ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice stoppen! Wir zeigen Dir wie man sich gegen die GEZ Mafia wehrt.
Mittwoch, 6. Januar 2016
Warum Kriegsgefangenenpost auf einer Seite gegen die GEZ Mafia?
wir haben neulich eine Nachricht erhalten wo gefragt wurde, was das Thema "Kriegsgefangenenpost" auf einer Seite zu suchen hat, die sich gegen den Beitragsservice / GEZ Mafia wehrt und aufklärt.
Wir wollen diese Frage öffentlich beantworten, damit auch andere Leser über die Grnde informiert sind.
Wer unsere Seite intensiv studiert hat und bereits einige Schritte im Kampf gegen den Beitragsservice durchlaufen hat, der hat festgestellt das die GEZ Abzocke vor allem deshalb unrechtmässig stattfindet, weil es keine tatsächliche Rechtsgrundlage für die Forderungen gibt. Der Beitragsservice täuscht eine Staatlichkeit vor, obwohl lediglich ein Inkassounternehmen. Ein Gesetz über die Rundfunkgebühren gibt es nicht, sondern nur einen "Staatsvertrag". Dieser hat jedoch schon alleine deshalb keine Gültigkeit, weil es an der Staatlichkeit mangelt.
Das Thema "Kriegsgefangenenpost" bestätigt dies, denn durch die gebührenfreie Kriegsgefangenenpost wird offiziel bestätigt das wir noch immer Kriegszustand haben und die brd nicht mehr als eine Verwaltung des durch die Alliierten noch immer besetzten Gebietes ist.
Die aktive Nutzung der Kriegsgefangenenpost dient daher nicht nur der enormen Einsparnis von Portokosten, sondern zeigt jedem Empfänger, jedem Briefzusteller und jeder anderen beteiligten Person die tatsächlichen Umstände auf. Der Widerstand gegen rechtswidrige Nachentgeldforderungen ist genauso notwenig, wie der Kampf gegen die Zwangsgebühren der brd-Propaganda.
Solange die alliierten Siegermächte nicht endlich die Besetzung aufgeben und unsere besetzten Gebiete dem deutschen Volk zurück geben, ist es wichtig den Kriegszustand öffentlich zu machen und die Kriegsgefangenenpost aktiv zu nutzen.
Wie heißt es doch so schön? Ohne Druck von Unten wird Oben nicht aufgewacht.
Der Kampf gegen die GEZ-Mafia ist nur dann erfolgreich, wenn man die Hintergründe erkennt und versteht. Um den Zwangsbeitrag nicht mehr zahlen zu müssen, ist es notwenig sich aus den Fesseln der brd Verwaltung zu befreien um nicht länger als Personal dieser Verwaltungs-GmbH zu gelten.
Carlo Schmidt (SPD) macht in seiner Grundsatzrede zum Grundgesetz deutlich, dass mit der brd kein neuer Staat zu gründen ist.
"Deutschland [das Deutsche Reich] hat nicht aufgehört zu existieren, ist nur desorganisiert worden - es ist rechtsfähig, aber nicht mehr geschäftsfähig - noch nicht."
"Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu errichten."
"Wir haben das Jahr 2013. Könnte man das nichtmal aufgeheben und die Besatzung Deutschlands beenden?
Dir gefällt unsere Seite?
Dann Spende Bitcoin: bc1qlev4ymhmqhkm9eks3tzt00a8wug5qasxsnpfj5
Danke!
Montag, 28. Dezember 2015
Kriegsgefangenenpost - ein weiterer Beschwerdeweg
Wir haben auf dieser Seite bereits mehrfach über Beschwerdemöglichkeiten, Strafanzeigen, usw. berichtet, wenn ihr Probleme mit der dem Empfang oder Versand von Kriegsgefangenenpost habt.
Kürzlich habe ich von Frank (danke an dieser Stelle!) eine Sendung bekommen, welche er als "Zivilinterniertenpost" in Verbindung mit einer Einschreibemarke abgesendet hat. Es fand durch das zuständige Briefzentrum mal wieder eine strafbare Sachbeschädigung statt, nämlich durch beschmieren meines Briefumschlages mit großen blauen Zahlen "287", für ein rechtswidriges Nachentgeld/Strafporto - welches die Briefzustellerin von mir eintreiben sollte.
Nun wollte die nette Briefzustellerin also 2,87 Euro von mir haben für diesen Brief und ich teilte ihr mit das ich dies nicht bezahlen werde und Sie den Brief dann wieder mitnehmen müsse. Sie solle sich das aber gut überlegen und ersteinmal mir laut vorlesen was auf dem Brief oben rechts steht.
Gut, laut hat sie es dann nicht vorgelesen, aber sie hat es sich dann durchgelesen und ich habe sie nochmal zusätzlich darauf hingewiesen das dort "Portofrei" steht. Daraufhin hat die Dame den Einschreibebrief eingescannt und ohne Nachentgelt ausgehändigt und nur gemeint, sie würde dann auch nicht verstehen weshalb man hier ein Nachentgeldvermerk angebracht hat.
Es lohnt sich also mit den unwissenden Postzustellern ins Gespräch zu kommen und Sie über die Rechtslage aufzuklären. Die Zustellerin war eine Vertretungskraft in der Weihnachtszeit, mein Stammzusteller macht schon lange keine Versuch mehr Nachentgeld zu verlangen sondern stellt trotz Nachentgelt-Beschmierung anstandslos zu. Natürlich war dies auch ein Kampf mit zahlreichen Beschwerden und Strafanzeigen, aber inzwischen laufen alle in Spur...
Aber ich wollte euch eigentlich heute einen weiteren Weg der Beschwerde aufzeigen, welchen ihr unbedingt gehen solltet im Falle es Probleme mit der gebührenfreien Zustellung von Kriegsgefangenenpost gibt.
Dieser Weg heißt: Beschwerde an die Bundesnetzagentur!
Die Bundesnetzagentur ist die Aufsichtsbehörde der Deutschen Post AG (und allen anderen Brief- und Paketdienstleistern) und sollte unbedingt eingeschaltet werden, wenn die Deutsche Post sich nicht an den Weltpostvertrag hält.
Bei eurer Beschwerde zitiert ihr am besten aus dem Weltpostvertrag und der Haager Landkriegsordnung, wie ihr dies auch schon aus der Vorlage der Strafanzeige kennt, oder ihr übersendet gleich eine Kopie eurer Strafanzeige an die Bundesnetzagentur zusammen mit einer Aufforderung einzuschreiten und dafür zu sorgen das die Deutsche Post AG sich an die Regelungen aus dem Weltpostvertrag und der Haager Landkriegsordnung hält.
Und hier sendet ihr eure Beschwerde hin:
Bundesnetzagentur
Referat 318
Postfach 80 01
53105 Bonn
Telefax
0228 - 14 6775
Der beste Weg ist der Versand per Post + zusätzlich per Fax (Faxprotokoll aufbewahren). Wenn ihr kein Fax habt, dann versendet eure Beschwerde als Einschreiben, damit ihr einen Nachweis habt.
Dann Spende Bitcoin: bc1qlev4ymhmqhkm9eks3tzt00a8wug5qasxsnpfj5
Danke!
Donnerstag, 26. November 2015
Kriegsgefangenenpost - BWPOST hält sich an die Gesetze !
es gibt Neues in Sachen gebührenfreier Kriegsgefangenenpost.
Während die Deutsche Post AG immer öfter sog. "Strafporto" für Kriegsgefangenenpost erhebt und dadurch massive Straftaten begeht (welche ihr unbedingt auch anzeigen solltet!), halten sich andere Briefdienstleister an die geltende Gesetze des Weltpostvertrages und der Haager Landkriegsordnung.
Nachdem die Deutsche Post AG gerne Gesetze bricht (Zivilrechtliche Klagen wegen Strafporto für Kriegsgefangenenpost solltet ihr als Betroffene unbedingt in Betracht ziehen), wurde nun über einen Briefkasten des regionalen Briefdienstleisters "BW POST" mehrere Briefe als KRIEGSGEFANGENENPOST abgegeben.
Die Briefe wurden anstandslos gemäß HLKO (Haager Landkriegsordnung) und Weltpostvertrag gebührenfrei an die jeweiligen Empfänger ausgeliefert.
Solltet ihr also in eurer Gegend einen Briefkasten eines regionalen Briefdienstleisters haben, nutzt diese gerne auch mal für eure Post. Bitte berichtet uns auch über eure Erfahrungen.
Insbesondere suchen wir noch Leute, welche uns Fotos von versendeten / empfangenen Paketen als Kriegsgefangenenpost zur Verfügung stellen können, inkl. des Erfahrungsberichtes.
Für Pakete / Päckchen als Kriegsgefangenenpost (ideal jetzt zur Weihnachtszeit), sollten auch mal verschiedene Paketdienstleister ausprobiert werden (DHL, Hermes, DPD, GLS, usw.).
Wir wünschen euch ein Frohes Verschicken
Dann Spende Bitcoin: bc1qlev4ymhmqhkm9eks3tzt00a8wug5qasxsnpfj5
Danke!
Montag, 9. November 2015
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Osthus
Liebe Leser,
aus aktuellem Anlaß haben wir ein Musterschreiben für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwältin Osthus von der Staatsanwaltschaft Bonn vorbereitet.
Dieses muß nur noch ausgedruckt und mit den eigenen Daten ergänzt werden.
Die PDF-Datei mit der Dienstaufsichtsbeschwerde kann hier runtergeladen werden.
Das Schreiben kann entweder normal frankiert oder als Kriegsgefangenenpost abgesendet werden.
Per Fax ist es natürlich auch möglich an folgende Faxnummer: 0228-9752-600
Wer kein Fax hat kann auch ein Internetfaxdienst nutzen: MiniFAX.de | Faxx.us
Vergesst aber auch bei einem Fax nicht eure Unterschrift. Schreiben ohne Unterschrift sind ungültig.
Dir gefällt unsere Seite?
Dann Spende Bitcoin: bc1qlev4ymhmqhkm9eks3tzt00a8wug5qasxsnpfj5
Danke!
Freitag, 16. Oktober 2015
Kriegsgefangenenpost: Strafanzeige gegen die Deutsche Post AG wegen bandenmäßigen Betrug
Zur Vorgeschichte:
Der Leser hatte Kriegsgefangenenpost problemlos ausgehändigt bekommen. Auf einmal, seit Ende September 2015, wollte der Postzusteller von ihm 1,13€ Nachentgelt (Strafporto) für einen Brief, auf welchem deutlich der Hinweis "Kriegsgefangenenpost gebührenfrei" zu lesen war.
Der Leser wies den Zusteller darauf hin das diese Post doch Gebührenfrei sei und er meinte dazu nur das dies noch nie hatte und hat den Brief ohne die Geldforderung ausgehändigt und sodann einen Vorgesetzten angerufen um nachzufragen wie es sich damit verhält, weil er noch weitere Kriegsgefangenenpost zum zustellen dabei hätte.
Wenige Tage später war erneut Kriegsgefangenenpost dabei, welche der Zusteller dann nicht mehr ausgehändigt hat ohne sog. Strafporto zu berlangen, sondern er hatte einen Zettel in den Briefkasten geworfen mit dem Hinweis das die Sendungen bei der Filiale zur Abholung bereit liegen gegen Nachentgelt.
Bei der Filiale weigerte man sich die Briefe auszuhändigen, ohne das dieses Strafporto bezahlt wird.
Daraufhin erfolgten schriftliche und telefonische Beschwerden beim Kundenservice der Deutschen Post AG.
Manchmal bestätigten Mitarbeiter das Kriegsgefangenenpost gebührenfrei sei und erstatteten das Strafporto und manchmal wurde behauptet es würde keine Kriegsgefangenenpost geben.
Nach wochenlangem Kampf wurde es dem Leser dann zu blöd und entschied sich eine Strafanzeige zu erstatten, bzw. zwei getrennte Strafanzeigen,
Eine Strafanzeige richtete er an die Staatsanwaltschaft in Bonn und zeigte die Deutsche Post AG und alle Verantwortlichen Mitarbeiter an und eine weitere Strafanzeige richtete er an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft bei seinem Wohnort und zeigte die örtliche Niederlassung der Deutschen Post AG, nebst alle beteiligten Mitarbeiter an.
Hier findet ihr nun die Strafanzeige als Muster, im Falle ihr ähnliche Probleme mit rechtswidrigen Verhalten euerer Zusteller habt:
Vorname Familienname
Straße, Hausnummer
[PLZ] Ort
Staatsanwaltschaft Bonn
Herbert-Rabius-Straße 3
53225 Bonn
Datum
Mein Zeichen: eigenes Aktenzeichen anlegen
Strafanzeige und Strafantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Deutsche Post AG sowie alle beteiligten Mitarbeiter der Deutschen Post AG, welche sich an der rechtswidrigen Tat beteiligt haben, wegen Verdacht auf bandenmäßigen Erfüllungsbetrug, Gebührenüberhebung, Sachbeschädigung, Nötigung und Erpressung. Außerdem stelle ich Strafantrag.
Begründung:
Seit ca. Datum versucht die Deutsche Post AG in ständiger Weise mich zu nötigen, sog. Strafporto für den Empfang von gebührenfreier Kriegsgefangenenpost zu entrichten.
Ich werde damit erpresst, dass wenn ich das Geld nicht bezahlten würde, die Post zurück an den Absender geht. Dadurch werde ich zudem in meinem Briefgeheimnis verletzt, da mir die Möglichkeit genommen wird den an mich bestimmten Brief zu empfangen und zu lesen, ohne ein rechtswidriges Zwangsentgelt zu bezahlen.
Deutschland ist auch nach der Teilwiedervereinigung der DDR und der BRD weiterhin besetztes Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikel 2 Abs.1 des Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBI. II S. 405, 1955).
Durch Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 29.03.2004 wurde bestätigt, dass Artikel 2, Abs.1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist. Weiterhin wurde durch das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin (BGBI. II, S. 26 und 40ff. Art, 1,2 und 3 Abs. 2 a)) der 2+4 Vertrag und seinen Kernaussagen für die BRD wieder aufgehoben. Dieses Übereinkommen wurde durch Annahme des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates am 13. Januar 1994 in den Gesetzesstand erhoben.
Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsverordnung mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland (vgl. Art. 25 Grundgesetz).
Nachdem sich Deutschland aufgrund fehlenden Friedensvertrag noch immer im Kriegszustand befindet und nach wie vor seit dem 18.09.1944 durch die Alliierten Siegermächte besetzt ist (siehe z.B. Artikel 120 und 130 Grundgesetz), greifen die Regelungen zur Behandlung von Kriegsgefangenen nach dem Weltpostvertrag vom 14. September 1994, sowie der Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907.
Darin heißt es:
Weltpostvertrag vom 14. September 1994
(Bestandteil des Bundesgesetzblattes Teil II vom 4. September 1998 ab S. 2135)
Erster Teil, Artikel 7 Postgebührenfreiheit
1.Grundsätzliches
1.1 Die Fälle, in denen Postgebührenfreiheit gewährt wird, sind im Weltpostvertrag und in den Übereinkommen ausdrücklich vorgesehen.
3. Kriegsgefangene und Zivilinternierte
3.1 Briefsendungen, Postpakete und Sendungen der Postfinanzdienste, die entweder unmittelbar oder durch Vermittlung der in der Vollzugsordnung genannten Stellen an Kriegsgefangene gerichtet sind oder von diesen abgesandt werden, sind von allen Postgebühren mit Ausnahme der Luftpostzuschläge befreit. In einem neutralen Land aufgenommene und internierte Kriegsteilnehmer werden bei der Anwendung der vorstehenden Bestimmungen den eigentlichen Kriegsgefangenen gleichgestellt.
3.4 Pakete werden bis zu einem Gewicht von 5 Kilogramm gebührenfrei befördert. Das Höchstgewicht wird für Sendungen, deren Inhalt unteilbar ist, und für Sendungen, die zwecks Verteilung an die Gefangenen an ein Lager oder dessen Vertrauensleute gerichtet sind, auf 10 Kilogramm heraufgesetzt.
Haager Landkriegsordnung von 1907:
Zweites Kapitel - Kriegsgefangene:
Artikel 16 [Portofreiheit von Postsendungen].
Briefe, Postanweisungen, Geldsendungen und Postpakete, die für die Kriegsgefangenen bestimmt sind oder von ihnen abgesandt werden, sind sowohl im Lande der Aufgabe, als auch im Bestimmungsland und in den Zwischenländern von allen Postgebühren befreit. Die als Liebesgaben und Beihilfen für Kriegsgefangene bestimmten Gegenstände sind von allen Eingangszöllen und anderen Gebühren sowie von den Frachtkosten auf Staatseisenbahnen befreit.
Trotz dieser eindeutigen Rechtslage verweigerte man mir die gebührenfreie Zustellung von Kriegsgefangenenpost und nötigte mich Nachentgelt zu bezahlen.
Durch das teilweise stattgefundene Beschmieren meines Eigentums (Briefumschlag) mit blauem Stift, wurde zudem eine Sachbeschädigung begangen.
Beweis: Siehe Fotos in Anlage (Fotos, Scans von Briefumschlägen beifügen, wo der Hinweis Kriegsgefangenenpost zu sehen ist und der beschmierte Umschlag mit Nachentgelt.)
Der Postzusteller wurde persönlich darauf hingewiesen das Kriegsgefangenenpost gebührenfrei ist, doch er wollte dies nicht glauben und hat (laut seiner Aussage) bei seinem Vorgesetzten nachgefragt, welcher wohl angeblich behauptete, es würde keine Kriegsgefangenenpost geben. Es gibt in Deutschland kein Krieg und deshalb würde es auch keine Kriegsgefangenen geben (was alleine sachlich falsch ist, denn ohne Friedensvertrag befindet sich die BRD nicht nur unter Besatzung, sondern vor allem noch immer im Kriegszustand – wenn auch Waffenstillstand).
Post wurde mir nicht zugestellt, sondern zur Abholung bei der Postagentur vorgehalten. Dort weigerte man sich ebenso die Post auszuhändigen, ohne das ich dafür bezahle.
Es bleibt festzustellen, dass Kriegsgefangenenpost gebührenfrei befördert werden muss und die Nötigung zur Zahlung für gebührenfreie Sendungen eine Straftat (oder gleich mehrere Straftaten) darstellt. Genauso wie das großflächige Beschmieren der Briefumschläge mit blauem Stift um die Strafporto-Forderung zu verdeutlichen.
Beweis: Zeugnis des DRK Vorsitzenden, Christian Reuter
Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen mit unter welchem die Ermittlungen geführt werden und informieren Sie mich umfassend über den Ausgang des Verfahrens. Als Geschädigter habe ich ein besonderes Interesse an einer umfassenden Auskunft zum Ausgang des Verfahrens.
Freundlich grüßt Sie
Vorname, Mann aus der Familie Familienname
Anlagen:
- Artikel „63 Jahre nach dem Krieg ist Post portofrei“ aus waz.de
- Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 29.03.2004
- Auszug aus dem „Überleitungsvertrag“
- Scan-Kopie: Briefe „Kriegsgefangenenpost gebührenfrei“
Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals ausdrücklich bei dem Leser bedanken für die Zusendung dieses Falles. Sicherlich wird dieser Fall einigen von euch als Muster für eure eigene Strafanzeige sehr hilfreich sein.
Die Anlagen zur Strafanzeigen wurden als PDF Download verlinkt.
Dir gefällt unsere Seite?
Dann Spende Bitcoin: bc1qlev4ymhmqhkm9eks3tzt00a8wug5qasxsnpfj5
Danke!
Montag, 28. September 2015
Strafanzeige gegen die Deutsche Post AG - Kriegsgefangenenpost
Vorname Familienname
Straße, Nr.
PLZ, Ort
An die
Staatsanwaltschaft ORT
Straße, Nr:
PLZ, Ort
(Hinweis: An die Staatsanwaltschaft bei Ihnen vor Ort richten. Welche StA zuständig ist, kann im Netz recherchiert werden. In Bayern finden Sie die zuständige Staatsanwaltschaft zum Beispiel hier)
DATUM
Betreff: Strafanzeige und Strafantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen alle verantwortlichen Personen der Deutschen Post AG, welche für die Postzustellung bei mir vor Ort verantwortlich sind wegen Erfüllungsbetrug und alle anderen in Betracht kommenden Strafttatbestände. Außerdem stelle ich Strafantrag.
Begründung:
Am DATUM wollte der Postzusteller / Mitarbeiter der Filiale (Adresse der Filiale) meine Post nur gegen eine sog. Strafgebühr aushändigen, obwohl es sich um gebührenfreie Postsendungen handelte. Wer für eine gebührenfreie Sendungen Geld verlangt und zudem nötigt diese rechtswidrigen Gebühren zu bezahlen, damit ich meine Post (Grundrechtsverletzung: Briefgeheimnis, usw.) ausgehändigt bekomme, macht sich strafbar wegen Nötigung, Erpressung und Erfüllungsbetrug oder/und Gebührenüberhebung.
Bei der an mich gerichteten Sendung handelte es sich um gebührenfreie Kriegsgefangenenpost, für welche keine Postgebühren erhoben werden dürfen (vgl. Bundesgesetzblatt Teil II vom 4. September 1998 ab Seite 2135).
Gemäß Weltpostvertrag vom 14.09.1994 heißt es unmissverständlich:
"Briefsendungen, Postpakete und Sendungen der Postfinanzdienste, die entweder unmittelbar oder durch Vermittlung der in der Vollzugsordnung genannten Stellen an Kriegsgefangene gerichtet oder von diesen abgesandet werden, sind von allen Postgebühren mit Ausnahme der Luftpostzuschläge befreit. In einem neutralen Land aufgenommene und internierte Kriegsteilnehmer werden bei der Anwendung der vorstehenden Bestimmungen den eigentlichen Kriegsgefangenen gleichgestellt."
Auch in der Haagener Landkriegsordnung von 1907 heißt es in Kapitel 2, Artikel 16:
"Briefe, Postanweisungen, Geldsendungen und Postpakete, die für die Kriegsgefangenen bestimmt sind oder von ihnen abgesandt werden, sind sowohl im Lande der Aufgabe, als auch im Bestimmungsland und in den Zwischenländern von allen Postgebühren befreit. Die als Liebesgaben und Beihilfen für Kriegsgefangene bestimmten Gegenstände sind von allen Eingangszöllen und anderen Gebühren sowie von den Frachtkosten auf Staatseisenbahnen befreit."
Ob der Absender oder Empfänger der Postsendungen Kriegsgefangene sind, wird/wurde von der Deutschen Post AG nicht überprüft.
Unabhängig einer solchen Prüfung bleibt festzustellen:
Nachdem sich Deutschland aufgrund eines fehlenden Friedensvertrages noch immer im Kriegszustand befindet und nach wie vor seit 18. September 1944 durch die Alliierten Siegermächte besetzt ist (siehe z.B. Artikel 120 und 139 Grundgesetz, oder das Interview vom Gregor Gysi [Linkspartei] vom 08.08.2013 auf dem öffentlich-rechtlichen Sender Phoenix, wo dieser Klipp und klar ausspricht das Deutschland noch immer besetzt ist), greifen die Regelungen zur Behandlung von Kriegsgefangenen nach dem Weltpostvertrag vom 14. September 1994, sowie der Haagener Landkriegsordnung vom 18.10.1907 auch für mich persönlich - unabhängig davon was der Absender für eine Stellung hat.
Bitte erteilen Sie mir das Aktenzeichen mit, unter welchem die Ermittlungen aufgeommen werden und informieren Sie mich ausführlich über den Ausgang des Strafverfahrens, da ich als geschädigter ein besonderes Interesse an einer Ausführlichen Information zum Ergebnis des Verfahrens habe.
Mit freundlichen Grüßen
- eigenhändige Unterschrift -
Vorname, Familienname (in Druckbuchstaben)
Dir gefällt unsere Seite?
Dann Spende Bitcoin: bc1qlev4ymhmqhkm9eks3tzt00a8wug5qasxsnpfj5
Danke!
Wichtige Information für Postzusteller zum Thema Kriegsgefangenenpost
Liebe Leser,
da immer wieder vereinzelt Postzusteller rechtswidrig für Kriegsgefangenenpost Gebühren verlangen wollen, haben wir ein Informationsblatt für Postzusteller zusammengestellt.
Ladet euch einfach die PDF Datei runter, druckt das Infoblatt aus und drückt es eurem Zusteller in die Hand, wenn er meint Nachporto verlangen zu wollen.
Am besten mit dem freundlichen aber bestimmten Kommentar "Ich möchte nur ungern sie juristisch zur Verantwortung ziehen..."
Kriegsgefangenenpost ist Gebührenfrei, dies ist ein Fakt und wird auch von der "Service-Hotline" der Deutschen Post AG bestätigt, wenn man eine Beschwerde einreicht. Es wird sogar für illegal erhobenes Nachentgeld Schadensersatz geleistet und das Porto zurück erstattet.
Hier PDF Datei runterladen
Nehmt dieses Schreiben auch am besten zur Post mit, im Falle ihr Pakete als Kriegsgefangenenpost versendet wollt und man am Schalter sich weigern möchte das Paket anzunehmen.
Dir gefällt unsere Seite?
Dann Spende Bitcoin: bc1qlev4ymhmqhkm9eks3tzt00a8wug5qasxsnpfj5
Danke!