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Donnerstag, 2. Mai 2019

Gelber Brief bekommenn - Was nun?

Gelber Brief bekommen - Was nun?


Gelbe Briefe erfolgreich abwehren!


Sie können gegen die gelben Briefe, die sog. "förmliche Zustellung"  mehr tun als Sie vielleicht glauben.

Wozu solche gelben Briefe?
Der sogenannte Gesetzgeber hatte gewiss gute Gründe, diese Art der Briefzustellung in 's Leben zu rufen. Einerseits wird durch die gelbe Farbe warnend auf die Wichtigkeit des Inhaltes hingewiesen, damit das Brieflein nicht etwa ungelesen und gemeinsam mit der Werbepost im Papiermüll entsorgt wird. Das Vertrackte ist nämlich, dass der Inhalt des Briefes auch bei einfachem Wegwerfen seine Wirkung nicht verliert. Damit sind wir auch schon bei einem bemerkenswerten Aspekt der Gelbe-Brief-Landschaft angekommen, nämlich bei der Entfaltung einer rechtlichen Wirkung, bzw. einer wirksamen Zustellung; wofür die gelben Nachrichtenüberbringer speziell konfiguriert wurden! 

Nun ist es aber genau mit jener Zustellung und der Entfaltung einer rechtlichen Wirkung so eine Sache. Es gibt sowohl Hinweise darauf, dass das System der Gelben Briefe völlig in intakt ist, als auch solche, dass es letztlich juristischer Murks ist. Wie verhält es sich nun wirklich? Wer hat recht? Welche Auswirkungen hat das auf Sie? Was können Sie tun? Können Sie solche gelben Briefe vielleicht sogar einfach ignorieren oder wegwerfen oder als ungültig zurück senden??

Erfahren Sie jetzt wie es Ihnen in den meisten Fällen gelingen wird, sich effektiv gegen "gelbe Briefe" zu wehren --->  HIER WEITERLESEN

 
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Montag, 1. Februar 2016

Briefkasten mit AGBs - So wehrt man unerwünschte Post ab



Eine ganz neue Idee im Kampf gegen unerwünschte Post (Gelbe Briefe, Beitragsservice, Inkassofirmen, usw.) wurde von den bekannten "Bitte keine Werbung" Aufklebern abgeleitet.
Statt einem solchem "Bitte keine Werbung" Aufkleber, klebt man auf seinen Briefkasten einen Hinweis (kann man mit dem PC ausdrucken und mit Tesafilm aufkleben) bezüglich der Nutzungsbedingungen. Da der Briefkasten in Privateigentum steht kannst du auch selbst die Bedigungen zur Benutzung festlegen.

Auf dem Hinweis könnte nun zum Beispiel stehen:
"Mit der Benutzung dieses Briefkastens stimmen Sie den AGBs zu, welche Sie unter http://meinedomain.de/briefkasten.html einsehen können."

Auf der Internetseite kann man dann seine ausführlichen AGBs, bzw. Nutzungsbedingungen veröffentlichen. Man könnte die AGBs auch auf Pastebin.com veröffentlichen und den Link zu Pastebin angeben. Oder man kann die komplette AGBs am Briefkasten anbringen oder den Hinweis anbringen, dass die AGBs beim Eigentümer eingesehen werden können (so müsste die Zusteller also Klingeln und nach den AGBs fragen).

In den AGBs kann man dann einzelne Bedingungen für bestimmte Post festlegen., wie zum Beispiel das allgemeine Zustellverbot für Gelbe Briefe, Werbezettel, usw.
Auch könnte man Vertragsstrafen festlegen für Briefe die eingeworfen werden trotz Zustellverbot und Bearbeitungsgebühren für bestimmte Briefe, usw. Oder die Verpflichtung das der Zusteller den Absender der Briefe die vom Zustellverbot betroffen sind über die AGBs in Kenntnis setzt, usw.

Bei Zuwiderhandlung kann man dann dem Beitragsservice oder der Deutschen Post AG (oder privaten Postzusteller) gemäß diesen AGBs eine Rechnung stellen.

Wir freuen uns auf Fotos von eurem Briefkasten und Berichte zu dieser Aktion...

  

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