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Donnerstag, 2. Mai 2019

Gelber Brief bekommenn - Was nun?

Gelber Brief bekommen - Was nun?


Gelbe Briefe erfolgreich abwehren!


Sie können gegen die gelben Briefe, die sog. "förmliche Zustellung"  mehr tun als Sie vielleicht glauben.

Wozu solche gelben Briefe?
Der sogenannte Gesetzgeber hatte gewiss gute Gründe, diese Art der Briefzustellung in 's Leben zu rufen. Einerseits wird durch die gelbe Farbe warnend auf die Wichtigkeit des Inhaltes hingewiesen, damit das Brieflein nicht etwa ungelesen und gemeinsam mit der Werbepost im Papiermüll entsorgt wird. Das Vertrackte ist nämlich, dass der Inhalt des Briefes auch bei einfachem Wegwerfen seine Wirkung nicht verliert. Damit sind wir auch schon bei einem bemerkenswerten Aspekt der Gelbe-Brief-Landschaft angekommen, nämlich bei der Entfaltung einer rechtlichen Wirkung, bzw. einer wirksamen Zustellung; wofür die gelben Nachrichtenüberbringer speziell konfiguriert wurden! 

Nun ist es aber genau mit jener Zustellung und der Entfaltung einer rechtlichen Wirkung so eine Sache. Es gibt sowohl Hinweise darauf, dass das System der Gelben Briefe völlig in intakt ist, als auch solche, dass es letztlich juristischer Murks ist. Wie verhält es sich nun wirklich? Wer hat recht? Welche Auswirkungen hat das auf Sie? Was können Sie tun? Können Sie solche gelben Briefe vielleicht sogar einfach ignorieren oder wegwerfen oder als ungültig zurück senden??

Erfahren Sie jetzt wie es Ihnen in den meisten Fällen gelingen wird, sich effektiv gegen "gelbe Briefe" zu wehren --->  HIER WEITERLESEN

 
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Montag, 1. Februar 2016

Briefkasten mit AGBs - So wehrt man unerwünschte Post ab



Eine ganz neue Idee im Kampf gegen unerwünschte Post (Gelbe Briefe, Beitragsservice, Inkassofirmen, usw.) wurde von den bekannten "Bitte keine Werbung" Aufklebern abgeleitet.
Statt einem solchem "Bitte keine Werbung" Aufkleber, klebt man auf seinen Briefkasten einen Hinweis (kann man mit dem PC ausdrucken und mit Tesafilm aufkleben) bezüglich der Nutzungsbedingungen. Da der Briefkasten in Privateigentum steht kannst du auch selbst die Bedigungen zur Benutzung festlegen.

Auf dem Hinweis könnte nun zum Beispiel stehen:
"Mit der Benutzung dieses Briefkastens stimmen Sie den AGBs zu, welche Sie unter http://meinedomain.de/briefkasten.html einsehen können."

Auf der Internetseite kann man dann seine ausführlichen AGBs, bzw. Nutzungsbedingungen veröffentlichen. Man könnte die AGBs auch auf Pastebin.com veröffentlichen und den Link zu Pastebin angeben. Oder man kann die komplette AGBs am Briefkasten anbringen oder den Hinweis anbringen, dass die AGBs beim Eigentümer eingesehen werden können (so müsste die Zusteller also Klingeln und nach den AGBs fragen).

In den AGBs kann man dann einzelne Bedingungen für bestimmte Post festlegen., wie zum Beispiel das allgemeine Zustellverbot für Gelbe Briefe, Werbezettel, usw.
Auch könnte man Vertragsstrafen festlegen für Briefe die eingeworfen werden trotz Zustellverbot und Bearbeitungsgebühren für bestimmte Briefe, usw. Oder die Verpflichtung das der Zusteller den Absender der Briefe die vom Zustellverbot betroffen sind über die AGBs in Kenntnis setzt, usw.

Bei Zuwiderhandlung kann man dann dem Beitragsservice oder der Deutschen Post AG (oder privaten Postzusteller) gemäß diesen AGBs eine Rechnung stellen.

Wir freuen uns auf Fotos von eurem Briefkasten und Berichte zu dieser Aktion...

  

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Montag, 14. September 2015

Gelber Brief - Annahme verweigern ! Aufkleber für die Zurückweisung

Habt ihr einen gelben Brief bekommen, welcher euch nicht persönlich durch einen Beamten ausgehändigt wurde, dann öffnet ihn nicht!

Druckt euch den Aufkleber zur Annahmeverweigerung aus und klebt ihn über das Adressfeld eures Briefes und werft ihn UNFRANKIERT in den nächsten Briefkasten oder gebt ihn in der Post ab.

Gelbe Briefe dürfen nur vom Amtspersonen, also Beamten zugestellt werden und zwar persönlich, also mit direkter Übergabe von Auge zu Auge.
Da bei einem privaten Postzusteller aber keine Beamten arbeiten (auch nicht bei der Deutschen Post AG) und es ohnehin keine Beamten mehr gibt, ist jede Zustellung von gelben Briefen rechtswidrig.

Ihr könnt euch gleichzeitig eine Strafanzeige und Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen wegen Amtsanmassung.

Hier könnt ihr eine fertige PDF Datei mit den Rücksendeaufklebern runterladen.


Als Alternative gibt es noch diesen etwas größeren Rücksendeaufkleber mit genaueren Informationen. Diesen könnt ihr als EXEL-Datei zum bearbeiten HIER runterladen.

Beide Aufkleber erfüllen den selben Zweck, wobei der zweite Aufkleber etwas besser ist, da er deutlicher auf die rechtlichen Grundlagen hinweißt. 

Dieser Aufkleber kann für ALLE gelbe Briefe benutzt werden, nicht nur vom Beitragsservice. Auch wenn von der Staatsanwaltschaft, vom gericht, von der Stadt oder vom Arbeitsamt eine Belästigung per Gelber Brief eintrifft.




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Samstag, 12. September 2015

Gelber Brief abwehren - Widerspruch gegen Zustellung

Zustellungsvorschriften - Gelber Brief:


Hier mal ein Anfang den jeder in der nicht mehr gültigen ZPO sowie dem nicht mehr gültigem GG nachlesen kann:

Art. 103 (1) GG Rn 31 
Jeder hat das Recht auf Benachrichtigung vom Verfahren durch prozeßfähige Zustellung, d.h. jeder muß quittieren. Der Anspruch auf das rechtliche Gehör (Art.103) ist gewahrt, wenn dem Empfangsberechtigten das Schriftstück persönlich übergeben wird und dessen Personalien festgestellt werden. Die Ersatzzustellung nach § 181 ff ZPO, § 37 StPO, etc und die öffentliche Zustellung nach § 203 ff ZPO, § 40 StPO, etc enthalten eine Fiktion der Bekanntgabe, da sie den tatsächlichen Informationserfolg nicht sicher stellen! 

Art. 103 (1) GG Rn 31 (vgl. gr. Kommentar zum GG, Mangold, Klein, Stark, 4. Auflage) 

Sich gegen die Zustellung wehren! Gelber BRIEF! 


Hier ein Beispielschreiben um sich gegen die Zustellung zu schützen. Immer an das GG denken und nicht klein bei geben. ==>

Widerspruch der Zustellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich ihrer nichtigen Zustellung gem. Art. 103 (1) GG Rn 31 (vgl. gr. Kommentar zum GG, Mangold, Klein, Stark, 4. Auflage). Eine Zustellungsabsicht ihrerseits ist nicht erkennbar. Offensichtlich soll mein rechtliches Gehör absichtlich unterwandert werden.

Art. 103 (1) GG Rn 31 
Jeder hat das Recht auf Benachrichtigung vom Verfahren durch prozeßfähige Zustellung, d.h. jeder muß quittieren. Der Anspruch auf das rechtliche Gehör (Art. 103) ist gewahrt, wenn dem Empfangsberechtigten das Schriftstück persönlich übergeben wird und dessen Personalien festgestellt werden. Die Ersatzzustellung nach § 181 ff ZPO, § 37 StPO, etc und die öffentliche Zustellung nach § 203 ff ZPO, § 40 StPO, etc enthalten eine Fiktion der Bekanntgabe, da sie den tatsächlichen Informationserfolg nicht sicher stellen !

Ich bestehe auf ordnungsgemäße, "verfassungskonforme" Zustellung gem. Art. 103 GG !

Mit freundlichen Grüssen

XXXX


Eine sehr interessante PDF Datei, welche das Unrecht ausführlich beschreibt, könnt ihr hier runterladen.

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