Habt ihr einen gelben Brief bekommen, welcher euch nicht persönlich durch einen Beamten ausgehändigt wurde, dann öffnet ihn nicht!
Druckt euch den Aufkleber zur Annahmeverweigerung aus und klebt ihn über das Adressfeld eures Briefes und werft ihn UNFRANKIERT in den nächsten Briefkasten oder gebt ihn in der Post ab.
Gelbe Briefe dürfen nur vom Amtspersonen, also Beamten zugestellt werden und zwar persönlich, also mit direkter Übergabe von Auge zu Auge.
Da bei einem privaten Postzusteller aber keine Beamten arbeiten (auch nicht bei der Deutschen Post AG) und es ohnehin keine Beamten mehr gibt, ist jede Zustellung von gelben Briefen rechtswidrig.
Ihr könnt euch gleichzeitig eine Strafanzeige und Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen wegen Amtsanmassung.
Hier könnt ihr eine fertige PDF Datei mit den Rücksendeaufklebern runterladen.
Als Alternative gibt es noch diesen etwas größeren Rücksendeaufkleber mit genaueren Informationen. Diesen könnt ihr als EXEL-Datei zum bearbeiten HIER runterladen.
Beide Aufkleber erfüllen den selben Zweck, wobei der zweite Aufkleber etwas besser ist, da er deutlicher auf die rechtlichen Grundlagen hinweißt.
Dieser Aufkleber kann für ALLE gelbe Briefe benutzt werden, nicht nur vom Beitragsservice. Auch wenn von der Staatsanwaltschaft, vom gericht, von der Stadt oder vom Arbeitsamt eine Belästigung per Gelber Brief eintrifft.
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Danke!


Was ist, wenn darin z.B. ein Bußgeld wegen zu schnellem Fahren ist, ich mein die Sache ist ja damit nicht aus der Welt?
AntwortenLöschenDas würde mich auch mal interessieren. Was hat dann das für Rechtsfolgen, wenn du so verweigerst? Müssen die dann dafür sorgen, dass du es bekommst und sie dir einen Beamten schicken? Oder kommt dann irgendwann der Gerichtsvollzieher vorbei oder die Polizei und nimmt dich mit...? 🤔
LöschenHier geht es denke nur um Beitragservis.
LöschenWiderspruch einlegen, da das OWiG aufgehoben wurde !
AntwortenLöschenDie GEZ zahlungsaufforderung kommen in keinem gelten Brief zumindest nicht die normalen Aufforderungen. Also greift dieser Prozess aus meiner Sicht hier zu Beginn garnicht
AntwortenLöschenMittlerweile werden diese gelben Briefe ja nicht nur per Deutsche Post AG versendet, sondern auch schon über z. B. Lünebote.
AntwortenLöschenzur Ergänzung: Hier mein Text des "Aufklebers" >> Die juristische Person, die als Empfänger des Schreibens deklariert wurde,
AntwortenLöschenBefindet sich außerhalb des Rechjtskreises der Bundesrepublik;
Nach Art. 35 und 140 GG (137). Es wird auf die originäre Zuständigkeit verwiesen;
§§ 2 Abs.1, 42, 43, 44 Abs.2,4,5 VwVfG, 167, 240, 335a Abs..1. 2b, 357 StGB.
Bitte weisen Sie Ihren Kollegen und Vorgesetzten an, derartige „Täuschung im Rechtsverkehr, § 270 StGB“ zu unterlassen, da sonst der Briefträger persönlich haftbar gemacht werden kann und wird. <<