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Samstag, 5. Dezember 2015

Antwort vom SWR Verwaltungsdirektor

Ein Leser hat Antwort vom SWR bekommen, welche wir euch nicht vorenthalten wollen.

Jan Bütter möchte uns also erzählen das eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts" hoheitliche Rechte ausüben kann. Nun gut, dann soll uns Herr Jan Bütter nun nachweisen von welchem Staat ihm diese hoheitlichen Rechte übertragen wurde, das Verwaltungskonstrukt "brd" kann dies ja nicht gewesen sein.

Auch soll er uns mal erklären was wir mit einem "Staatsvertrag" zu schaffen haben und nachweisen, mit korrekter Unterschriften, wann und wie dieser "Staatsvertrag" zu einem Gesetz wurde und warum dieses Gesetz angebliche Gesetz nicht unter "gesetze-im-internet.de" zu finden ist und warum das angebliche Gesetz nicht Gesetz heißt, sondern Vertrag?

Fragen über Fragen, mit denen wir Herrn Jan Bütter beschäftigen können. Und nicht vergessen die Rechnung gemäß unserer AGBs zu stellen.



Selbstverständlich reicht man gegen Fesetzsetzungsbescheid keinen Widerspruch ein, sondern reagiert mit einer "ZURÜCKWEISUNG DER FORDERUNG" und erklärt das man Rechtsunsicherheit hat und fordert auf die Rechtsunsicherheiten zu beseitigen 


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Donnerstag, 26. November 2015

Beitragsservice und das Märchen von der gesetzlichen Grundlage

Lustig, lustig...

Märchenstunde des Beitragsservice ist mal wieder angesagt:


So, so... Der Rundfunksbeitragsstaatsvertrag ist also ein Gesetz. Warum heißt es dann nicht "Rundfunksbeitragsgesetz"? Ein Vertrag ist kein Gesetz und unter Gesetze-im-Internet.de ist dieses angebliche Gesetz ebenso nicht zu finden, weil es eben kein rechtmäßiges Gesetz ist.

Aber selbst wenn, so wäre die Firma "Beitragsservice" nicht berechtigt irgendwelche Zahlungsaufforderungen zu übermitteln, weil es sich hier um eine nicht rechtsfähige Firma handelt die keinerlei Staatlichkeit besitzt (vgl. Landgericht Tübingen). Eine nicht-staatliche Firma kann sich auch nicht auf ein Verwaltungsverfahrensgesetz berufen in Sachen der Unterschriftenpflicht und vor allem kann Sie kein schriftlichen Verwaltungsakt erlassen.

Das Schreiben selbst zeigt zudem das es sich nicht um ein automatisches Schreiben handelt, sondern um einen individuellen Brief mit individuellem Inhalt. Alles andere ist nur "bla,bla,bla".

Man verlangt eine "erweiterte Meldebescheinigung" - sonst noch Wünsche?
Nicht der angebliche Schuldner ist hier in der Bringschuld, sondern der Fordernde hat hier den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Forderung zu erbingen. Diese wurde bis heute nicht nachgewiesen.

Was macht nun bei so einem Schreiben? AGBs senden und Rechnung stellen?
Oder wegen fehlender Unterschrift das Schreiben zurück an den Absender senden?

Manche Leser gehen mit der GEZ-Post auch zu einer Postagentur und teilen mit das dieser Brief fehlerhaft in den Briefkasten geworfen wurde und die Person unter der Adresse nicht existiert und man den Brief bitte zurück senden soll. Erfahrungsberichte dazu liegen uns leider noch nicht vor.


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