Da wollte die linksextreme Partei DIE LINKE vom Bundestag gerne eine Bestätigung haben, dass die "These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches" unhaltbar sei und die Bundesregierung dieser Behauptung öffentlich widerspricht.
Mit einer Antwort vom 30.06.2015 wurden die Linksextremisten bitter entäuscht, denn es wurde folgendes bestätigt:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice stoppen! Wir zeigen Dir wie man sich gegen die GEZ Mafia wehrt.
Montag, 31. August 2015
Verwaltungsgericht stoppt Gerichtsvollzieher in Sachen Beitragsservice
Der Gerichtsvollzieher drohte mit Haftbefehl, was nun vom Verwaltungsgericht per einstweiliger Verfügung ausgesetzt wurde.
Laßt euch nicht einschüchtern, sondern kämpft!
Laßt euch nicht einschüchtern, sondern kämpft!
Beitragsservice stoppen: Video-Trailer
Die rechtswidrigen Geldeintreibungen müssen ein Ende haben!
Beitragsservice stoppen!
Beitragsservice stoppen!
Vorsicht Falle: "Barzahler-Trick" in Sachen Beitragsservice ist eine Falle!
Liebe Leser,
vielleicht habt ihr schon von dem angeblichen "GEZ-Trick" gehört, wo es darum geht den Rundfunkbeitrag bar bezahlen zu wollen.
Dieser angebliche "Trick" wurde von dem Wirtschaftsjournalist Dr. Norbert Häring in die Welt gesetzt und zahlreiche Medien berichteten darüber und machten somit Werbung für diesen Bargeld-Widerstand. Selbst CHIP.DE bietet eine Mustervorlage für diesen angeblichen "GEZ Trick" an.
Doch fragt euch mal warum ausgerechnet dieser angebliche "GEZ Trick" in hunderten Medien ausführlich beworben (berichtet) wurde und über anderen GEZ Widerstand geschwiegen wird?
Ganz einfach: Es handelt sich hier um eine Falle!
Sobald ihr erklärt, ihr wollt den Rundfunkbeitrag in bar bezahlen, erkennt ihr die Forderung des Beitragsservice vollumfänglich an. Ihr habt damit das Angebot des Beitragsservice angenommen und einen Vertrag geschlossen. Durch Erklärung einer Zahlung in bar, habt ihr die Forderung als Rechtens anerkannt.
Ihr streitet euch dann nur noch über die Art der Zahlung und die Gebühren steigen weiter an und sammeln sich. Spätestens wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht, habt ihr bei diesem die Möglichkeit die Forderung in bar zu bezahlen und auch zuvor kann die Barzahung per Barüberweisung von einer beliebigen Bank aus getätigt werden (+ Gebühren).
Wir hoffen, du lieber Leser, bist auf diesen Trick nicht reingefallen.
Falls doch, dann nehme diese Erklärung umgehend zurück und versuche aus dieser Erklärung wieder rauszukommen. Ob dies nach Anerkennung überhaupt noch möglich ist, kann aktuell nicht eingeschätzt werden.
Aber versucht die Barzahlungserklärung zu widerrufen und weißt darauf hin das ihr in falscher Annahme der Richtigkeit der Forderung, fälschlicherweise eine Barzahlung erklärt habt und diese Erklärung hiermit zurück nehmt, da die Forderung falsch ist und dieser in ihrer Gänze widersprochen wird. Fordert den Beitragsservice auf die Forderung durch Vorlage einen von Dir unterschriebenen Vertrages zu belegen und vor allem die Leistungserbringung zu belegen, also nachzuweisen das du die Angebote der GEZ auch tatsächlich genutzt hast.
Weiterhin kann bzw. sollte die komplette rechtliche Grundlage in Zweifel gezogen werden (siehe die veröffentlichten Videos auf unserer Seite).
Dieser angebliche "Trick" wurde von dem Wirtschaftsjournalist Dr. Norbert Häring in die Welt gesetzt und zahlreiche Medien berichteten darüber und machten somit Werbung für diesen Bargeld-Widerstand. Selbst CHIP.DE bietet eine Mustervorlage für diesen angeblichen "GEZ Trick" an.
Doch fragt euch mal warum ausgerechnet dieser angebliche "GEZ Trick" in hunderten Medien ausführlich beworben (berichtet) wurde und über anderen GEZ Widerstand geschwiegen wird?
Ganz einfach: Es handelt sich hier um eine Falle!
Sobald ihr erklärt, ihr wollt den Rundfunkbeitrag in bar bezahlen, erkennt ihr die Forderung des Beitragsservice vollumfänglich an. Ihr habt damit das Angebot des Beitragsservice angenommen und einen Vertrag geschlossen. Durch Erklärung einer Zahlung in bar, habt ihr die Forderung als Rechtens anerkannt.
Ihr streitet euch dann nur noch über die Art der Zahlung und die Gebühren steigen weiter an und sammeln sich. Spätestens wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht, habt ihr bei diesem die Möglichkeit die Forderung in bar zu bezahlen und auch zuvor kann die Barzahung per Barüberweisung von einer beliebigen Bank aus getätigt werden (+ Gebühren).
Wir hoffen, du lieber Leser, bist auf diesen Trick nicht reingefallen.
Falls doch, dann nehme diese Erklärung umgehend zurück und versuche aus dieser Erklärung wieder rauszukommen. Ob dies nach Anerkennung überhaupt noch möglich ist, kann aktuell nicht eingeschätzt werden.
Aber versucht die Barzahlungserklärung zu widerrufen und weißt darauf hin das ihr in falscher Annahme der Richtigkeit der Forderung, fälschlicherweise eine Barzahlung erklärt habt und diese Erklärung hiermit zurück nehmt, da die Forderung falsch ist und dieser in ihrer Gänze widersprochen wird. Fordert den Beitragsservice auf die Forderung durch Vorlage einen von Dir unterschriebenen Vertrages zu belegen und vor allem die Leistungserbringung zu belegen, also nachzuweisen das du die Angebote der GEZ auch tatsächlich genutzt hast.
Weiterhin kann bzw. sollte die komplette rechtliche Grundlage in Zweifel gezogen werden (siehe die veröffentlichten Videos auf unserer Seite).
Sonntag, 30. August 2015
Wir fordern einen Nachweis von der Landesrundfunkanstalt ein
Unser Leser (Dennis) hat uns heute per ePost über seien Kampf gegen die GEZ Mafia informiert.
Dennis kämpft auf breiter Front gegen die Geldeintreiber der GEZ Mafia und hat bisher folgendes gemacht:
Einige Punkte aus seinem Kampf haben wir hier bereits veröffentlicht, andere Punkte werden wir in den nächsten Wochen noch veröffentlichen.
Heute wollen wir jedoch seine neueste Idee hier vorstellen, welche wir als sehr gut erachten.
Diese Idee hat derzeit 2 Schritte. Im ersten Schritt schreibt er an die Landesrundfunkanstalt und fordert diese auf das Vertragsverhältnis nachzuweisen und vor allem die Leistungserbringung ihm gegenüber nachzuweisen. Im zweiten Schritt plant er der Landesrundfunkanstalt nachzuweisen das Sie den "Rundfunkstaatsvertrags" nicht erfüllen (Programmbeschwerde) und somit vertragsbrüchig sind.
Aber eins nach dem anderen. Wir berichten nun über den ersten Schritt, welcher ganz aktuell startet und hoffentlich viele Nachahmer finden wird.
Hier folgt nun die Vorlage für euer Schreiben an die Landesrundfunkanstalt, welches uns Dennis zur Verfügung gestellt hat. Danke hierfür.
Hinweis: Schreiben immer per Einschreiben-Brief gegen Unterschrift oder per Fax (mit Sendebestätigung) übermitteln!
Dies ist also euer Brief an eure Landesrundfunkanstalt. Bei der Unterschrift wurde hier so verfahren, wie in den hier bereits veröffentlichten Videos empfohlen wurde. Ihr könnt aber auch wie üblich unterschreiben, dies spielt eher eine Nebenrolle.
Warum wurde in diesem Schreiben nicht der Beitragsservice oder GEZ erwähnt? Ganz einfach: Dies stellt ein Versuch dar, damit die Landesrundfunkanstalt vielleicht nicht kapiert um was es geht und nur prüft ob irgendwelche sonstigen Rechnungen/Forderungen vorliegen und vielleicht sogar zurück schreibt, dass keinerlei Forderungen vorliegen würden. Damit hättet ihr die Landesrundfunkanstalt ausgetrickst und der Beitragsservice schaut dumm aus der Wäsche.
Natürlich gehen wir nicht davon aus das die Damen und Herren nicht so dumm sein werden, aber ein Versuch ist es zumindest wert und man kann auf die Erwähnung des Beitragsservice im Schreiben gut verzichten.
Der Beitragsservice wird daher nur als das beezeichnet, was er eigentlich ist: Inkassofirma
So und nun sind wir mal gespannt wie die jeweilige Landesrundfunkanstalt reagiert. Bitte berichtet uns über eure Erfahrungen und teilt uns auch gerne Verbesserungsvorschläge an dem Schreiben mit, falls ihr andee Ideen habt, usw.
Dennis kämpft auf breiter Front gegen die Geldeintreiber der GEZ Mafia und hat bisher folgendes gemacht:
- Beschwerde beim Einwohnermeldeamt wegen Datenweitergabe an Beitragsservice
- Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten wegen Datenweitergabe des Einwohnermeldeamtes an den Beitragsservice
- Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gegen den Beitragsservice wegen "gewerbsmässigen und bandenmässigen Betrug, Amtsanmaßung, Nötigung, Erpressung und alle anderen in Betracht kommenden Straftatbestände"
- Den Beitragsservice aufgefordert Auskunft zu geben über die über ihn gespeicherten Daten
- Den Beitragsservice aufgefordert die Inhaberschaft einer Wohnung nachzuweißen (seitdem kam noch keine Rückmeldung)
- Schreiben an die Landesrundfunkanstalt sendet er am Montag ab.
Einige Punkte aus seinem Kampf haben wir hier bereits veröffentlicht, andere Punkte werden wir in den nächsten Wochen noch veröffentlichen.
Heute wollen wir jedoch seine neueste Idee hier vorstellen, welche wir als sehr gut erachten.
Diese Idee hat derzeit 2 Schritte. Im ersten Schritt schreibt er an die Landesrundfunkanstalt und fordert diese auf das Vertragsverhältnis nachzuweisen und vor allem die Leistungserbringung ihm gegenüber nachzuweisen. Im zweiten Schritt plant er der Landesrundfunkanstalt nachzuweisen das Sie den "Rundfunkstaatsvertrags" nicht erfüllen (Programmbeschwerde) und somit vertragsbrüchig sind.
Aber eins nach dem anderen. Wir berichten nun über den ersten Schritt, welcher ganz aktuell startet und hoffentlich viele Nachahmer finden wird.
Hier folgt nun die Vorlage für euer Schreiben an die Landesrundfunkanstalt, welches uns Dennis zur Verfügung gestellt hat. Danke hierfür.
Hinweis: Schreiben immer per Einschreiben-Brief gegen Unterschrift oder per Fax (mit Sendebestätigung) übermitteln!
Absender Name
Absender Straße
Absender PLZ, Ort
An die
Landesrundfunkanstalt
[SWR, NDR, WDR, MDR, etc.]
Straße Nr.
PLZ Ort
per Telefax [Faxnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Übersendung des mit mir geschlossenen Vertrages, auf dessen Grundlage Sie von mir Geld einfordern. Anmerkung: Beweislast: Die Geldforderer müssen beweisen das die Forderung zu Recht besteht.
Ich bin weder Kunde Ihrer Firma (Firmeneigenschaft erkennbar an der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812481116 Anmerkung: Schaut auf der Netzseite der für euch zuständigen Landesrundfunkanstalt wie MDR, NDR, BR, HR, etc.), noch nutze ich irgendeines Ihrer Angebote.
Ich habe nie eines ihrer Angebote angenommen, ihre AGBs übermittelt bekommen oder einen Vertrag mit Ihnen unterzeichnet. Ohne mir gegenüber jemals eine Leistung erbracht zu haben, fordern Sie von mir Geld ein. Dies ist rechtswidig.
Ich fordere Sie daher auf, die rechtlichen Voraussetzungen für die geltend gemachte Forderung vollständig nachweisen.
Dies schließt sowohl den entsprechenden Vertragsschluss und die dafür erbrachte Leistung mit ein, als auch die Voraussetzungen für das Einschalten einer Inkassofirma (ohne das ich je eine Rechnung erhalen habe). Sollten Sie diese Nachweise nicht erbringen können, erklären Sie mir bitte schriftlich das gegen mich keine Forderung besteht und ich nichts zu zahlen habe.
Außerdem haben Sie gem. dem Bundesdatenschutzgesetz (§34 BDSG) mir Auskunft über alle gespeicherten Daten zu geben, also auch die notwendige Vollmacht zu übermitteln, die Sie an Geldeintreibern ausgegeben haben.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname, Mann aus der Familie Familienname
Anmerkung: Nur mit dem Vornamen unterschreiben, den die Familie hat mit der Angelegenheit nichts zu tun. Hier wird nach den Empfehlungen von "Dimitri" (siehe vorherige Videos) agiert.
Dies ist also euer Brief an eure Landesrundfunkanstalt. Bei der Unterschrift wurde hier so verfahren, wie in den hier bereits veröffentlichten Videos empfohlen wurde. Ihr könnt aber auch wie üblich unterschreiben, dies spielt eher eine Nebenrolle.
Warum wurde in diesem Schreiben nicht der Beitragsservice oder GEZ erwähnt? Ganz einfach: Dies stellt ein Versuch dar, damit die Landesrundfunkanstalt vielleicht nicht kapiert um was es geht und nur prüft ob irgendwelche sonstigen Rechnungen/Forderungen vorliegen und vielleicht sogar zurück schreibt, dass keinerlei Forderungen vorliegen würden. Damit hättet ihr die Landesrundfunkanstalt ausgetrickst und der Beitragsservice schaut dumm aus der Wäsche.
Natürlich gehen wir nicht davon aus das die Damen und Herren nicht so dumm sein werden, aber ein Versuch ist es zumindest wert und man kann auf die Erwähnung des Beitragsservice im Schreiben gut verzichten.
Der Beitragsservice wird daher nur als das beezeichnet, was er eigentlich ist: Inkassofirma
So und nun sind wir mal gespannt wie die jeweilige Landesrundfunkanstalt reagiert. Bitte berichtet uns über eure Erfahrungen und teilt uns auch gerne Verbesserungsvorschläge an dem Schreiben mit, falls ihr andee Ideen habt, usw.
Samstag, 29. August 2015
GEZ? Nein Danke! - So wehrt man sich gegen den Gerichtsvollzieher!
Wir veröffentlichen an dieser Stelle wieder Videos von "Dimitri1901", wo erklärt wird wie man sich ziemlich effektiv gegen den Gerichtsvollzieher wehrt. Dies geht nicht nur in Sachen Beitragsservice / GEZ, sondern funktioniert grundsätzlich wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht.
Hier bekommt ihr die Dokumente (als PDF), die in den Videos erwähnt werden:
Die Dokumente können einfach runtergeladen werden.
Und nun ist es an der Zeit selbst eine Rechnung zu stellen...
Folgende Bücher solltet ihr euch unbedingt anschaffen:
Hier bekommt ihr die Dokumente (als PDF), die in den Videos erwähnt werden:
Die Dokumente können einfach runtergeladen werden.
Und nun ist es an der Zeit selbst eine Rechnung zu stellen...
Folgende Bücher solltet ihr euch unbedingt anschaffen:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Zivilprozeßordnung (ZPO) (hier sind auch Gerichtsvollzieher-Gesetze enthalten!)
- Grundgesetz
- Rechtsratgeber (Mäxchen Treuherz)
Uniklinik Hamburg-Eppendorf klagt gegen GEZ-Abzocke
Die BILD-Zeitung berichtet:
Dabei geht es hier jedoch lediglich um die Höhe der Forderung. Aber für die Bild-Zeitung sind solche Themen natürlich verkaufsförderlich. Uns bringt dies im Kampf gegen den Beitragsservice jedoch nicht weiter. Wollten den Fall dennch kurz erwähnen.
Die Uniklinik Eppendorf (ca. 10 000 Mitarbeiter, 198 Mio. Jahresetat) wehrt sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Hamburgs Top-Krankenhaus klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen den NDR (Aktenzeichen: 3 K 1444/15)!
Dabei geht es hier jedoch lediglich um die Höhe der Forderung. Aber für die Bild-Zeitung sind solche Themen natürlich verkaufsförderlich. Uns bringt dies im Kampf gegen den Beitragsservice jedoch nicht weiter. Wollten den Fall dennch kurz erwähnen.
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