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Donnerstag, 17. Dezember 2020

Wehre dich gegen den Beitragsservice / die GEZ!

Beitragsservice, GEZ, Rundfunkbeitrag, Rundfunk Gebühren und GEZ Gebühren sind Begriffe, die nicht erst in den letzten Wochen kontrovers diskutiert werden. 

Die Einen finden es ganz toll, die Anderen unmöglich. Welcher Gruppe man auch angehört, so ist es doch eine Tatsache, dass so manche Regelung um den Rundfunkbeitrag nicht ganz in Ordnung ist und sogar gegen Recht verstößt. 

Über das Was und Warum können Sie hier mehr in Erfahrung bringen und auch wie Sie sich dagegen wehren können.

Es nutzt nämlich nichts immer nur sich beschweren und sich über Ungerechtigkeiten aufzuregen, man muss auch etwas tun um dieses Unrecht abschaffen. Meckern alleine hilft da recht wenig, doch es gibt definitiv so einige Möglichkeiten sich gegen die GEZ Gebühren zu wehren - und zwar erfolgreich!

Gerade in der heutigen Zeit konsumieren viele Menschen die öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt nicht mehr, sondern schauen ausschließlich werbefrei über Apple TV, Disney, Netflix, Sky und andere Pay-TV Dienste. Es ist nicht so, dass GEZ Verweigerer grundsätzlich sich vor dem zahlen von Fernsehgebühren drücken wollen. Nur geht es hier um das zwanghafte finanzieren von staatlicher Sender, die man persönlich überhaupt nicht nutzt. In den meisten Fällen hat es also einen guten Grund warum von sich vor dem Beitragsservice drücken möchte,, nämlich weil man die berechneten Angebote schlichtweg nicht nutzen möchte!

Die meisten Menschen gehen leider den bequemen Weg, den Weg des geringsten Widerstandes und bezahlen einfach. Schließlich will man sich nicht Behörden und Gerichtsvollzier rumärgern müssen.


Sie haben die Gebahren der GEZ, bzw. des Beitragsservice satt?

Sie wollen selbst frei entscheiden können, ob Sie die öffentlich-rechtlichen Sender empfangen und Rundfunkbeitrag zahlen möchten? Was Sie brauchen, ist ein Plan, eine Strategie. Es gibt viele Seiten im Internet, die immer wieder die Mängel des GEZ Systems anprangern, aber Lösungswege zeigen sie zumeist nicht auf. Wir sind anders. Wir haben einen Lösungsweg. Er ist nicht einfach, aber wir sind ihn bereits selbst gegangen und wissen aus eigener Erfahrung, dass er zum Ziel führt. Unsere Erfahrungen haben wir für Sie in einem eBook zusammengetragen, damit Sie uns Schritt für Schritt in die Freiheit folgen und den ganzen Irrsinn abstreifen können.

Dieser Spezialreport in einem umfangreichen eBook wird ihr Leben verändern und Sie dauerhaft von den lästigen Zwangsgebühren des Beitragsservice befreien!

 

Hier eBook anfordern und GEZ loswerden!

 


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Montag, 18. September 2017

Das Landgericht Tübingen bringt den Rundfunkbeitrag vor den europäischen Gerichtshof (EuGH)



Das Landgericht Tübingen lässt die Rechtmäßigkeit des sog. Rundfunkbeitrags vom Europäischen Gerichtshof prüfen. Der Vorgang könnte weitreichende Folgen für die GEZ-Mafia und ihre Sender haben.

 

Das Landgericht Tübingen bezweifelt die Europarechtskonformität des Rundfunkbeitrags. Die 5. Zivilkammer hat dass Thema in einer Verfügung vom 2. August 2017 dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Der Vorgang ist bemerkenswert, weil der EuGH sich nun mit der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags befassen muss. Der zwangsweise erhobene Beitrag wurde schon vor Jahren von der EU-Kommission unter dem Aspekt einer staatlichen Beihilfe untersucht. Laut Jahrbuch der ARD 08/2008 hatte die EU-Kommission bei den Rundfunkgebühren in Deutschland den „Tatbestand der Beihilfe gemäß den Bestimmungen des EG-Beihilferechts“ zwar ausdrücklich bejaht. Die weitere Verfolgung wurde dann jedoch auf Drängen der Bundesregierung stillschweigend beerdigt (der Vorgang ist hier im Detail dokumentiert, Seite 85 ).
Der Ökonom Norbert Häring schreibt dazu auf seinem Blog:
„Der rebellische Richter am Landgericht Tübingen, dessen Urteile gegen den Vollstreckungswahnsinn der Rundfunkanstalten immer wieder von der nächsten Instanz kassiert werden, geht einen neuen Weg. Er hat vor dem Urteil zu einer Vollstreckung dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit Europarecht gestellt.
Die Fragen, die der Richter mit Beschluss vom 3.8.2017 dem EuGH vorlegte, haben es in sich. So will der Richter vom EuGH unter anderem wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe darstellt, die der EU-Kommission zur Genehmigung hätte vorgelegt werden müssen. Hintergrund sind die vielfältigen wirtschaftlichen Tätigkeiten der Rundfunkanstalten, mit denen sie mit privaten Anbietern in Wettbewerb treten. Auch das Privileg der Anstalten, behördliche Bescheide selbst ausstellen und direkt vollstrecken zu dürfen, will er unter Gleichbehandlungsgrundsätzen geprüft haben.“



Die Fragen des Gerichts laut Beschluss des Landgerichts Tübingen im Wortlaut:
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist das nationale baden-württembergische Gesetz vom 18.10.2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RdFunkBeitrStVBW) vom´17. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 3. Dezember 2015 (Gesetz vom 23. Februar 2016 – GBI. S. 126, 129) mit Unionsrecht unvereinbar, weil der dort grundsätzlich seit 1.1.2013 von jedem im deutschen Bundesland Baden-Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos zugunsten der Sendeanstalten SWR und ZDF erhobene Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe zugunsten ausschließlich dieser öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gegenüber privaten Rundfunkanstalten darstellt? Sind Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass das Gesetz betreffend den Rundfunkbeitrag der Zustimmung der Kommission bedurft hätte und mangels Zustimmung unwirksam ist?
2. Ist Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass er die im nationalen Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“ fstgesetzte Regelung erfasst, nach der grundsätzlich von jedem in Baden-Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos ein Beitrag zugunsten ausschließlich behördlicher/öffentlich-rechtlicher Sender erhoben wird, weil dieser Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe ,zur technischen Ausgrenzung von Sendern aus EU-Staaten beinhaltet, da die Beiträge dazu verwendet werden, einen konkurrierenden Übertragungsweg zu errichten (DVB-T2 – Monopol), dessen Nutzung durch ausländische Sender nicht vorgesehen ist? Ist Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass er auch nicht unm.ittelbare Geldzuwendungen, sondern auch andere wirtschaftlich relevante Privilegierungen (Titulierungsrecht, Befugnis zum Handeln sowohl als wirtschaftliches Unternehmen als auch als Behörde, Besserstellung bei der Berechnung der Schulden) erfasst?
Ist es mit dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verbot privilegierender Beihilfen vereinbar, wenn aufgrund eines nationalen, baden-württembergischen Gesetzes, ein deutscher Fernsehsender, der öffentlich – rechtlich organisiert und als Behörde ausgestaltet ist, zugleich aber im Werbemarkt mit privaten Sendern konkurriert, dadurch gegenüber diesen privilegiert wird , dass er nicht wie die privaten Wettbewerber seine Forderungen gegenüber Zuschauern beim ordentlichen Gericht titulieren lassen muss, bevor er zwangsvollstrecken kann, sondern selbst ohne Gericht einen Titel schaffen darf, der gleichermaßen zur Zwangsvollstreckung berechtigt?
Ist es mit Art. 10 EMRK/Art. 4 GRCh (Informationsfreiheit) vereinbar, dass ein Mitgliedstaat in nationalem, baden-württembergischen Gesetz vorsieht, dass ein Fernsehsender, der als Behörde ausgestaltet ist, einen Beitrag zur Finanzierung gerade dieses Senders von jedem im Sendegebiet wohnhaften Erwachsenen bußgeldbewehrt verlangen darf, unabhängig davon, ob er überhaupt ein Empfangsgerät besitzt oder nur andere, nämlich ausländische oder andere, private Sender nutzt?
Ist das nationale Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag eine Alleinerziehende pro Kopf mit dem vielfachen dessen belastet, was ein Mitglied einer Wohngemeinschaft schuldet? Ist die Richtlinie 2004/113/EG so auszulegen, dass auch der streitgegenständliche Beitrag erfasst wird und dass eine mittelbare Benachteiligung ausreicht, wenn aufgrund der realen Begebenheiten zu 90 % Frauen höher belastet werden?
Ist das nationale Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag bei Personen, die einen zweiten Wohnsitz aus beruflichen Gründen benötigen, doppelt so hoch ausfällt wie bei anderen Berufstätigen?
Ist das nationale Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot, dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot und der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag bei Personen so ausgestaltet ist, dass ein Deutscher bei gleicher Empfangsmöglichkeit unmittelbar vor der Grenze zum EU-Nachbarstaat ausschließlich in Abhängigkeit von der Lage des Wohnsitzes den Beitrag schuldet, der Deutsche unmittelbar jenseits der Grenze aber keinen Beitrag schuldet, ebenso der ausländische EU-Bürger, der sich aus beruflichen Gründen unmittelbar jenseits einer EU-Binnengrenze niederlassen muss, mit dem Beitrag belastet wird, der E:U-Bürger unmittelbar vor der Grenze jedoch nicht, auch wenn beide am Empfang des deutschen Senders nicht interessiert sind?

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Dienstag, 5. April 2016

Solidarität mit Sieglinde Baumert


Wir brauchen mehr mutige Menschen wie Sieglinde. Stellt euch vor hunderttausende weigern sich so hartnäckig. Wollen Sie hunderttausende Menschen einsperren? So viele Gefängnisse hat diese BRD-Verwaltung garnicht. Leistet Widerstand und nehmt euch Sieglinde zum Vorbild!

Schreibt Sieglinde und zeigt Solidarität!
Legt Briefen immer Rückporto bei. Fragt Sie ob ihr Geld ihr überweisen dürft,
damit Sie sich in Haft etwas kaufen kann. Unterstützt diese mutige Kämpferin!

Sendet eure Solidaritäts-Post an:
Sieglinde Baumert
z.Zt. JVA Chemnitz
Reichenhainer Straße 236
09125 Chemnitz

 

 

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Sonntag, 6. März 2016

Die Methoden des Beitragsservice

Rundfunkbeitrag Seit Anfang 2013 heißt die berüchtigte GEZ nunmehr ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. Was hat sich dadurch genannt? Der Name. Sonst nichts.

Beim ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (BS) hat man anscheinend für 2016 gute Vorsätze gefasst und das neue Jahr mit einer Aufräumaktion begonnen. Am 8.1. bekam ich eine Mahnung vom BS, dass ich bis zum 17.01. 161,82 Euro zu zahlen hätte, sonst müssten Vollstreckungsmaßnahem eingeleitet werden. Das Schreiben enthielt jedoch neben einer Pointe einige Merkwürdigkeiten

Es ist datiert auf den 3.1. – ein Sonntag. Da fünf Tage Postlaufzeit äußerst selten sind, ist es wie üblich wesentlich später abgeschickt worden. Diese Datierung auf ein Datum, das nicht dem Absendedatum entspricht, ist eine der Traditionslinien, die von der GEZ übernommen wurden. Es gibt durchaus Fälle von knapp zwei Wochen zwischen angeblichem Bearbeitungsdatum und der Ankunft. Der Sinn des Ganzen: Druck ausüben. Sind Fristen zu beachten, kann der Eindruck größerer Dringlichkeit entstehen. In diesem Fall wurden aus knapp 14 Tagen knapp eine Woche.

Im beiliegenden Zahlschein ist eine Summe von 642,96 angeben. Auch das ist eine GEZ-Tradition: Der vorsintflutliche Zahlschein wird nicht auf die Summe ausgestellt, die tatsächlich aktuell gefordert wird, sondern auf die Gesamtschuldsumme.

Für mich neu, aber in der Tradition des GEZ-Kuddelmuddels stehend, war, dass auch der WDR im Briefkopf als Absender auftauchte. Dazu muss man wissen, dass der BS wie die GEZ keine rechtsverbindlichen Bescheide ausstellen kann, weil sie nicht rechtsfähig ist. Trotzdem verschickt der BS im Auftrag des WDR Bescheide, nur muss dann eben der WDR auch als Absender erscheinen. Das Neue für mich: Zwar ist der WDR als Absender berücksichtigt, aber es handelt sich nicht um einen Bescheid, sondern nur um eine Mahnung ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Da aber Vollstreckungsmaßnahmen angedroht wurden, sollte ein zusätzlicher WDR-Absender wohl offizieller wirken.

Und nun zur Pointe: Die geforderten 161,82 stammen aus zwei Bescheiden aus dem Jahr 2013, gegen die ich Widerspruch eingelegt, für die ich einen Widerspruchsbescheid erhalten und gegen die ich geklagt habe und noch klage. Beklagter ist natürlich der WDR, weil der BS wie erwähnt nicht rechtsfähig ist. Dummerweise hat der WDR mir in seinen Widerspruchsbescheiden auf meinen Antrag hin gewährt, dass die strittigen Beträge – wenn überhaupt – erst nach Ablauf des Verfahrens zu zahlen sind.

Ich fasse bis hier hin zusammen: Eine öffentliche Verwaltung verwendet ein unwahrscheinliches Datum, um Druck auszuüben, gibt auf einem Zahlschein eine wesentlich höhere als die tatsächlich geforderte Summe an, schmückt sich mit dem Absender einer rechtlich relevanten Institution und droht mittels eines informellen Briefes, der nicht geeignet ist, einen Bescheid aufzuheben, mit Vollstreckungsmaßnahmen, also mit einem ziemlich deftigen Eingriff in die Privatsphäre eines Bürgers.

Ich habe versucht, noch am gleichen Tag, beim BS anzurufen: Alle Leitungen belegt. Daher habe ich auf der BS-Website im dafür vorgesehenen Formular eine Nachricht hinterlassen, in der ich die Fakten klarstellte. Ich bekam keine Eingangsbestätigung per E-Mail, ich bekam keine Entwarnung vor dem Fristdatum, ich bekam danach auch keine Post vom Gerichtsvollzieher und natürlich keine Entschuldigung für das „Versehen“. Was ich diese Woche bekam, war die übliche Quartalsaufforderung, die gesamten ausstehende Beiträge zu zahlen. Ich weiß aus einer Antwort der GEZ, die ich vor vielen Jahren bei meinem ersten Rechtsstreit mit dem WDR in Sachen PC-Gebühr erhielt, dass dies angeblich nur ein Informationsschreiben ist, weil der Betrag ja bis zum Ablauf des Verfahrens gestundet wird. Und trotzdem lag natürlich auch diesem Zahlungsaufforderungsinformationsschreiben ein Zahlschein bei. Tradition verpflichtet.

Die GEZ war jahrelang ein gern genutzter Blitzableiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Der Eindruck, den man in der Öffentlichkeit hatte, dass die GEZ eine eigenständige Institution ist, war gewollt. Doch selbst die berühmt-berüchtigten „GEZ-Beauftragten“ kamen in Wahrheit im Auftrag der Anstalten und wurden von diesen auch bezahlt. Tatsächlich entsprachen all die Methoden, die die GEZ anwandte, um Geld einzutreiben, voll und ganz dem Geist, der in den Anstalten zu Hause ist, eine Art Bundesverfassungsgerichtsgnadentum: Wir haben Rechte, wir sind Guten. Dass eine öffentliche Verwaltung auch Pflichten hat, dass sie Dienstleister des Bürgers ist, das sollte wohl durch den Service-Bestandteil der Umbenennung zum Ausdruck kommen, aber auch nur dort und nicht im praktischen Handeln. Da ist man weiterhin Einzugszentrale und arbeitet mit Methoden, die sonst nur von halbseidenen Organisationen bekannt sind, die sich mit Spam-Versand finanzieren.

[Quelle: Freitag-Community-Mitglied Mondmannn]

 

 

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Dienstag, 12. Januar 2016

Vorsicht Staatspropaganda - Die neuen Flyer gegen Zwangsgebühren

http://www.beitragsservice.xyz

Werbeflyer (DIN A6) gegen die Staatspropaganda kann ab sofort bestellt werden!
Natürlich zum Selbstkostenpreis.

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nur 30.- Euro (inkl. Versandkosten)


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Vielen Dank für den Support 

Hat der Beitragsservice aufgegeben?

Ein Bericht von Oliver

Ich habe im September 2014 das letzte Mal etwas vom Beitragsservice gehört, obwohl ich damit gerechnet habe das man sich wieder melden wird, habe bis bis heute (Stand: Januar 2016) nichts mehr von dieser Inkassofirma gehört.

Was war passiert?
Ich hatte per Einschreiben-Rückschein meine AGBs der Firma "Beitragsservice" übermittelt. Nachdem ich danach wieder Post erhalten habe, habe umgehend meine Rechnung (in Euro statt Feinunzen Silber - hatte in meinen AGBs als Währung Euro angegeben)  gestellt und diese ebenfalls per Einschreiben-Rückschein versendet.

Nach ca. 3 Monaten kam wieder eine Zahlungsaufforderung, ohne das im geringsten auf mein Schreiben und meine Rechnung eingegangen wurde.
Ich stellte also einer erneute Rechnung, mit dem Zusatzhinweis, das aus Kulanz die ungesetzliche Forderung des Beitragsservice von meiner Rechnung abgezogen werden darf (welche sich bei der 2. Rechnung schon bei weit über 20.000 Euro befand). Diese Rechnung mit dem Hinweis habe ich ebenfalls wieder mit Einschreiben-Rückschein versendet. Das war im September 2014.
Seitdem habe ich nie wieder etwas von dieser Firma gehört. Meine gestellten Rechnungen wurden zwar ebenfalls nicht bezahlt und ich habe mich auch nicht um eine weitere Beitreibung gekümmert. aber solange die Firma "Beitragsservice" mich nicht mehr belästigt verzichte ich auf weitere Beitreibungsmaßnahmen meiner eigenen Forderung.

Ich bin gespannt ob man kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist mich doch wieder mit einer Forderung überraschen wird. Dann gibt es eben wieder eine Rechnung von mir als Überraschung...
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Mittwoch, 6. Januar 2016

Warum Kriegsgefangenenpost auf einer Seite gegen die GEZ Mafia?

Liebe Leser,

wir haben neulich eine Nachricht erhalten wo gefragt wurde, was das Thema "Kriegsgefangenenpost" auf einer Seite zu suchen hat, die sich gegen den Beitragsservice / GEZ Mafia wehrt und aufklärt.

Wir wollen diese Frage öffentlich beantworten, damit auch andere Leser über die Grnde informiert sind.

Wer unsere Seite intensiv studiert hat und bereits einige Schritte im Kampf gegen den Beitragsservice durchlaufen hat, der hat festgestellt das die GEZ Abzocke vor allem deshalb unrechtmässig stattfindet, weil  es keine tatsächliche Rechtsgrundlage für die Forderungen gibt. Der Beitragsservice täuscht eine Staatlichkeit vor, obwohl lediglich ein Inkassounternehmen. Ein Gesetz über die Rundfunkgebühren gibt es nicht, sondern nur einen "Staatsvertrag". Dieser hat jedoch schon alleine deshalb keine Gültigkeit, weil es an der Staatlichkeit mangelt.
Das Thema "Kriegsgefangenenpost" bestätigt dies, denn durch die gebührenfreie Kriegsgefangenenpost wird offiziel bestätigt das wir noch immer Kriegszustand haben und die brd nicht mehr als eine Verwaltung des durch die Alliierten noch immer besetzten Gebietes ist.

Die aktive Nutzung der Kriegsgefangenenpost dient daher nicht nur der enormen Einsparnis von Portokosten, sondern zeigt jedem Empfänger, jedem Briefzusteller und jeder anderen beteiligten Person die tatsächlichen Umstände auf. Der Widerstand gegen rechtswidrige Nachentgeldforderungen ist genauso notwenig, wie der Kampf gegen die Zwangsgebühren der brd-Propaganda.

Solange die alliierten Siegermächte nicht endlich die Besetzung aufgeben und unsere besetzten Gebiete dem deutschen Volk zurück geben, ist es wichtig den Kriegszustand öffentlich zu machen und die Kriegsgefangenenpost aktiv zu nutzen.

Wie heißt es doch so schön? Ohne Druck von Unten wird Oben nicht aufgewacht.

Der Kampf gegen die GEZ-Mafia ist nur dann erfolgreich, wenn man die Hintergründe erkennt und versteht. Um den Zwangsbeitrag nicht mehr zahlen zu müssen, ist es notwenig sich aus den Fesseln der brd Verwaltung zu befreien um nicht länger als Personal dieser Verwaltungs-GmbH zu gelten.



Carlo Schmidt (SPD) macht  in seiner Grundsatzrede zum Grundgesetz deutlich, dass mit der brd kein neuer Staat zu gründen ist.
"Deutschland [das Deutsche Reich] hat nicht aufgehört zu existieren, ist nur desorganisiert worden - es ist rechtsfähig, aber nicht mehr geschäftsfähig - noch nicht."



"Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten."



"Wir haben das Jahr 2013. Könnte man das nichtmal aufgeheben und die Besatzung Deutschlands beenden?

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Freitag, 4. Dezember 2015

Raus aus der Falle des Beitragsservice - GEZ abmelden!

Muster-Schreiben für den Beitragsservice


[Vorname], aus der Familie [Familienname]
Straße, Nr.
[PLZ] Wohnort
Kgr. Württemberg (Staatsbezeichnung deines Wohnortes)


Firma
ARD ZDF Deutschlandradio
BEITRAGSSERVICE
Freimersdorfer Weg 6
[50829] Köln
Kgr. Preußen (siehe hier)


Mein Zeichen:                                                                  Datum



Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit möchte ich mich bei Ihrem Unternehmen abmelden, da ich nicht mehr im Geltungsbereich der BRD wohnhaft bin.

Bitte senden Sie mir eine Abmeldebestätigung und bestätigen Sie mir die Löschung aller gespeicherten Daten.


Mit freundlichen Grüßen

[Vorname], aus der Familie [Familienname]


Natürlich könnte man das Schreiben auch unauffälliger gestalten, indem man sich deren System unterordnet.
Dann würde das Schreiben so aussehen:

Vorname Familienname
Straße, Nr.

PLZ Wohnort



ARD ZDF Deutschlandradio
BEITRAGSSERVICE
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Mein Zeichen:                                                                  Datum



Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit möchte ich mich bei Ihrem Unternehmen abmelden, da ich nicht mehr im Geltungsbereich der BRD wohnhaft bin.

Bitte senden Sie mir eine Abmeldebestätigung und bestätigen Sie mir die Löschung aller gespeicherten Daten.


Mit freundlichen Grüßen

Vorname Familienname
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig.
(Diesen Spaß kann man sich ja mal erlauben und in selber Art auf die Unterschrift verzichten, wie es diese Damen und Herren auch tun. Den entsprechenden Satz kann man auch ganz weg lassen, so wie es der Beitragsservice auch tut. Wenn man dann antwortet und die fehlende Unterschrift moniert, antwortet man einfach wieder ohne Unterschrift und weißt dann darauf hin das dieses Schreiben iin einem automatisierten Druck- und Versandverfahren erstellt wurde und eine Unterschrift deshalb nicht möglich sei. Bitte sendet uns eure erhaltene Reaktionen zur Dokumentation zu.)

 

 

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Donnerstag, 26. November 2015

Beitragsservice und das Märchen von der gesetzlichen Grundlage

Lustig, lustig...

Märchenstunde des Beitragsservice ist mal wieder angesagt:


So, so... Der Rundfunksbeitragsstaatsvertrag ist also ein Gesetz. Warum heißt es dann nicht "Rundfunksbeitragsgesetz"? Ein Vertrag ist kein Gesetz und unter Gesetze-im-Internet.de ist dieses angebliche Gesetz ebenso nicht zu finden, weil es eben kein rechtmäßiges Gesetz ist.

Aber selbst wenn, so wäre die Firma "Beitragsservice" nicht berechtigt irgendwelche Zahlungsaufforderungen zu übermitteln, weil es sich hier um eine nicht rechtsfähige Firma handelt die keinerlei Staatlichkeit besitzt (vgl. Landgericht Tübingen). Eine nicht-staatliche Firma kann sich auch nicht auf ein Verwaltungsverfahrensgesetz berufen in Sachen der Unterschriftenpflicht und vor allem kann Sie kein schriftlichen Verwaltungsakt erlassen.

Das Schreiben selbst zeigt zudem das es sich nicht um ein automatisches Schreiben handelt, sondern um einen individuellen Brief mit individuellem Inhalt. Alles andere ist nur "bla,bla,bla".

Man verlangt eine "erweiterte Meldebescheinigung" - sonst noch Wünsche?
Nicht der angebliche Schuldner ist hier in der Bringschuld, sondern der Fordernde hat hier den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Forderung zu erbingen. Diese wurde bis heute nicht nachgewiesen.

Was macht nun bei so einem Schreiben? AGBs senden und Rechnung stellen?
Oder wegen fehlender Unterschrift das Schreiben zurück an den Absender senden?

Manche Leser gehen mit der GEZ-Post auch zu einer Postagentur und teilen mit das dieser Brief fehlerhaft in den Briefkasten geworfen wurde und die Person unter der Adresse nicht existiert und man den Brief bitte zurück senden soll. Erfahrungsberichte dazu liegen uns leider noch nicht vor.


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Der Datenschutzbeauftragte vom Beitragsservice meldet sich...

Liebe Leser,

nach fast 4 Monaten reagierte nun der Datenschutzbeauftragte, Herr Christian Kruse, der Inkasso-Firma "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE".

Sogar mit korrekter ladungsfähigen Postanschrift, Unterschrift (wenn auch nur im Auftrag) und eMail Adresse:

Firma
ARD ZDF Deutschlandradio
BEITRAGSSERVICE
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Ansprechpartner: Herr Christian Kruse
eMail: christian.kruse@beitragsservice.de

Christian Kruse scheint richtig viel Arbeit als Datenschutzbeauftragter zu haben, wenn dieser 4 Monate benötigt um auf eine Datenschutzanfrage zu reagieren. Um den BEITRAGSSERVICE auch weiter zu beschäftigen, solltet ihr alle unbedingt gemäß Bundesdatenschutzgesetz beim GEZ eine umfangreiche Auskunft zu den gespeicherten Daten einfordern.



Hier findet ihr das Schreiben des Herrn Christian Kruse:

In der Anlage befand sich dann ein Auszug aller gespeicherten Anschriften und sonstigen Daten.


Wie ihr auf ein solches Schreiben reagiert, bleibt euch überlassen.

Die Leserin, welche uns das Schreiben zur Verfügung gestellt hat, wird den Datenschutzbeauftragten natürlich weiter beschäftigen und nun einzelne Fragen zu den gespeicherten Stellen, einzelne Daten als falsch bezeichnen und auffordern diese zu löschen oder zu korrigieren, usw.

Außerdem wird nun die Vorlage des angeblichen Vertrages (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) gefordert mit Nachweis der rechtsgültigen Unterschriften und vor allem der persönlichen Unterschrift der angeblichen Schuldners, dass dieser diesem Vertrag zugestimmt habe - da Verträge zu Lasten Dritter rechtsunwirksam sind. Sollte dann der Hinweis auf ein Gesetz kommen, wird ein Nachweis gefordert, dass dies ein Gesetz ist und wo man das Gesetz unter www.gesetze-im-internet.der nachlesen kann.

Es gibt also noch viele Möglichkeiten um diese Bande monatelang zu beschäftigen ;-)

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Montag, 31. August 2015

Verwaltungsgericht stoppt Gerichtsvollzieher in Sachen Beitragsservice

Der Gerichtsvollzieher drohte mit Haftbefehl, was nun vom Verwaltungsgericht per einstweiliger Verfügung ausgesetzt wurde.

Laßt euch nicht einschüchtern, sondern kämpft!



Sonntag, 30. August 2015

Wir fordern einen Nachweis von der Landesrundfunkanstalt ein

Unser Leser (Dennis) hat uns heute per ePost über seien Kampf gegen die GEZ Mafia informiert.

Dennis kämpft auf breiter Front gegen die Geldeintreiber der GEZ Mafia und hat bisher folgendes gemacht:
  • Beschwerde beim Einwohnermeldeamt wegen Datenweitergabe an Beitragsservice
  • Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten wegen Datenweitergabe des Einwohnermeldeamtes an den Beitragsservice
  • Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gegen den Beitragsservice wegen "gewerbsmässigen und bandenmässigen Betrug, Amtsanmaßung, Nötigung, Erpressung und alle anderen in Betracht kommenden Straftatbestände"
  • Den Beitragsservice aufgefordert Auskunft zu geben über die über ihn gespeicherten Daten
  • Den Beitragsservice aufgefordert die Inhaberschaft einer Wohnung nachzuweißen (seitdem kam noch keine Rückmeldung)
  • Schreiben an die Landesrundfunkanstalt sendet er am Montag ab.

Einige Punkte aus seinem Kampf haben wir hier bereits veröffentlicht, andere Punkte werden wir in den nächsten Wochen noch veröffentlichen.

Heute wollen wir jedoch seine neueste Idee hier vorstellen, welche wir als sehr gut erachten.

Diese Idee hat derzeit 2 Schritte. Im ersten Schritt schreibt er an die Landesrundfunkanstalt und fordert diese auf das Vertragsverhältnis nachzuweisen und vor allem die Leistungserbringung ihm gegenüber nachzuweisen. Im zweiten Schritt plant er der Landesrundfunkanstalt nachzuweisen das Sie den "Rundfunkstaatsvertrags" nicht erfüllen (Programmbeschwerde) und somit vertragsbrüchig sind.
Aber eins nach dem anderen. Wir berichten nun über den ersten Schritt, welcher ganz aktuell startet und hoffentlich viele Nachahmer finden wird.

Hier folgt nun die Vorlage für euer Schreiben an die Landesrundfunkanstalt, welches uns Dennis zur Verfügung gestellt hat. Danke hierfür.

Hinweis: Schreiben immer per Einschreiben-Brief gegen Unterschrift oder per Fax (mit Sendebestätigung) übermitteln!


Absender Name
Absender Straße
Absender PLZ, Ort

An die
Landesrundfunkanstalt
[SWR, NDR, WDR, MDR, etc.]
Straße Nr.
PLZ Ort

per Telefax [Faxnummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Übersendung des mit mir geschlossenen Vertrages, auf dessen Grundlage Sie von mir Geld einfordern. Anmerkung: Beweislast: Die Geldforderer müssen beweisen das die Forderung zu Recht besteht.

Ich bin weder Kunde Ihrer Firma (Firmeneigenschaft erkennbar an der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812481116 Anmerkung: Schaut auf der Netzseite der für euch zuständigen Landesrundfunkanstalt wie MDR, NDR, BR, HR, etc.), noch nutze ich irgendeines Ihrer Angebote.
Ich habe nie eines ihrer Angebote angenommen, ihre AGBs übermittelt bekommen oder einen Vertrag mit Ihnen unterzeichnet. Ohne mir gegenüber jemals eine Leistung erbracht zu haben, fordern Sie von mir Geld ein. Dies ist rechtswidig.

Ich fordere Sie daher auf, die rechtlichen Voraussetzungen für die geltend gemachte Forderung vollständig nachweisen.
Dies schließt sowohl den entsprechenden Vertragsschluss und die dafür erbrachte Leistung mit ein, als auch die Voraussetzungen für das Einschalten einer Inkassofirma (ohne das ich je eine Rechnung erhalen habe). Sollten Sie diese Nachweise nicht erbringen können, erklären Sie mir bitte schriftlich das gegen mich keine Forderung besteht und ich nichts zu zahlen habe.

Außerdem haben Sie gem. dem Bundesdatenschutzgesetz (§34 BDSG) mir Auskunft über alle gespeicherten Daten zu geben, also auch die notwendige Vollmacht zu übermitteln, die Sie an Geldeintreibern ausgegeben haben.


Mit freundlichen Grüßen

Vorname, Mann aus der Familie Familienname
Anmerkung: Nur mit dem Vornamen unterschreiben, den die Familie hat mit der Angelegenheit nichts zu tun. Hier wird nach den Empfehlungen von "Dimitri" (siehe vorherige Videos) agiert.

Dies ist also euer Brief an eure Landesrundfunkanstalt. Bei der Unterschrift wurde hier so verfahren, wie in den hier bereits veröffentlichten Videos empfohlen wurde. Ihr könnt aber auch wie üblich unterschreiben, dies spielt eher eine Nebenrolle.

Warum wurde in diesem Schreiben nicht der Beitragsservice oder GEZ erwähnt? Ganz einfach: Dies stellt ein Versuch dar, damit die Landesrundfunkanstalt vielleicht nicht kapiert um was es geht und nur prüft ob irgendwelche sonstigen Rechnungen/Forderungen vorliegen und vielleicht sogar zurück schreibt, dass keinerlei Forderungen vorliegen würden. Damit hättet ihr die Landesrundfunkanstalt ausgetrickst und der Beitragsservice schaut dumm aus der Wäsche.
Natürlich gehen wir nicht davon aus das die Damen und Herren nicht so dumm sein werden, aber ein Versuch ist es zumindest wert und man kann auf die Erwähnung des Beitragsservice im Schreiben gut verzichten.

Der Beitragsservice wird daher nur als das beezeichnet, was er eigentlich ist: Inkassofirma


So und nun sind wir mal gespannt wie die jeweilige Landesrundfunkanstalt reagiert. Bitte berichtet uns über eure Erfahrungen und teilt uns auch gerne Verbesserungsvorschläge an dem Schreiben mit, falls ihr andee Ideen habt, usw.



Samstag, 29. August 2015

GEZ? Nein Danke! - So wehrt man sich gegen den Gerichtsvollzieher!

Wir veröffentlichen an dieser Stelle wieder Videos von "Dimitri1901", wo erklärt wird wie man sich ziemlich effektiv gegen den Gerichtsvollzieher wehrt. Dies geht nicht nur in Sachen Beitragsservice / GEZ, sondern funktioniert grundsätzlich wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht.

Hier bekommt ihr die Dokumente (als PDF), die in den Videos erwähnt werden:
 Die Dokumente können einfach runtergeladen werden.






Und nun ist es an der Zeit selbst eine Rechnung zu stellen...



Folgende Bücher solltet ihr euch unbedingt anschaffen:

Uniklinik Hamburg-Eppendorf klagt gegen GEZ-Abzocke

Die BILD-Zeitung berichtet:
Die Uniklinik Eppendorf (ca. 10 000 Mitarbeiter, 198 Mio. Jahresetat) wehrt sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Hamburgs Top-Krankenhaus klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen den NDR (Aktenzeichen: 3 K 1444/15)!

Dabei geht es hier jedoch lediglich um die Höhe der Forderung. Aber für die Bild-Zeitung sind solche Themen natürlich verkaufsförderlich. Uns bringt dies im Kampf gegen den Beitragsservice jedoch nicht weiter. Wollten den Fall dennch kurz erwähnen.

Mittwoch, 26. August 2015

Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

Ein juristisches Gutachten erachtet den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig. Der Rundfunkbeitrag sei eine Abgabe auf "Raumeinheiten" und damit eine Steuer. Zudem sei er unvereinbar mit dem Gleichheitsgebot.

Der Rundfunkbeitrag ist laut einem Rechtsgutachten im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) verfassungswidrig. Ein HDE-Sprecher bestätigte der dpa am Freitag einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Dem Artikel zufolge ist der neue Beitrag nicht verfassungskonform, weil die Länder nicht zuständig waren, wie in dem Gutachten zu lesen sei. Darüber hinaus werde ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz festgestellt.
Wie die "FAZ" zitiert, schreibt der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten, der Beitrag sei keine individuell zuzuordnende "Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast". Somit sei der Beitrag eine Steuer – eine Abgabe, die auf "Raumeinheiten" abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme.
Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.
Außerdem – so zitiert die Zeitung weiter – werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, kritisiere Degenhart. Der Beitrag verstoße gegen Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar.
Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden "überproportional belastet".

Kritik von Wirtschaftsverbänden

Der Berliner Staatsrechtler Christian Waldhoffhatte bereits im Oktober 2012 im Gespräch mit der "Welt" davor gewarnt, der neue Rundfunkbeitrag sei zu nah an einer Steuer und könne deswegen mit der Verfassung kollidieren. Er hatte deswegen vorgeschlagen, den Beitrag aus dem allgemeinen Staatshaushalt zu finanzieren.
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte der "FAZ": "Das Gutachten bestätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss." Es bestehe "dringender Handlungsbedarf". Der Verband fordere ein "gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung".
Wirtschaftsverbände hatten sich mehrfach kritisch über die Abgabe geäußert. Das Drogerieunternehmen Rossmann hat Klage eingereicht. Der neue Rundfunkbeitrag ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten

Quelle: WELT

Strafanzeige und Strafantrag gegen "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE"

Wie schon im Beitrag Einwohnermeldeamt als Datenlieferant für "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" zu lesen war, wurde im Schreiben an das Einwohnermeldeamt ein Strafantrag gegen den BEITRAGSSERVICE erwähnt.

Diese Strafanzeige & Strafantrag kann so aussehen:

Absender

An die
Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50939 Köln
per Fax: 0221 477-4050

Datum:

Betreff: Strafanzeige und Strafantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“  (Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln), welche auch unter der Bezeichnung GEZ firmierte (selbe Umsatzsteuer-ID) wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrug, Nötigung und alle anderen in Betracht kommenden Straftatbestände. Außerdem stelle ich Strafantrag.

Begründung:
Am DATUM wurde mir ein Schreiben vom DATUM zugestellt mit der Aufforderung „Zahlung der Rundfunkbeiträge“ und einer Betragsnummer. Ich habe mit dieser Firma niemals einen Vertrag geschlossen, habe niemals irgendein Beitragskonto eröffnet noch gibt es sonst irgendeine Berechtigung dieser Forderung. Der verlangte Betrag lautet: 123,45 Euro

Ausweislich des Impressum auf www.rundfunkbeitrag.de ist diese Firma eine nicht-rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Eine nicht rechtsfähige Einrichtung darf aber keine Forderungen erheben. Auch ist der Beitragsservice kein Amt mit Beamtenstatus und darf daher auch keinerlei Zwangsanmeldungen und einseitige Verträge abschließen, ohne meiner Einwilligung. Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage für diese Forderung. Ein „Staatsvertrag“ ist keine gesetzliche Grundlage und zudem sittenwidrig, da einseitige Verträge nicht abgeschlossen werden dürfen. Die privatrechtliche Firma „ARD, ZDF und Deutschlandradio“ ist eine Geldeintreiberfirma, welche den Anschein von Staatlichkeit andeutet. Das ist nach meiner Auffassung Betrug, es wird hier eine Staatlichkeit vorgetäuscht.

Im Impressum auf rundfunkbeitrag.de ist zu sehen das es sich um eine privatrechtliche Firma handelt. Dort ist gut die Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216 und ein Geschäftsführer zu sehen. Wenn ich mir die Frage stelle, wer eine UstID erhalten darf, dann schaue ich in das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 27a.

Dort steht:

UStG § 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine UmsatzsteuerIdentifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine UmsatzsteuerIdentifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen....

Unternehmen und andere juristische Personen erhalten demnach eine UStID. Interessanter ist noch was darunter steht:

ARD ZDF Deutschlandradio (AZD) ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Wie kann etwas öffentlich rechtlich und gleichzeitig nicht rechtsfähig sein?

Die AZD verkündet das der RBStV durch die Länderparlamente legitimiert wurde, dies stimmt sogar. Natürlich fehlt auf den Gesetz- und Verordnungsblättern die Unterschriften.

1. Der RBStV ist kein Vertrag und kein Gesetz
Nach dem BGB § 126 steht im Absatz 2:

BGB § 126 Schriftform
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.


Es steht nicht welche Staaten einen Staatsvertrag geschlossen haben, wer überhaupt was bewilligt hat. Geschweige denn, dass es ein Bundesgesetzblatt zur Einführung dieses "Gesetzes" gibt, dieser RBStV ist nur eine Information. Als gesetzliche Grundlage müsste ein Parlament ein Gesetz rechtsgültig verabschieden, dies ist hier nicht geschehen. Eine Unterschrift fehlt natürlich auf dem RBStV und auf den Beschlüssen der Länder.

2. Der RBStV ist nicht unter den Gesetzen zu finden 

Unter www.gesetze-im-internet.de findet man alle Gesetze und Verordnungen, die AZD beteuert immer wieder das die gesetzliche Grundlage der RBStV sei. Dies ist falsch.

3. AZD beruft sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz 
Die AZD beruft sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz, dieses dürfen nur Behörden. Wenn man eine Unterschrift und einen direkten Ansprechpartner verlangt, dann drohen sie mit Mahnungen und Zwangsvollstreckung. Das ist Nötigung, so verhält sich die Mafia. Ohne Unterschrift ist jedes Dokument rechtsungültig, also Infopost.

4. Ohne rechtliche Grundlage kann AZD nicht klagen 
Das Landesgericht Tübingen hat am 19. Mai 2014 einen Beschluss gefasst, der alle Punkte des Vortrags bestätigt. Dieser Beschluss wurde mittlerweile durch den Beschluss des selben LG Tübingen am 08.01.2015 (Az: 5 T 296/14) aufgehoben. Dort wurde nochmal bestätigt, dass dieser Beschluss für alle Bundesländer gilt.

5. Gesetze können nicht gekündigt werden!
Zum weiteren Beweis dass die Geldforderung ohne gesetzliche Grundlage erhoben wird und somit eine Nötigung und Betrug darstellt:
§ 15 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ; Vertragslaufzeit / Küngigungsfrist.
Gesetze sind nicht kündbar und haben auch keine Vertragslaufzeit!

Die Firma „AZD Beitragsservice“ handelt daher rechtswidrig, begeht eine Nötigung (wenn man nicht zahlt erfolgen Säumniszuschläge und Zwangsvollstreckung) und begeht einen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrug durch das vortäuschen einer Staatlichkeit und Rechtsfähigkeit sowie wegen unberechtigten Zahlungsaufforderungen.

Bitte teilen Sie mir als Geschädigtem das Aktenzeichen mit, unter welchem die Ermittlungen geführt werden, und informieren Sie mich über den Ausgang des Strafverfahrens.

Hochachtungsvoll,

Vorname Nachname

Der Strafanzeige am besten als Anlage das erwähnte Urteil vom Landgericht Tübingen beifügen, welches HIER runtergeladen werden kann.
Die Strafanzeige und Strafantrag kann entweder per Fax oder per Post an die Staatsanwaltschaft Köln gesendet werden, oder an eine Staatsanwaltschaft in der Nähe von eurem Wohnsitz.