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Samstag, 29. August 2015

GEZ? Nein Danke! - So wehrt man sich gegen den Gerichtsvollzieher!

Wir veröffentlichen an dieser Stelle wieder Videos von "Dimitri1901", wo erklärt wird wie man sich ziemlich effektiv gegen den Gerichtsvollzieher wehrt. Dies geht nicht nur in Sachen Beitragsservice / GEZ, sondern funktioniert grundsätzlich wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht.

Hier bekommt ihr die Dokumente (als PDF), die in den Videos erwähnt werden:
 Die Dokumente können einfach runtergeladen werden.






Und nun ist es an der Zeit selbst eine Rechnung zu stellen...



Folgende Bücher solltet ihr euch unbedingt anschaffen:

Uniklinik Hamburg-Eppendorf klagt gegen GEZ-Abzocke

Die BILD-Zeitung berichtet:
Die Uniklinik Eppendorf (ca. 10 000 Mitarbeiter, 198 Mio. Jahresetat) wehrt sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Hamburgs Top-Krankenhaus klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen den NDR (Aktenzeichen: 3 K 1444/15)!

Dabei geht es hier jedoch lediglich um die Höhe der Forderung. Aber für die Bild-Zeitung sind solche Themen natürlich verkaufsförderlich. Uns bringt dies im Kampf gegen den Beitragsservice jedoch nicht weiter. Wollten den Fall dennch kurz erwähnen.

Mittwoch, 26. August 2015

Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

Ein juristisches Gutachten erachtet den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig. Der Rundfunkbeitrag sei eine Abgabe auf "Raumeinheiten" und damit eine Steuer. Zudem sei er unvereinbar mit dem Gleichheitsgebot.

Der Rundfunkbeitrag ist laut einem Rechtsgutachten im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) verfassungswidrig. Ein HDE-Sprecher bestätigte der dpa am Freitag einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Dem Artikel zufolge ist der neue Beitrag nicht verfassungskonform, weil die Länder nicht zuständig waren, wie in dem Gutachten zu lesen sei. Darüber hinaus werde ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz festgestellt.
Wie die "FAZ" zitiert, schreibt der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten, der Beitrag sei keine individuell zuzuordnende "Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast". Somit sei der Beitrag eine Steuer – eine Abgabe, die auf "Raumeinheiten" abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme.
Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.
Außerdem – so zitiert die Zeitung weiter – werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, kritisiere Degenhart. Der Beitrag verstoße gegen Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar.
Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden "überproportional belastet".

Kritik von Wirtschaftsverbänden

Der Berliner Staatsrechtler Christian Waldhoffhatte bereits im Oktober 2012 im Gespräch mit der "Welt" davor gewarnt, der neue Rundfunkbeitrag sei zu nah an einer Steuer und könne deswegen mit der Verfassung kollidieren. Er hatte deswegen vorgeschlagen, den Beitrag aus dem allgemeinen Staatshaushalt zu finanzieren.
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte der "FAZ": "Das Gutachten bestätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss." Es bestehe "dringender Handlungsbedarf". Der Verband fordere ein "gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung".
Wirtschaftsverbände hatten sich mehrfach kritisch über die Abgabe geäußert. Das Drogerieunternehmen Rossmann hat Klage eingereicht. Der neue Rundfunkbeitrag ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten

Quelle: WELT

Strafanzeige und Strafantrag gegen "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE"

Wie schon im Beitrag Einwohnermeldeamt als Datenlieferant für "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" zu lesen war, wurde im Schreiben an das Einwohnermeldeamt ein Strafantrag gegen den BEITRAGSSERVICE erwähnt.

Diese Strafanzeige & Strafantrag kann so aussehen:

Absender

An die
Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50939 Köln
per Fax: 0221 477-4050

Datum:

Betreff: Strafanzeige und Strafantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“  (Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln), welche auch unter der Bezeichnung GEZ firmierte (selbe Umsatzsteuer-ID) wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrug, Nötigung und alle anderen in Betracht kommenden Straftatbestände. Außerdem stelle ich Strafantrag.

Begründung:
Am DATUM wurde mir ein Schreiben vom DATUM zugestellt mit der Aufforderung „Zahlung der Rundfunkbeiträge“ und einer Betragsnummer. Ich habe mit dieser Firma niemals einen Vertrag geschlossen, habe niemals irgendein Beitragskonto eröffnet noch gibt es sonst irgendeine Berechtigung dieser Forderung. Der verlangte Betrag lautet: 123,45 Euro

Ausweislich des Impressum auf www.rundfunkbeitrag.de ist diese Firma eine nicht-rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Eine nicht rechtsfähige Einrichtung darf aber keine Forderungen erheben. Auch ist der Beitragsservice kein Amt mit Beamtenstatus und darf daher auch keinerlei Zwangsanmeldungen und einseitige Verträge abschließen, ohne meiner Einwilligung. Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage für diese Forderung. Ein „Staatsvertrag“ ist keine gesetzliche Grundlage und zudem sittenwidrig, da einseitige Verträge nicht abgeschlossen werden dürfen. Die privatrechtliche Firma „ARD, ZDF und Deutschlandradio“ ist eine Geldeintreiberfirma, welche den Anschein von Staatlichkeit andeutet. Das ist nach meiner Auffassung Betrug, es wird hier eine Staatlichkeit vorgetäuscht.

Im Impressum auf rundfunkbeitrag.de ist zu sehen das es sich um eine privatrechtliche Firma handelt. Dort ist gut die Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216 und ein Geschäftsführer zu sehen. Wenn ich mir die Frage stelle, wer eine UstID erhalten darf, dann schaue ich in das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 27a.

Dort steht:

UStG § 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine UmsatzsteuerIdentifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine UmsatzsteuerIdentifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen....

Unternehmen und andere juristische Personen erhalten demnach eine UStID. Interessanter ist noch was darunter steht:

ARD ZDF Deutschlandradio (AZD) ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Wie kann etwas öffentlich rechtlich und gleichzeitig nicht rechtsfähig sein?

Die AZD verkündet das der RBStV durch die Länderparlamente legitimiert wurde, dies stimmt sogar. Natürlich fehlt auf den Gesetz- und Verordnungsblättern die Unterschriften.

1. Der RBStV ist kein Vertrag und kein Gesetz
Nach dem BGB § 126 steht im Absatz 2:

BGB § 126 Schriftform
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.


Es steht nicht welche Staaten einen Staatsvertrag geschlossen haben, wer überhaupt was bewilligt hat. Geschweige denn, dass es ein Bundesgesetzblatt zur Einführung dieses "Gesetzes" gibt, dieser RBStV ist nur eine Information. Als gesetzliche Grundlage müsste ein Parlament ein Gesetz rechtsgültig verabschieden, dies ist hier nicht geschehen. Eine Unterschrift fehlt natürlich auf dem RBStV und auf den Beschlüssen der Länder.

2. Der RBStV ist nicht unter den Gesetzen zu finden 

Unter www.gesetze-im-internet.de findet man alle Gesetze und Verordnungen, die AZD beteuert immer wieder das die gesetzliche Grundlage der RBStV sei. Dies ist falsch.

3. AZD beruft sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz 
Die AZD beruft sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz, dieses dürfen nur Behörden. Wenn man eine Unterschrift und einen direkten Ansprechpartner verlangt, dann drohen sie mit Mahnungen und Zwangsvollstreckung. Das ist Nötigung, so verhält sich die Mafia. Ohne Unterschrift ist jedes Dokument rechtsungültig, also Infopost.

4. Ohne rechtliche Grundlage kann AZD nicht klagen 
Das Landesgericht Tübingen hat am 19. Mai 2014 einen Beschluss gefasst, der alle Punkte des Vortrags bestätigt. Dieser Beschluss wurde mittlerweile durch den Beschluss des selben LG Tübingen am 08.01.2015 (Az: 5 T 296/14) aufgehoben. Dort wurde nochmal bestätigt, dass dieser Beschluss für alle Bundesländer gilt.

5. Gesetze können nicht gekündigt werden!
Zum weiteren Beweis dass die Geldforderung ohne gesetzliche Grundlage erhoben wird und somit eine Nötigung und Betrug darstellt:
§ 15 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ; Vertragslaufzeit / Küngigungsfrist.
Gesetze sind nicht kündbar und haben auch keine Vertragslaufzeit!

Die Firma „AZD Beitragsservice“ handelt daher rechtswidrig, begeht eine Nötigung (wenn man nicht zahlt erfolgen Säumniszuschläge und Zwangsvollstreckung) und begeht einen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrug durch das vortäuschen einer Staatlichkeit und Rechtsfähigkeit sowie wegen unberechtigten Zahlungsaufforderungen.

Bitte teilen Sie mir als Geschädigtem das Aktenzeichen mit, unter welchem die Ermittlungen geführt werden, und informieren Sie mich über den Ausgang des Strafverfahrens.

Hochachtungsvoll,

Vorname Nachname

Der Strafanzeige am besten als Anlage das erwähnte Urteil vom Landgericht Tübingen beifügen, welches HIER runtergeladen werden kann.
Die Strafanzeige und Strafantrag kann entweder per Fax oder per Post an die Staatsanwaltschaft Köln gesendet werden, oder an eine Staatsanwaltschaft in der Nähe von eurem Wohnsitz.

Einwohnermeldeamt als Datenlieferant für "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE"

Als erster Schritt im Kampf gegen die GEZ-Mafia, bzw. die Firma "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" geht man den Verursacher des ganzen Ärgers an, nämlich die Behörde welche die als Datenlieferant für "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" tätig geworden ist.

Dies dürfte im Normalfall das Bürgeramt, Bürgermeisteramt bzw. das Einwohnermeldeamt deiner Stadt bzw. Gemeinde sein.

Schreiben an das Amt:
Absenderadresse

Empfängeradresse

Datum:

Betreff: Beschwerde wegen Datenschutzverletzung


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute von der privatrechtlichen Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ eine Zahlungsaufforderung erhalten. Meine persönlichen Daten kann dieses Unternehmen nur durch die Meldebehörde erlangt haben. Ich habe der Datenweitergabe niemals zugestimmt und falls bei der Anmeldung irgendwo eine versteckte Passage enthalten war, so widerrufe ich diese hiermit ausdrücklich und bitte umgehend um Auskunft an welche Unternehmen, Personen oder Behörden meine personenbezogenen Daten verkauft oder in anderer Weise (ohne mein Einverständnis) weitergegeben wurden.

Außerdem beantrage ich hiermit für die Zukunft eine Auskunftssperre für sämtliche gespeicherten Daten und untersage jede Art der ungenehmigten Datenweitergabe.

Durch die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten ist meine persönliche Freiheit in Gefahr, da privatrechtliche Firmen wie der Beitragsservice Nötigung betreiben (Strafantrag mit heutigem Datum gestellt).

Ich untersage weiteren Adresshandel mit meinen personenbezogenen Daten.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Naachname

Hinweis:   Eine Kopie dieses Schreibens geht an den Landesdatenschutzbeauftragten, welcher über den Vorfall informiert wird. 


An den Landesdatenschutzbeauftragten des Bundeslandes wo man wohnt, geht dann zeitgleich folgendes Schreiben:

Absenderadresse

Empfängeradresse
(Landesdatenschutzbeauftragte)

Datum:
Betreff: Beschwerde wegen Datenschutzverletzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute von der privatrechtlichen Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ eine Zahlungsaufforderung erhalten.
Meine persönlichen Daten kann dieses Unternehmen nur durch die Meldebehörde Dettenhausen erlangt haben. Ich habe der Datenweitergabe niemals zugestimmt. Die Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ macht zwar immer wieder gerne den Eindruck einer Staatlichkeit, ist jedoch ein privatrechtliches Wirtschaftsunternehmen. Dies ist an dem Geschäftsführer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erkennen.

Das Landgericht Tübingen hat in seinem Beschluß vom 08.01.2015 (Az: 5 T 296/14) festgestellt, dass dieser Beitragsservice rechtswidrig handelt.

Die Meldebehörde NAME DEINER STADT scheint als „Datendealer“ zu fungieren und hat nach allem Anschein meine personenbezogenen Daten an diese dubiose Firma verkauft oder sogar noch kostenfrei abgegeben, was umso verwerflicher für mich wäre. Ich möchte meine Daten vor Datendealerei der Meldebehörde geschützt wissen und bitte den Datenschutzbeauftragten hier einzuschreiten. Eine derartige Praxis muss gestoppt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Nachname


Solltet ihr ein Faxgerät haben (oder Onlinefax nutzen), so könnt ihr diese Schreiben auch per Fax versenden. Dies hat den großen Vorteil einer Empfangbestätigung. Vergesst aber nicht eure Schreiben zu unterschreiben.


Als Anhang zu  dem Schreiben fügt ihr am besten das Gerichtsurteil vom Landgericht Tübingen bei, welches in dem Schreiben an den Datenschutzbeauftragten erwähnt wurde. Dieses Urteil könnt ihr euch als PDF Datei HIER runterladen.

 

 

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Kaum umgezogen, schon Post von der GEZ-Mafia!

Lieber Leser,

ich staunte nicht schlecht als ich, nach jahrelangem Verweigern einer Wohnsitzanmeldung, mich in Deutschland melderechtlich anmeldete. Keine 3 Wochen nach meiner Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt / Bürgermeisteramt (Meldebehörde) bekam ich Post von einem "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE".



Was? Die wollen von mir fast 500 EUR?? Das machte mich doch ziemlich stutzig, wo ich erst seit wenigen Wochen meinen Wohnsitz angemeldet habe und davor keinen echten Wohnsitz inne hatte und auch NIEMALS Post von diesem Verein erhalten hatte.

Hier ist etwas Faul und zwar ganz gewaltig. Ich weiß ganz genau das ich auf keinen Fall für eine derartige Summe Zahlungspflichtig bin und sehe dem ganzen daher ziemlich gelassen entgegen. Vor allem da ich auch bei meinem jetzigen Wohnsitz in keiner Zahlungspflicht stehe, da es sich um eine Wohngemeinschaft handelt und ich nicht Inhaber der Wohnung bin. Aber dazu werden wir erst viieeeellll später kommen, denn diese ganzen Informationen möchte ich dieser GEZ Mafia nicht mitteilen. Die sollen sich etwas anstrengen, wenn Sie an mein Geld wollen.
Daher beginne ich meinen Kampf gegen die GEZ Mafia Schritt für Schritt. In der Ruhe liegt bekanntlich die Kraft. Also schön eins nach dem anderen.




Welche Frage stellte sich bei mir als erstes, als dieses Schreiben im Briefkasten lag?
Richtig! Woher, zum Teufel, haben die meine Adresse?


Die einzigste Möglichkeit an meine Adresse zu kommen war zu diesem Zeitpunkt nur die Meldebehörde, also das Bürgeramt oder Bürgermeisteramt. Ein Eingriff in den Datenschutz.

Der Rechtskampf kann beginnen!

 

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ARD ZDF Beitragsservice stoppen!

Liebe Leser,

ich kämpfe bereits seit einigen Monaten gegen die GEZ-Mafia an und habe mir nun gedacht ich lasse euch daran teilhaben, da ich immer wieder danach gefragt wurde wie bei mir der Stand der Dinge ist.

Ich werde hier also in nächster Zeit einige Infos veröffentlichen, wie man am besten gegen die GEZ-Mafia vorgeht.

Viel Spaß beim Lesen

 

 

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