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Gelber Brief bekommen - Was nun? |
Gelbe Briefe erfolgreich abwehren!
Sie können gegen die gelben Briefe, die sog. "förmliche Zustellung" mehr tun als Sie vielleicht glauben.
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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice stoppen! Wir zeigen Dir wie man sich gegen die GEZ Mafia wehrt.
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Gelber Brief bekommen - Was nun? |
Eine ganz neue Idee im Kampf gegen unerwünschte Post (Gelbe Briefe, Beitragsservice, Inkassofirmen, usw.) wurde von den bekannten "Bitte keine Werbung" Aufklebern abgeleitet.
Statt einem solchem "Bitte keine Werbung" Aufkleber, klebt man auf seinen Briefkasten einen Hinweis (kann man mit dem PC ausdrucken und mit Tesafilm aufkleben) bezüglich der Nutzungsbedingungen. Da der Briefkasten in Privateigentum steht kannst du auch selbst die Bedigungen zur Benutzung festlegen.
Auf dem Hinweis könnte nun zum Beispiel stehen:
"Mit der Benutzung dieses Briefkastens stimmen Sie den AGBs zu, welche Sie unter http://meinedomain.de/briefkasten.html einsehen können."
Auf der Internetseite kann man dann seine ausführlichen AGBs, bzw. Nutzungsbedingungen veröffentlichen. Man könnte die AGBs auch auf Pastebin.com veröffentlichen und den Link zu Pastebin angeben. Oder man kann die komplette AGBs am Briefkasten anbringen oder den Hinweis anbringen, dass die AGBs beim Eigentümer eingesehen werden können (so müsste die Zusteller also Klingeln und nach den AGBs fragen).
In den AGBs kann man dann einzelne Bedingungen für bestimmte Post festlegen., wie zum Beispiel das allgemeine Zustellverbot für Gelbe Briefe, Werbezettel, usw.
Auch könnte man Vertragsstrafen festlegen für Briefe die eingeworfen werden trotz Zustellverbot und Bearbeitungsgebühren für bestimmte Briefe, usw. Oder die Verpflichtung das der Zusteller den Absender der Briefe die vom Zustellverbot betroffen sind über die AGBs in Kenntnis setzt, usw.
Bei Zuwiderhandlung kann man dann dem Beitragsservice oder der Deutschen Post AG (oder privaten Postzusteller) gemäß diesen AGBs eine Rechnung stellen.
Wir freuen uns auf Fotos von eurem Briefkasten und Berichte zu dieser Aktion...
Widerspruch der Zustellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich ihrer nichtigen Zustellung gem. Art. 103 (1) GG Rn 31 (vgl. gr. Kommentar zum GG, Mangold, Klein, Stark, 4. Auflage). Eine Zustellungsabsicht ihrerseits ist nicht erkennbar. Offensichtlich soll mein rechtliches Gehör absichtlich unterwandert werden.
Art. 103 (1) GG Rn 31
Jeder hat das Recht auf Benachrichtigung vom Verfahren durch prozeßfähige Zustellung, d.h. jeder muß quittieren. Der Anspruch auf das rechtliche Gehör (Art. 103) ist gewahrt, wenn dem Empfangsberechtigten das Schriftstück persönlich übergeben wird und dessen Personalien festgestellt werden. Die Ersatzzustellung nach § 181 ff ZPO, § 37 StPO, etc und die öffentliche Zustellung nach § 203 ff ZPO, § 40 StPO, etc enthalten eine Fiktion der Bekanntgabe, da sie den tatsächlichen Informationserfolg nicht sicher stellen !
Ich bestehe auf ordnungsgemäße, "verfassungskonforme" Zustellung gem. Art. 103 GG !
Mit freundlichen Grüssen
XXXX