Donnerstag, 29. September 2016

GEZ Mafia erneut vom Landgericht Tübingen gestoppt!


Das Landgericht Tübingen hat erneut die GEZ Mafia gestoppt!

In seinem Beschluss vom 16. September (Az.: 5 T 232/16) erklärte das Landgericht Tübingen ein Vollstreckungsersuchen des SWR für unzulässig. Nicht zum ersten Mal. Das letzte Urteil aus Tübingen zu diesem Thema wurde in einem vielbeachteten Prozess vom Bundesgerichtshof (BGH) kassiert (Az.: I ZB 64/14). Damals hatte das Landgericht den Vollstreckungsbescheid wegen diverser formeller Fehler für nichtig gehalten. Unter anderem sei gar nicht klar, wer nun eigentlich der Gläubiger sei: die Landesrundfunkanstalt oder der Beitragsservice? Zudem fehle es an einer Unterschrift oder einem Dienstsiegel. Der BGH wischte diese Einwände vom Tisch. Die Gläubiger seien im Rundfunkstaatsvertrag eindeutig benannt, eine Unterschrift sei bei dem automatisiert erstellten Schreiben verzichtbar.
Sein neues Urteil begründet das Landgericht sehr ausführlich und geht dabei auch auf das BGH-Urteil ein. Die vom BGH formulierten Voraussetzungen seien hier nämlich nur teilweise erfüllt. Der eigentliche Grund, weshalb das Landgericht den Bescheid für ungültig hält, ist aber ein anderer: Der Schuldner bestreitet, dass ihm der Vollstreckungsbescheid überhaupt zugestellt wurde. Das aber ist in Baden-Württemberg eine Grundvoraussetzung für die Zwangsvollstreckung.

SWR ist keine Behörde

Interessant ist vor allem der letzte Teil der Urteilsbegründung. Im Vollstreckungsverfahren könnten nur Bescheide einer Behörde vollstreckt werden. Der SWR sei aber keine Behörde, sondern ein Unternehmen, findet das Gericht. So bezeichne er sich selbst und so handle er auch. Das lasse sich beispielsweise an den Besoldungsstrukturen erkennen sowie an der Tatsache, dass die Rundfunkanstalt mit dem Verkauf von Werbezeiten Geld verdiene. Der SWR erlasse auch keine Verwaltungsakte, sondern versende Rechnungen. All das lasse darauf schließen, dass die Vollstreckung in der vorliegenden Art und Weise unzulässig sei.
Können sich die "GEZ-Gegner" nun also schon die Hände reiben ob eines baldigen Endes der Zwangsgebühr? Mitnichten. Das Gericht weist am Ende nochmal ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Entscheidung ausschließlich um die Vollstreckung des Beitragseinzugs geht und nicht um die Beitragspflicht an sich. Außerdem handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, das betont auch das Gericht: In "einzelnen Positionen" weiche man von der "vorherrschenden Meinung und Rechtsprechung ab". Noch ist das Urteil auch nicht rechtskräftig. Dass es gegebenenfalls vorm BGH Bestand haben wird, ist ziemlich unwahrscheinlich.
Allen, die auf eine Abschaffung der Pauschalabgabe spekulieren, bleibt aber noch ein wenig Hoffnung. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag im vergangenen März bestätigte, soll nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob das derzeitige Modell mit der Verfassung vereinbar ist. 
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Mittwoch, 27. Juli 2016

Neues von der GEZ Mafia

Ein Leser unser Seite stellt uns an dieser Stelle ein ganz aktuelles Schreiben der Mafia zur Verfügung. Man hat sich Mühe gemacht eine neue Antwort zu formulieren und versucht mit immer neuen geschichten Geld zu erpressen.

An dieser Stelle veröffentlichen wir sowohl das ausgehende Schreiben, wie auch die Antwort von der Mafia.






 

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Freitag, 3. Juni 2016

PKW Kennzeichen: EU - Nein Danke!

Bei eBay gibt es diese tollen Kennzeichenaufkleber um ein Zeichen gegen die EU Diktatur zu setzen.
Frei nach dem Motto "Ja zu Europa - Nein zur EU".

Doch darf man die hässliche EU-Flagge auf dem Kennzeichen überhaupt überkleben? Macht man dadurch das Kennzeichen ungültig oder begeht nach "brd Recht" eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat?

Wir haben in diesem Fall recheriert und können euch mit gutem Gewissen mitteilen, dass diese Aufkleber gerne verwendet werden können. Zur Sicherheit kann man im Handschuhfach ein Infoblatt deponieren um unwissende Ordnungshütern in die Hand zu drücken, im Falle es je zu Problemen kommen sollte.

Kommen wir nun zu den Fakten:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr ­ FZV § 8
Zuteilung von Kennzeichen


(1) ​  Die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) teilt dem
Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen.
Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei
Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und
einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. 
Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus
Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten
verstoßen. Die Erkennungsummer bestimmt sich nach Anlage 2. Fahrzeuge
der Bundes­ und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung,
der Bundespolizei, der Wasser­ und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps
und bevorrechtigter Internationaler Organisationen können besondere Kennzeichen
nach Anlage 3 erhalten; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus
Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.....

KENNZEICHEN = Kombination aus Unterscheidungszeichen und
Erkennungsummer


Unterscheidungszeichen ­ Erkennungsummer § 10 Ausgestaltung und
Anbringung der Kennzeichen

(1) ​  Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer
Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild
aufzubringen. § 9 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 bleiben unberührt.

(2) ​  Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie
dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es
sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6
genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung
müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen.
Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069,
Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN­Prüf­ und
Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; hiervon
ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß
Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet
errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere......

Hieraus lässt ausdrücklich schlussfolgern, dass das so genannte
„Kennzeichen“ nicht in Verbindung mit der Farbe BLAU steht => Blaue Fläche
des Schildes zählt auch nicht zum „Kennzeichen“ 


(10) ​  Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den
Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens
vom 8. Nov. 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug
angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe
„D“.

(11)  ​ Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen
oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung
beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden. Über die
Anbringung der Zeichen „CD“ für Fahrzeuge von Angehörigen diplomatischer
Vertretungen und „CC“ für Fahrzeuge von Angehörigen konsularischer Vertretungen
entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die
Berechtigung zur Führung der Zeichen „CD“ und „CC“ ist in die
Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.

(12) ​  Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in
Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem
Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 und 2
sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die
Stempelplakette nach Abs. 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine
verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach
Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme
eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz
1 nicht vorliegen.

Hier wird zwischen dem „Kennzeichen“ und dem hier erwähnten
„Unterscheidungszeichen­ D“ getrennt. Ganz entscheidend ist hierbei die
Formulierungen bezüglich der Anbringung in Absatz (10) und (11) „… am
Fahrzeug angebracht werden...“

Das „D“ darf also am Fahrzeug angebracht werden….. zwischen Fahrzeug und
„Kennzeichen“ besteht unmissverständlich ein gravierender Unterschied!

Was sagt das alles aus: Der Buchstabe „D“ steht nur in Verbindung mit dem
Fahrzeug, jedoch nicht mit dem „Kennzeichen“! Was ein so genannter
„Zulassungsstaat“ ist, lass ich hier mal unberührt.... kann sich ja jeder selbst
ausmalen ​ .... 



Von der Staatsanwaltschaft Bielefeld haben wir zudem ein Schriftstück über die Einstellung eines Verfahrens, wo man sogar wegen Urkundenfälschung ermittelt hatte aufgrund einer Anzeige des Ordnungsamtes. Nachdem die Staatsanwaltschaft dies klar verneint hatte und das Verfahren einstellt, wurde das Verfahren wegen der angeblichen Ordnungswidrigkeit eingestellt.

Die Dokumente könnt ihr hier als PDF Datei runterladen.


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Dienstag, 17. Mai 2016

Gute Nachrichten in Sachen Beitragsservice: Keine Forderungen vorhanden

Liebe Leser,

es gibt wenig Neues zum berichten. Zumindest von unserer Redaktionsgemeinschaft. Seit vielen Monaten ist es ruhig beim Beitragsservice. Keine Reaktionen mehr auf unsere Schreiben. Die Landesrundfunkanstalten haben auf unsere Anfragen nicht reagiert, was eine Bestätigung der nicht vorhanden Forderung darstellt.

Würde eine Forderung existieren, wäre man verpflichtet auf solche Anfragen zu reagieren. Da keine Reaktion erfolgt, müssen wir davon ausgehen das keine Forderung existiert. Es finden weder Pfändungen, Zahlungsaufforderungen noch Gerichtsvollzieherladungen mehr staat. Der Beitragsservice hat seit Jahren keinen einzigen Cent gesehen, einzelne Menschen aus unserer Redaktionsgemeinschaft welche mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt hatten, haben auch den Gerichtsvollzieher seit vielen Monaten los.

Was treibt der diese Mafia-Organisation? Bereitet Sie still und leise einen neuen Angriff vor um weiterhin Geld zu erpressen oder hat man gar aufgegeben und eingesehen das man mit den kriminellen Methoden hier nicht weiter kommt?

Wir sind auf Berichte von euch Lesern angewiesen. Wie sind eure Erfahrungen?
Habt ihr unsere Berichterstattung fleißig gefolgt und habt ihr alle Schritte unternommen? Wie waren die Reaktionen? Habt ihr auch eure Ruhe?

Aktueller Sachstand unserer Redaktionsgemeinschaft:

- Keiner bezahlt die Schutzgelderpressung der GEZ-Mafia
- Keine Post und keine Hausbesuche der Mafia
- Briefpost und Pakate versenden wir weltweit als Kriegsgefangenenpost, sowohl über die Deutsche Post AG, wie auch über regionalle Briefdienstleister. Alles eine Frage der "Erziehung".

 

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Mittwoch, 20. April 2016

Gerichtsvollzieher im Auftrag der GEZ Mafia

Ein Leser hat in Sachen GEZ Post von einem Gerichtsvollzieher bekommen. Er hat uns hier sein Antwortschreiben zur Verfügung gestellt, welches als PDF Datei hier runtergeladen werden kann.

Die Erfahrung zeigt das solche Schreiben recht wenig bringen, man sollte hier lieber dem Gerichtsvollzieher seine AGBs übersenden und entsprechende Rechnungen auch geltend machen. Zudem sollten zeitglich Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden geschrieben werden.


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Dienstag, 5. April 2016

Solidarität mit Sieglinde Baumert


Wir brauchen mehr mutige Menschen wie Sieglinde. Stellt euch vor hunderttausende weigern sich so hartnäckig. Wollen Sie hunderttausende Menschen einsperren? So viele Gefängnisse hat diese BRD-Verwaltung garnicht. Leistet Widerstand und nehmt euch Sieglinde zum Vorbild!

Schreibt Sieglinde und zeigt Solidarität!
Legt Briefen immer Rückporto bei. Fragt Sie ob ihr Geld ihr überweisen dürft,
damit Sie sich in Haft etwas kaufen kann. Unterstützt diese mutige Kämpferin!

Sendet eure Solidaritäts-Post an:
Sieglinde Baumert
z.Zt. JVA Chemnitz
Reichenhainer Straße 236
09125 Chemnitz

 

 

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Sonntag, 6. März 2016

Muster-Klage gegen den Rundfunkbeitrag (GEZ)

123recht bietet eine supert Möglichkeit sehr kostengünstig eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag zu erheben, im Falle man selbst nicht in der Lage ist eine solche zu formulieren.

Hat die "Behörde" Ihren Widerspruch gegen Rundfunkgebühren nicht akzeptiert? Erstelle einfach mit dieser intelligenten Vorlage deine individuelle Klage gegen einen bereits abgelehnten Widerspruch.




Das erwartet Dich beim interaktiven Muster für eine Klage gegen Rundfunkgebühren (GEZ)

Mit diesem interaktiven Muster formulierst du eine Klage gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid. Du erstellst durch die intuitive Führung ein für dich passendes Dokument, das du dem zuständigen Gericht nur noch übermitteln musst.

Bereits während des Ausfüllens bekommst du zahlreiche Hinweise mit an die Hand. Wichtige Punkte sind zusätzlich in einem Merkblatt zusammengefasst.

Im Muster ist ein Fristenrechner enthalten, der genau berechnet, bis wann du die Klage noch erklären kannst.


Wichtige Hinweise zur Klage gegen den Beitragsservice:

Die Klage ist nur möglich, wenn du zuvor Widerspruch eingelegt und dieser Widerspruch von der Behörde abgelehnt worden ist.

Eine Klage gegen den Gebührenbescheid befreit dich grundsätzlich nicht von der angeblichen Zahlungspflicht.

Nicht alle der im interaktiven Muster genannten Gründe für deine Klage führen automatisch zum Erfolg. Viele halten die Gebühren in dieser Form für verfassungswidrig, da z.B. keine Unterscheidung gemacht wird, wieviele oder ob überhaupt Empfangsgeräte bereit gehalten werden. Die Umstände für eine Befreiung aus verfassungsrechtlichen Gründen sind noch nicht abschließend gerichtlich geklärt.

Deine Klage sollte jedoch regelmäßig dann erfolgreich sein, wenn du oder ein Mitbewohner bereits zahlen und durch einen weiteren Bescheid zu einer zweiten Gebühr herangezogen werden sollen, die von den Gebühren befreit sind, du deinen Wohnsitz im Ausland hast oder für dein Büro in deinen Privaträumen zusätzlich zahlen sollst. Eine Zahlung der Beiträge unter Vorbehalt ist nicht möglich. Entsprechende Formulierungen sind wirkungslos.

Geht die Klage positiv für dich aus, wird dir der gezahlte Beitrag in der Regel automatisch erstattet.



Diese Klage ist daher eher eine Option für Leute die sich nicht die Mühe machen wollen sich mit allen Einzelheiten zur rechtlichen Lage der BRD auseinanderzusetzen und die nicht den Atem und den Kampfgeist haben, die GEZ-Mafia mit aller Härte zu bekämpfen, inkl. aktiver Widerstand gegen Gerichtsvollzieher.


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