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Montag, 14. September 2015

Weltpostvertrag - Info zum Briefporto

Liebe Leser,

ein kleiner Nachtrag zum Thema "Kriegsgefangenenpost".

Es gibt viele die meinen 3 oder 4 Cent auf ihre Briefe zu kleben um nach altem Recht ihre Briefe versenden zu können. Da sich jedoch durch Inflation die Preise erhöht haben, bin ich nicht der Meinung das man die alten Gebühren einfach übertragen kann und in der heutigen Zeit auch ein höheres Porto zu bezahlen ist.

Doch warum überhaupt 3 oder 4 Cent Porto für seine Briefe ausgeben? Warum Postleitzahlen in Klammern setzen? Das ist alles Unsinn, denn wir können unsere Briefe völlig kostenfrei versenden - als Kriegsgefangene!

Gemäß Artikel 16 HLKO und Artikel 7 des Weltpostvertrages (Stand vom 14.09.1994, BGBI. 1998 II, S. 2028) sind Briefsendungen und Postpakete an und von Kriegsgefangenen völlig kostenfrei.
Da die brd nur eine Verwaltung der Alliierten Siegermächte ist und wir tatsächlich noch immer ein besetztes Land sind, sind wir Kriegsgefangene. Der erste wie auch der zweite Weltkrieg wurden nie beendet. Es gibt bis heute keinen Friedensvertrag. Dieser könnte auch durch die brd Verwwaltung garnicht abgeschlossen werden, da die brd nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, was durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt wurde.

Damit die Empfänger meiner Briefe (auch Behörden, Gerichte, usw.) über die Wahrheit der brd Verwaltung aufgeklärt werden, lege ich meinen Briefen immer kleine Infozettel bei.

Eine Vorlage als PDF Datei zum ausdrucken könnt ihr hier runterladen.

Ich empfehle einen Stempel zu nutzen mit folgendem Text:

SERVICE DES PRISONNIERS
DE GUERRE
KRIEGSGEFANGENENPOST
GEBÜHRENFREI

Idealerweise mit roter Stempelfarbe, aber schwarz oder blau ist auch in Ordnung.

Hier findet ihr zwei sehr interessante Auszüge aus dem Weltpostvertrag. Wenn ihr euch nicht als Kriegsgefangene bezeichnen wollt, könnt ihr eure Briefe mit 4 Cent frankieren und euch auf Artikel 6 des Weltpostvertrages berufen. 



Pakete können als Kriegsgefangene bis zu 5kg versendet werden.



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