsservice Beifreiung

Eine Beitragsservice Befreiung ist das Ziel von vielen Lesern unserer Seite. Der Grund, weshalb viele Leser unsere Seite überhaupt erst gefunden haben.
Es wird nach Wegen gesucht sich vor der Zahlung an den Beitragsservice zu drücken, weil man den Zwangsbeitrag einfach für ungerecht empfindet, zu hoch erachtet oder die Staatspropaganda grundsätzlich nicht anschauen will.

Was auch immer der Grund sein mag, den meisten Lesern geht es nur darum nicht zahlen zu müssen, vom Beitragsservice befreit zu werden.

Wer unsere Seite aufmerksam gelesen hat, der konnte bereits viele Möglichkeiten entdecken keinen Beitrag mehr zu bezahlen. Die meisten Leute die diesen Weg konsequent gegangen sind, haben nie wieder etwas vom Beitragsservice gehört.

Bei uns selbst ist auch bereits seit Monaten Funkstille und wir haben weder jemals einen Beitragsbescheid erhalten noch einen Gerichtsvollzieher gesehen. Ein Gerichtsvollzieher auch deshalb nicht, weil es noch nie zu einem Beitragsbescheid gekommen ist.

Bevor ein Beitragsbescheid erlassen wird, versucht das Inkassounternehmen "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE"  einfach mal so Gelder einzufordern. Ohne das es ja eine rechtsgültige Rechnung gab, wird sofort die Inkassofirma tätig und versucht Geld einzutreiben.
Wer auf diese Schreiben nicht reagiert, wird ein paar Monate später einen Beitragsbescheid erhalten und wenn er dann weiterhin nicht reagiert, kommt der Gerichtsvollzieher. Je später man also in der Sache einschreitet, je aufwendiger ist die Befreiung vom Beitragsservice.

Wir haben von Anfang an immer auf die Schreiben der Inkassofirma "Beitragsservice" reagiert und haben nun schon seit Monaten Funkstille, nachdem Strafanzeige und Beschwerden bis zum Justizministerium NRW gesendet wurden. Deshalb sind wir auf Leser angewiesen, welche uns Berichte über ihren Kampf mit der GEZ senden. Wir haben aktuell nichts Neues zu berichten, weil vom Beitragsservice bei keinem unserer Aktivisten mehr etwas ankommt.



Dienstag, 12. Januar 2016

Vorsicht Staatspropaganda - Die neuen Flyer gegen Zwangsgebühren

http://www.beitragsservice.xyz

Werbeflyer (DIN A6) gegen die Staatspropaganda kann ab sofort bestellt werden!
Natürlich zum Selbstkostenpreis.

5000 Flyer zur Verbreitung
nur 30.- Euro (inkl. Versandkosten)

Hat der Beitragsservice aufgegeben?

Ein Bericht von Oliver

Ich habe im September 2014 das letzte Mal etwas vom Beitragsservice gehört, obwohl ich damit gerechnet habe das man sich wieder melden wird, habe bis bis heute (Stand: Januar 2016) nichts mehr von dieser Inkassofirma gehört.

Was war passiert?
Ich hatte per Einschreiben-Rückschein meine AGBs der Firma "Beitragsservice" übermittelt. Nachdem ich danach wieder Post erhalten habe, habe umgehend meine Rechnung (in Euro statt Feinunzen Silber - hatte in meinen AGBs als Währung Euro angegeben)  gestellt und diese ebenfalls per Einschreiben-Rückschein versendet.

Nach ca. 3 Monaten kam wieder eine Zahlungsaufforderung, ohne das im geringsten auf mein Schreiben und meine Rechnung eingegangen wurde.
Ich stellte also einer erneute Rechnung, mit dem Zusatzhinweis, das aus Kulanz die ungesetzliche Forderung des Beitragsservice von meiner Rechnung abgezogen werden darf (welche sich bei der 2. Rechnung schon bei weit über 20.000 Euro befand). Diese Rechnung mit dem Hinweis habe ich ebenfalls wieder mit Einschreiben-Rückschein versendet. Das war im September 2014.
Seitdem habe ich nie wieder etwas von dieser Firma gehört. Meine gestellten Rechnungen wurden zwar ebenfalls nicht bezahlt und ich habe mich auch nicht um eine weitere Beitreibung gekümmert. aber solange die Firma "Beitragsservice" mich nicht mehr belästigt verzichte ich auf weitere Beitreibungsmaßnahmen meiner eigenen Forderung.

Ich bin gespannt ob man kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist mich doch wieder mit einer Forderung überraschen wird. Dann gibt es eben wieder eine Rechnung von mir als Überraschung...

Mittwoch, 6. Januar 2016

Warum Kriegsgefangenenpost auf einer Seite gegen die GEZ Mafia?

Liebe Leser,

wir haben neulich eine Nachricht erhalten wo gefragt wurde, was das Thema "Kriegsgefangenenpost" auf einer Seite zu suchen hat, die sich gegen den Beitragsservice / GEZ Mafia wehrt und aufklärt.

Wir wollen diese Frage öffentlich beantworten, damit auch andere Leser über die Grnde informiert sind.

Wer unsere Seite intensiv studiert hat und bereits einige Schritte im Kampf gegen den Beitragsservice durchlaufen hat, der hat festgestellt das die GEZ Abzocke vor allem deshalb unrechtmässig stattfindet, weil  es keine tatsächliche Rechtsgrundlage für die Forderungen gibt. Der Beitragsservice täuscht eine Staatlichkeit vor, obwohl lediglich ein Inkassounternehmen. Ein Gesetz über die Rundfunkgebühren gibt es nicht, sondern nur einen "Staatsvertrag". Dieser hat jedoch schon alleine deshalb keine Gültigkeit, weil es an der Staatlichkeit mangelt.
Das Thema "Kriegsgefangenenpost" bestätigt dies, denn durch die gebührenfreie Kriegsgefangenenpost wird offiziel bestätigt das wir noch immer Kriegszustand haben und die brd nicht mehr als eine Verwaltung des durch die Alliierten noch immer besetzten Gebietes ist.

Die aktive Nutzung der Kriegsgefangenenpost dient daher nicht nur der enormen Einsparnis von Portokosten, sondern zeigt jedem Empfänger, jedem Briefzusteller und jeder anderen beteiligten Person die tatsächlichen Umstände auf. Der Widerstand gegen rechtswidrige Nachentgeldforderungen ist genauso notwenig, wie der Kampf gegen die Zwangsgebühren der brd-Propaganda.

Solange die alliierten Siegermächte nicht endlich die Besetzung aufgeben und unsere besetzten Gebiete dem deutschen Volk zurück geben, ist es wichtig den Kriegszustand öffentlich zu machen und die Kriegsgefangenenpost aktiv zu nutzen.

Wie heißt es doch so schön? Ohne Druck von Unten wird Oben nicht aufgewacht.

Der Kampf gegen die GEZ-Mafia ist nur dann erfolgreich, wenn man die Hintergründe erkennt und versteht. Um den Zwangsbeitrag nicht mehr zahlen zu müssen, ist es notwenig sich aus den Fesseln der brd Verwaltung zu befreien um nicht länger als Personal dieser Verwaltungs-GmbH zu gelten.



Carlo Schmidt (SPD) macht  in seiner Grundsatzrede zum Grundgesetz deutlich, dass mit der brd kein neuer Staat zu gründen ist.
"Deutschland [das Deutsche Reich] hat nicht aufgehört zu existieren, ist nur desorganisiert worden - es ist rechtsfähig, aber nicht mehr geschäftsfähig - noch nicht."



"Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten."



"Wir haben das Jahr 2013. Könnte man das nichtmal aufgeheben und die Besatzung Deutschlands beenden?


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