Donnerstag, 26. November 2015

Beitragsservice und das Märchen von der gesetzlichen Grundlage

Lustig, lustig...

Märchenstunde des Beitragsservice ist mal wieder angesagt:


So, so... Der Rundfunksbeitragsstaatsvertrag ist also ein Gesetz. Warum heißt es dann nicht "Rundfunksbeitragsgesetz"? Ein Vertrag ist kein Gesetz und unter Gesetze-im-Internet.de ist dieses angebliche Gesetz ebenso nicht zu finden, weil es eben kein rechtmäßiges Gesetz ist.

Aber selbst wenn, so wäre die Firma "Beitragsservice" nicht berechtigt irgendwelche Zahlungsaufforderungen zu übermitteln, weil es sich hier um eine nicht rechtsfähige Firma handelt die keinerlei Staatlichkeit besitzt (vgl. Landgericht Tübingen). Eine nicht-staatliche Firma kann sich auch nicht auf ein Verwaltungsverfahrensgesetz berufen in Sachen der Unterschriftenpflicht und vor allem kann Sie kein schriftlichen Verwaltungsakt erlassen.

Das Schreiben selbst zeigt zudem das es sich nicht um ein automatisches Schreiben handelt, sondern um einen individuellen Brief mit individuellem Inhalt. Alles andere ist nur "bla,bla,bla".

Man verlangt eine "erweiterte Meldebescheinigung" - sonst noch Wünsche?
Nicht der angebliche Schuldner ist hier in der Bringschuld, sondern der Fordernde hat hier den Nachweis der Rechtmäßigkeit der Forderung zu erbingen. Diese wurde bis heute nicht nachgewiesen.

Was macht nun bei so einem Schreiben? AGBs senden und Rechnung stellen?
Oder wegen fehlender Unterschrift das Schreiben zurück an den Absender senden?

Manche Leser gehen mit der GEZ-Post auch zu einer Postagentur und teilen mit das dieser Brief fehlerhaft in den Briefkasten geworfen wurde und die Person unter der Adresse nicht existiert und man den Brief bitte zurück senden soll. Erfahrungsberichte dazu liegen uns leider noch nicht vor.


Kriegsgefangenenpost - BWPOST hält sich an die Gesetze !

Liebe Leser,

es gibt Neues in Sachen gebührenfreier Kriegsgefangenenpost.

Während die Deutsche Post AG immer öfter sog. "Strafporto" für Kriegsgefangenenpost erhebt und dadurch massive Straftaten begeht (welche ihr unbedingt auch anzeigen solltet!), halten sich andere Briefdienstleister an die geltende Gesetze des Weltpostvertrages und der Haager Landkriegsordnung.



Nachdem die Deutsche Post AG gerne Gesetze bricht (Zivilrechtliche Klagen wegen Strafporto für Kriegsgefangenenpost solltet ihr als Betroffene unbedingt in Betracht ziehen), wurde nun über einen Briefkasten des regionalen Briefdienstleisters "BW POST" mehrere Briefe als KRIEGSGEFANGENENPOST abgegeben.

Die Briefe wurden anstandslos gemäß HLKO (Haager Landkriegsordnung) und Weltpostvertrag gebührenfrei an die jeweiligen Empfänger ausgeliefert.

Solltet ihr also in eurer Gegend einen Briefkasten eines regionalen Briefdienstleisters haben, nutzt diese gerne auch mal für eure Post. Bitte berichtet uns auch über eure Erfahrungen.
Insbesondere suchen wir noch Leute, welche uns Fotos von versendeten / empfangenen Paketen als Kriegsgefangenenpost zur Verfügung stellen können, inkl. des Erfahrungsberichtes.

Für Pakete / Päckchen als Kriegsgefangenenpost (ideal jetzt zur Weihnachtszeit), sollten auch mal verschiedene Paketdienstleister ausprobiert werden (DHL, Hermes, DPD, GLS, usw.).

Wir wünschen euch ein Frohes Verschicken


Der Datenschutzbeauftragte vom Beitragsservice meldet sich...

Liebe Leser,

nach fast 4 Monaten reagierte nun der Datenschutzbeauftragte, Herr Christian Kruse, der Inkasso-Firma "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE".

Sogar mit korrekter ladungsfähigen Postanschrift, Unterschrift (wenn auch nur im Auftrag) und eMail Adresse:

Firma
ARD ZDF Deutschlandradio
BEITRAGSSERVICE
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Ansprechpartner: Herr Christian Kruse
eMail: christian.kruse@beitragsservice.de

Christian Kruse scheint richtig viel Arbeit als Datenschutzbeauftragter zu haben, wenn dieser 4 Monate benötigt um auf eine Datenschutzanfrage zu reagieren. Um den BEITRAGSSERVICE auch weiter zu beschäftigen, solltet ihr alle unbedingt gemäß Bundesdatenschutzgesetz beim GEZ eine umfangreiche Auskunft zu den gespeicherten Daten einfordern.



Hier findet ihr das Schreiben des Herrn Christian Kruse:

In der Anlage befand sich dann ein Auszug aller gespeicherten Anschriften und sonstigen Daten.


Wie ihr auf ein solches Schreiben reagiert, bleibt euch überlassen.

Die Leserin, welche uns das Schreiben zur Verfügung gestellt hat, wird den Datenschutzbeauftragten natürlich weiter beschäftigen und nun einzelne Fragen zu den gespeicherten Stellen, einzelne Daten als falsch bezeichnen und auffordern diese zu löschen oder zu korrigieren, usw.

Außerdem wird nun die Vorlage des angeblichen Vertrages (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) gefordert mit Nachweis der rechtsgültigen Unterschriften und vor allem der persönlichen Unterschrift der angeblichen Schuldners, dass dieser diesem Vertrag zugestimmt habe - da Verträge zu Lasten Dritter rechtsunwirksam sind. Sollte dann der Hinweis auf ein Gesetz kommen, wird ein Nachweis gefordert, dass dies ein Gesetz ist und wo man das Gesetz unter www.gesetze-im-internet.der nachlesen kann.

Es gibt also noch viele Möglichkeiten um diese Bande monatelang zu beschäftigen ;-)


Montag, 23. November 2015

Seit 01.11.2015 Meldegesetz verschärft


Als wesentliche Neuerung sieht das ab 01.11.2015 geltende neue Bundesmeldegesetz wieder die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung vor. Diese neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern.

Ab 01.11.2015 ist somit für jeden Einzug und in einigen Fällen auch der Auszug (Wegzug ins Ausland) eine Bestätigung des Wohnungsgebers notwendig. Diese ist beim Meldeamt durch die meldepflichtige Person vorzulegen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist vom Meldepflichtigen beizubringen. Der Wohnungsgeber ist jedoch berechtigt, bei der Meldebehörde nachzufragen, ob die Anmeldung ordnungsgemäß vorgenommen wurde.
Eine eigenständige Meldepflicht des Wohnungsgebers besteht nicht. Er hat jedoch bei der Meldepflicht mitzuwirken.
Ein Mietvertrag erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Wohnungsgeberbestätigung.
Eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist (Scheinwohnsitz) ist verboten. Für den Fall, dass der Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt oder nicht richtig oder rechtzeitig nachkommt, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld verhängt werden.

Weitere Neuregelungen
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz gibt es ab dem 01.11.2015 erstmals bundesweit einheitliche melderechtliche Regelungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Das Meldewesen in Deutschland wird dadurch grundlegend neu geregelt, die bisherigen Landesmeldegesetze werden durch das neue Bundesmeldegesetz abgelöst.

Weitere Neuregelungen sind unter anderem:
- die Frist für eine An- oder Ummeldung beträgt zukünftig 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung
- eine Abmeldung ist bei einem Umzug im Inland nicht erforderlich. Der Wegzugsort erhält von dem Zuzugsort eine Rückmeldung. Sollte nach Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung im Inland bezogen werden, so hat sich jedoch die betreffende Person innerhalb von 2 Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
- Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Personen möglich.
- Sicherheitsbehörden erhalten rund um die Uhr länderübergreifend einen Online-Zugriff auf die Meldedaten.
 
 

Montag, 16. November 2015

Deutschland ist kein souveränes Land

Zur Erinnerung:

Am 15.8.2014 veranstaltete Xavier Naidoo ein spontanes Konzert in Mannheim. Thema der Veranstaltung war »Frieden für die Ukraine«, doch dann überraschte Naidoo die Medien mit gewagten politischen Aussagen über Deutschland.

Die Melodie seiner Ballade klingt gerade aus, als er zum Nachdenken aufruft: Darüber, ob die deutsche Verfassung die NSA-Überwachung erst ermögliche. Ob eine Verfassung überhaupt existiere. Und darüber, ob Deutschland gar ein eigenes Land oder immer noch in Händen der ehemaligen Besetzungsmächte sei.

»Deutschland ist ein besetztes Land und wird es auch bleiben«, diesen Satz soll der US-amerikanische Präsident Barack Obama am 5.6.2009 während eines Besuchs auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein geäußert haben. Ein Zitat, welches tausendfach veröffentlicht wurde. Trotz Anfragen beim Weißen Haus und beim Luftwaffenstützpunkt in Ramstein bekamen wir aber bisher keine Bestätigung für diese Aussage.

Nicht weniger deutlich wurde Finanzminister Wolfgang Schäuble am 18.11.2011 auf dem »European Banking Congress« vor 300 Gästen:
»Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.«

Neben den Äußerungen von Politikern, die in Deutschland – aufgrund von Politikverdrossenheit – nur wenig Gehör finden, meldet sich nun einer der bekanntesten deutschsprachigen Popmusiker, Xavier Naidoo, genau zu diesem Thema zu Wort.

Xavier Naidoo im ARD-Morgenmagazin am 24.11.2011 (Bildschirmausdruck)


Bereits am 24.11.2011 im ARD-Morgenmagazin dazu befragt, ob er sich in Deutschland frei fühle, antwortete Xavier Naidoo:
»Aber nein, wir sind nicht frei, wir sind immer noch ein besetztes Land! Deutschland hat noch keinen Friedensvertrag und ist dementsprechend auch kein echtes Land und nicht frei.«

Allen Anfeindungen zum Trotz zeigte Naidoo Rückgrat und wiederholte am 15.8.2014 auf einem spontanen Konzert in Mannheim unter dem Motto »Frieden für die Ukraine« seine Gedanken mit den Worten:
»Unsere Politiker sind auf den falschen Weg, sie führen uns geradewegs in den Krieg, so wie es aussieht und das wollen wir nicht ... Vergesst es nicht, tut was ihr könnt dafür, postet es, informiert euch zum Thema Verfassung Deutschlands. Hat Deutschland eine Verfassung? Ist Deutschland noch besetzt? ... Weil wir eigentlich gar kein richtiges Land sind und immer noch besetzt sind. Informiert euch, macht euch schlau ...«

Wir wünschen dem Musiker Xavier Naidoo viel Stehkraft und Durchhaltevermögen, um die Welle der Hetze zu überstehen und hoffen, dass seine Anhänger weiterhin hinter ihm stehen und durch diese üble Hetzkampagne auch in dieser Richtung zum Nachdenken angeregt werden.

Deutschland ist immer noch besetzt

Der ehemalige Chef des österreichischen Verfassungsschutzes, Gert-René Polli, hat in einem Interview die Abhängigkeit des deutschen Nachrichtendienstes BND von den USA angeprangert: Deutschland sei immer noch ein besetztes Land, weil die amerikanischen Geheimdienste praktisch unbehelligt operieren könnten.

Was das Agieren amerikanischer Dienste auf deutschem Territorium anbelange, so hätten sich die USA schon nach 1945 gegenüber der Regierung weitreichender Rechte und Privilegien versichert, sagte Polli in einem Gespräch mit den Deutschen Wirtschafts-Nachrichten. »Dies gilt insbesondere für den Bereich der Telekommunikation und für weitere, die nationale Sicherheit betreffende, sensible Themenbereiche.«

Deutschland zähle seit langem politisch und wirtschaftlich zu den »primären Aufklärungszielen« amerikanischer Dienste, so Polli weiter. Mit Blick auf den US-Abhörskandal äußerte er, dass sich bis heute kaum etwas geändert habe: die Überwachung gehe weiter. »Das Briefgeheimnis ist de facto aufgehoben und jegliche Kommunikation im Netz ist Angriffsziel nicht nur amerikanischer Dienste.«

Und die deutsche Spionageabwehr sei nach wie vor gegen Osten hin ausgerichtet. Die russischen Dienste seien bei ihren Operationen in Deutschland von jeher vorsichtiger und professioneller als ihre amerikanischen Kollegen gewesen, »die bei deutschen Diensten und Sicherheitsbehörden de facto aus- und eingingen«.

Aktuell könne Deutschland weder seine Bürger noch seine Wirtschaft und nicht einmal seine Regierung vor Spionage-Angriffen schützen, so der Experte. »Deutschland war ein besetztes Land, und was die Aktivitäten der alliierten Nachrichtendienste auf deutschen Boden anbelangt, ist es das noch immer.«

Freitag, 13. November 2015

Gemeinde Reaktivierung - Termin am 22.11.2015

Gemeinde Reaktivierung
Sonntag, den 22. November 2015
Fellbach (bei Stuttgart)
 
 
Eine Veranstaltung des Gemeinnützigen Vereins „Primus Inter Pares“geschlossene Gesellschaft
Über eine Spende in Höhe von € 10,-- als Unkostenbeitrag freut sich der Veranstalter.
 
Diese Veranstaltung ist offen für:
+ Männer, welche mit uns zusammen aktiv an diesem Tag eine/ihre Gemeinde (mit) reaktiveren wollen. Dies gilt nur für Männer über 25 Jahren (je nach Landesverfassung) mit dem Gelben Schein, korrektem EStA-Eintrag und Ahnennachweisen vor 1914!
+ Frauen und Männer, welche im Rahmen der Veranstaltung einen öffentlichen Eid (hier Willenserklärung) zur Bundesstaatenangehörigkeit (hier:  „Widerspruch“ gegen die Ausstellung der dt. StAG) gegenüber der Ausländerbehörde abgeben wollen. Dieser Eid wird von allen Anwesenden unterzeichnet, vor Ort eingescannt und für jeden Teilnehmer ausgedruckt.
+ Interessierte, welche uns persönlich bekannt sind. Gäste dürfen gerne mitgebracht werden. Die aktiven Teilnehmer bürgen für ihren Gast. Uns unbekannte Personen sind von dieser Veranstaltung ausgeschlossen.
 
An diesem Tag werden wir gemeinsam in einem gemütlichen / festlichen Rahmen eine oder mehrere Gemeinden reaktivieren.
mitzubringen ist von Jeden, welcher aktiv daran teilnehmen möchte:
+ der Gelbe Schein im Original
+ der EStA-Auszug im Original
+ die Ahnennachweise Original
+ die Landesverfassung (sofern es nicht die des KGR Württemberg ist)
+ die Landesgemeindeordnung
 
Ergänzend hierzu wird das Formblatt „Gemeindezugehörigkeit“ für unsere bereits Gemeinde Kossebau & Wohlenberg (Sachsen/Anhalt) ausgeteilt.
 
 
Um Mitwirkung bei der Organisation vor Ort wird hiermit gebeten:
Schreibkraft, Saalordner etc…
 
 
Sinn und Zweck und Ziel der Landgemeinde:

1. Der Aufbau einer funktionierenden staatlichen Stelle, die auch dem System der BRD offenkundig gegenüber formal korrekt proklamiert wurde.
2.über die Verbindung (Schnittstelle) der Landesverfassung wird dies, zusätzlich zu einer allgemeinen und einer den jeweiligen Alliierten zukommenden Proklamation, der BRD gegenüber und dem Land rechtsverbindlich hergestellt. Via Völkerrecht und GG Art 28 (das System glaubt an das GG, ergo nutzen wir dieses auch!)
3. Die erst einmal als Gemeinde-Zugehörigen deklarierten Mitglieder erhalten nach den Wahlen und der Erstellung der Ortsverfassung und der Bestallung diverser Ämter die Angehörigkeit und je nach Stufen Bürger oder Inwohner etc.
4. Nach der Bestallung der Ämter, ins besondere auch durch in der BRD qualifizierte Leuten, ist das Erstellen von echten Urkunden und Papiere in den „Bundesstaaten“ möglich.
5. Es ist vollkommen egal wo man wohnt, da jedem Deutschen der (beliebige und mehrfache) WOHNSITZ zusteht.  Diesen hat man durch seine Willensbekundung gemäß dem § 7 BGB bei der Zugehörigkeitserklärung proklamiert.
6. Die als Samtgemeinde funktionierenden Landgemeinden streben sodann eine Vernetzung an. Da selbstredend der Stand noch nicht perfekt ist und nicht jeder von uns alle ein Grundstück oder eine Wohnung in der Gemeinde hat. Daher müssen wir im Interesse einer Herstellung auch so flexibel sein, dass wir diesen "Notstand" im Sinne der Herstellung der Rechtstaatlichkeit auch selbst mal verstehen und da natürlich auch anders arbeiten müssen.
7. Wichtig sei hierfür denkende, selbstbewusste Menschen in diesen Gemeinderat auf zu nehmen! Diejenigen sollten sich bewusst sein, dass sie hier für andere Menschen im Sinne einer Gemeinschaft helfen, um Strukturen zu erstellen, welche auch verwirklicht werden können.
8. Nebenbei haben wir dann auch für andere Gemeinden, die sich (re)aktivieren, die Möglichkeit durch weitere Mitgliedschaften-Stellung einzelner Mitglieder in deren Landgemeinden, diese zu unterstützen, bis dann irgendwann mal auch alle die dort wohnen auch dorthin gehören.
Beschäftigt Euch nicht mit sinnfreien Themen wie GEZ, OWIG etc. Wir sind hier gemeinsam (auf)gefordert, als sodann rechtmäßige Gebietskörperschaft auch über die Nutzung des jeweiligen Wege-Rechts, das rechtmäßige Erbe anzutreten. Das gilt ins besonders, um das aktuelle bestehende Wohneigentum, welches nur über die reorganisierte Gemeinde zu sichern ist.
9. Auch ein „Friedensvertrag“ ist in so fern sinnbefreit und eher unnötig, da „wir“ damit nichts zu tun haben. Das Deutsche Kaiserreich ist lasten/schuldenfrei.
10. Wer das alles nun nicht verstanden hat, möge sich mit dem Piratenrecht ab dem Jahr 2016 auseinandersetzen und wird dann enttäuscht feststellen, dass es keine staatlichen Stelle mehr gibt, um noch irgend eine Proklamation anzunehmen. Macht Euren Kopf frei für den Weg, welcher vor uns liegt. Daher gilt in 2015 zu reaktivieren!
Macht euer Bewusstsein an der richtigen Stelle einmal auf. Die Täuschung besteht im Hier und Jetzt! Es gilt für unsere Gegner die 30 Jahres Frist (diese läuft seit der sog. Wiedervereinigung in 1990) anzuwenden und die Siedler, welche sich hier schon befinden auch wirklich siedeln zu lassen. Das ist der einzig wahre Grund des alltägliche Täuschens und div. Kriegsspiele um uns herum! Den „Gästen“ wurde Land versprochen – DEIN LAND!
11. Gibt es eine echte staatliche Stelle - EINE (DEINE GEMEINDE!) reicht vollkommen mit wirklich souveränen Menschen - ist der Spuk juristisch vorbei. Konzentriert Euch darauf!
Es liegt nun wirklich an uns selbst, dass zu erkennen.
Wenn nicht, braucht sich keiner zu beschweren, er hätte hierzu nicht die Möglichkeit gehabt.
 
Kontakt:
 

Neuer Stammtisch in Böblingen

Lieber Leser aus dem Süden,

in Böblingen (Nähe Stuttgart) gibt es einen neuen Stammtisch.

"Wir wollen uns zu folgenden Themen austauschen: geltendes und gültiges Recht, Mensch vs. Person, GEZ, BRD Verwaltung und Ihr Vorgehen, Aktuelle Projekte und Entwicklungen, Was funktioniert und was nicht? Gegenseitige Unterstützungsmöglichkeiten, usw."

Einladungen zum Stammtisch nach Kontaktaufnahme und verbindlicher Anmeldungbei Klaus:

Montag, 9. November 2015

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Osthus

Liebe Leser,

aus aktuellem Anlaß haben wir ein Musterschreiben für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwältin Osthus von der Staatsanwaltschaft Bonn vorbereitet.

Dieses muß nur noch ausgedruckt und mit den eigenen Daten ergänzt werden.

Die PDF-Datei mit der Dienstaufsichtsbeschwerde kann hier runtergeladen werden.

Das Schreiben kann entweder normal frankiert oder als Kriegsgefangenenpost abgesendet werden.
Per Fax ist es natürlich auch möglich an folgende Faxnummer: 0228-9752-600

Wer kein Fax hat kann auch ein Internetfaxdienst nutzen: MiniFAX.de | Faxx.us


Vergesst aber auch bei einem Fax nicht eure Unterschrift. Schreiben ohne Unterschrift sind ungültig.

Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Post AG eingestellt

Es gibt Neues in Sachen "Strafanzeige gegen die Deutsche Post AG". Der Leser, welche die Strafanzeige gegen die Deutsche Post AG erstattet hat, hat uns heute die erste Antwort der Staatsanwaltschaft in Bonn übersendet. Diese werden wir natürlich wieder zur Dokumentation veröffentlichen.

Im ersten Schritt hat die Staatsanwaltschaft Bonn die schützende Hand über diese riesige Firma gehalten. Man traut sich nicht eine so große Firma in die Schranken zu weisen. Doch hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zudem laufen noch bei weiteren Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Post AG in selber Angelegenheit...

Aber hier nun die Reaktion der Staatsanwaltschaft in Bonn, bzw. der Staatsanwaltin Osthus.


Die Staatsanwältin Osthus weigert sich die Ermittlungen einzuleiten, weil Sie keine strafbaren Handlungen sieht.

Gegen diese Entscheidung kann nun eine Beschwerde eingelegt werden, was unser Leser auch gemacht hat, und dann wird ein Oberstaatsanwalt sich die Sache noch einmal ansehen.
Sollte der Oberstaatsanwalt ebenfalls die Deutsche Post AG schützen wollen, so kann dann eine weitere Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft des betreffenen Bundeslandes eingereicht werden und sollte auch die Generalstaatsanwaltschaft nicht tätig werden wollen, dann geht die Beschwerde an das Justitministerium des Landes und ganz zuletzt, notfalls auch an das Bundesjustizministerium.

Zeitgleich, sollte man bei jedem Schritt auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die jeweilige Person einreichen, welche für die Entscheidung verantwortlich ist. Unser Leser hat dies anscheinend noch nicht gemacht, sondern nur damit gedroht ("Dienstaufsichtrechtliche Schritte behalte ich mir ausdrücklich vor...").




Wir würden empfehlen diese nicht nur anzudrohen, sondern am besten zeitgleich, oder ein paar Tage später, einzureichen.

Uns ist zwar bewußt das Dienstaufsichtsbeschwerden im Grunde nichts bringen und man fast nie damit durchkommt, weil die Damen und Herren sich immer gegenseitig schützen, aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde bedeutet für die betreffende Person Arbeit & Ärger und vor allem bleibt diese in der Personalakte vermerkt, selbst wenn sie ohne Konsequenzen geblieben ist.

Schon alleine aus diesem Grund sollte man immer auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Aus Prinzip!













Nun wollen wir uns aber mal die Antwort unseres Lesers ansehen:







































Wir haben für die Staatsanwältin ein Schreiben vorbereitet, welches ihr ausdrucken und als Kriegsgefangenenpost absenden könnt. Damit bei einer Annahmeverweigerung die Post nicht an euch zurück geht, empfehlen wir keinen Absender auf den Briefumschlag zu schreiben. So muss die Deutsche Post AG die Sendung ausliefern, wenn Sie nicht das Briefgeheimnis verletzen will und euch dadurch einen weiteren Grund für eine Strafanzeige bietet...

Hier das Schreiben runterladen, ausdrucken und als Kriegsgefangenenpost in den nächsten Briefkasten ;)

Wäre toll wenn die Staatsanwältin einige Schreiben als Kriegsgefangenenpost bekommen würde, vielleicht beginnt die Dame dann zu verstehen... Macht mit, kostet euch schließlich nichts.

Freitag, 6. November 2015

Post vom Beitragsservice - Die Mafia reagiert nach Monaten mal wieder

Unsere Freunde von der Mafia haben sich mal wieder gemeldet. Nachdem monatelang Ruhe war, meldet man sich mal wieder zu Wort.

Obwohl mehrfach aufgefordert wurde die rechtliche Grundlage nachzuweisen, wurde auch dieses Mal wieder kein Nachweis erbracht, sondern schlicht behauptet der "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" sei ein Landesgesetz. Ein Nachweis darüber wurde aber nicht erbracht.

Ein Gesetz heißt nicht Vertrag und zudem würde man im Falle es sich tatsächlich um ein Gesetz handeln würde, dieses unter www.gesetze-im-internet.de auffinden.

Unterschrieben wurde der Brief auch nicht, weshalb er ohnehin nichtig ist.



Es gibt nun folgende Möglichkeiten:
  • Brief wegwerfen
  • Brief zurück senden
  • Brief öffnen und beantworten
  • Brief zurück senden und gleichzeitig öffnen und reagieren

In diesem Fall wurde von der letzten Möglichkeit gebrauch gemacht. Der Brief wurde ganz vorsicht auf der Seite mit einem schwarfen Messer geöffnet, so dass man den Brief entnehmen kann und den Umschlag nachher wieder so verschließen kann, damit nicht zu erkennen ist das der Brief geöffnet und gelesen wurde.

Den Brief scannen wir dann ein und drucken ihn uns aus für unsere Unterlagen und den originalen Brief packen wir wieder in den Umschlag, verschließen ihn wieder unkenntlich (mit Hilfe von Klebstoff). Dann bringen wir auf den Briefumschlag unseren Aufkleber auf, welchen wir bereits in dem Beitrag "Gelber Brief - Annahme verweigern ! Aufkleber für die Zurückweisung" vorgestellt haben.



Nachdem wir nun den Brief vom Inhalt kennen und wissen das dieser weder unterschrieben ist noch sonst etwas wichtiges enthält, schreiben wir dem Beitragsservice auch einen Brief, jedoch ohne auf den erhaltenen Brief einzugehen. Schließlich haben wir davon ja keine Kenntnis, da wir ihn zurückweisen und er an den Absender zurück geht.

In diesem Schreiben teilen wir nur mit das wir bis zum heutigen Tag keinen Nachweis der rechtlichen Grundlage für die Bettelbriefe erhalten haben und kein gültiges Gesetz nachgewiesen wurde, weshalb wir davon ausgehen das sich die Angelegenheit geklärt hat und wir den Beitragsservice auffordern eine Bestätigung der Löschung unserer Daten und die Löschung des rechtswidrig angelegten Kontos auffordern.

Gleichzeitig untersagen wir eine weitere Belästigung von allen anderen Kontaktaufnahmen, welche nicht die Bestätigung der Löschung der Daten zum Grund hat.

Wir teilen mit das für jede anderweitere Kontaktaufnahme eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von X Euro berechnet wird.  Empfehelswert ist hier ein Betrag von 49,99 Euro oder 99,99 Euro als Bearbeitungsgebühr zu veranschlagen. Eine zu Hohe Gebühr könnte im Rahmen der Forderungsbeitreibung und der gerichtlichen Durchsetzung eventuell als Wucher bzw. sittenwidrig erachtet werden. Daher bleiben wir mit der Bearbeitungsgebühr in einem nachvollziehbaren Bereich. 10.000 Euro als Bearbeitungsgebühr wäre also zu hoch, wogegen 500 Euro durchaus möglich wäre, wenn man umfangreich Stellung nehmen muss und einen entsprechenden Zeitaufwand hat.

Am Ende des Schreibens fügen wir dann noch folgenden Zusatz an:
"Schreiben Ihres Unternehmens, welche keine Unterschrift nach dem BGB aufweisen, sinnd ungültig und werden unbeachtet dem Papiermüll zugeführt."