Dienstag, 21. Oktober 2025

Rundfunkbeitrag verweigern? "Ihr seid einfach zu blöd."

Auf X liest man immer wieder von selbsternannten Experten, die den Leuten weismachen wollen, dass sie bei einem Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag mit Gerichtsvollziehern, Pfändungen, Mahngebühren, Zinsen und einem Schufa-Eintrag rechnen müssten.

Als Leser dieses Blogs wisst ihr natürlich, dass diese Aussage absoluter Blödsinn ist.

Wir verfügen über mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Bekämpfung der GEZ-Mafia und haben bereits unzähligen Leuten dabei geholfen, sich aus den Fängen der Zwangsgebühren-Erpresser zu befreien.

Wer die Zahlung einfach nur einstellt, wird selbstverständlich Mahnungen erhalten, was nicht selten beim Gerichtsvollzieher endet. Doch wer so vorgeht, ist einfach nur dumm.

Wir haben in den vergangenen zehn Jahren verschiedene Methoden ausprobiert, Kämpfe mit Behörden, Gerichtsvollziehern und Gerichten geführt und sind schließlich zu verschiedenen Methoden gelangt, die tatsächlich und effektiv funktionieren.

Und ja, es ist möglich, sich aus den Fängen der GEZ-Mafia zu befreien, ohne Angst haben zu müssen, dass das Bankkonto gepfändet wird oder der Gerichtsvollzieher zum persönlichen Stalker wird.

Es gibt verschiedene Wege, die zum Ziel führen. Nie wieder Rundfunkbeitrag!

Doch für all diese Wege muss man auch etwas tun und darf nicht einfach nur die Zahlung einstellen.

Wer unseren Blog in den letzten Jahren verfolgt hat, konnte sehen, dass wir alle Möglichkeiten offen kommuniziert haben. Doch je bekannter unser Blog wurde, desto mehr Aufmerksamkeit erregten wir auch bei den Gegnern der GEZ-Mafia. Durch unsere Veröffentlichungen erlangten sie Kenntnis von unserem Wissen und ergriffen Maßnahmen, um unsere Methoden unbrauchbar zu machen.

Aus diesem Grund haben wir einige Blogartikel wieder gelöscht, um dem Gegner nicht zu viel Einblick zu geben. Nur so kann verhindert werden, dass unsere Methoden langfristig funktionieren und ein tatsächliches Entkommen der GEZ-Mafia möglich ist.

Hier findet ihr unser Geheimwissen zu einem fairen Preis. So wird verhindert, dass jeder Schnüffler davon erfährt und ihr euch jährlich über 200 Euro einsparen könnt.

Weitere Geheimtipps bietet auch der Newsletter von beitragsservice.xyz, den ihr unbedingt abonnieren solltet, wenn ihr tatsächlich aus dem Rundfunkbeitrag rauskommen wollt.


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Donnerstag, 2. Oktober 2025

Sie kacken in dein Gehirn. - Beitragsservice stoppen ist machbar!

 

Überall sind die deutschen Schafe. Sie haben Angst, sich zu widersetzen. Sie folgen und gehorchen. Sie streuen Falschinformationen in den sozialen Medien. Sie haben Angst vor der Obrigkeit und davor, zu rebellieren.

 

Selbstverständlich ist es möglich, den Rundfunkbeitrag zu stoppen!


Bei der Wohnsitzanmeldung geben die Meldebehörden eine Information an den Beitragsservice bzw. die zuständigen Rundfunkanstalten weiter.

Dies erfolgt jedoch nur einmal bei der Anmeldung des Wohnsitzes. Wenn ihr auswandert oder für ein paar Jahre auf Weltreise geht, wird keine Meldung gemacht und ihr erhaltet weiterhin Forderungen für den Rundfunkbeitrag, bis ihr euch selbst abmeldet.

Die Behauptung, man würde mit den Meldebehörden zusammenarbeiten, ist also falsch. Eine Zusammenarbeit ist das nicht, sondern lediglich eine einmalige Information bei Anmeldung einer neuen Wohnung. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Es gibt durchaus Möglichkeiten um effektiv den Beitragsservice zu stoppen.

Einfach nur da sitzen und nichts bezahlen, das funktioniert natürlich nicht. Wenn man wirklich aus den Rundfunkgebühren raus will, muss man aktiv werden.

 

 

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Mittwoch, 1. Oktober 2025

Beitragsservice stoppen - 10 Jahre und frei!

Den Rundfunkgebühren entkommen

Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser "Beitragsservice Stoppen" Seite wurde schon lange nichts Neues mehr veröffentlicht.

Das liegt vor allem daran, dass es wenig zu berichten gab. Denn seit über zehn Jahren bezahlen meine Mitstreiter und ich keinen Rundfunkbeitrag mehr.

Mithilfe der auf dieser Seite veröffentlichten Informationen ist es uns allen gelungen, uns zu befreien. Der Beitragsservice lässt uns seit Jahren in Ruhe. Daher können wir aus eigener Erfahrung wenig über die aktuelle Lage berichten, da wir selbst keinen aktiven Kampf mehr mit dem Beitragsservice und der GEZ-Mafia führen müssen.

Viele Menschen haben nicht den Mut, sich gegen die Zwangsgebühren des ÖRR zu wehren. In den sozialen Medien lese ich immer wieder, es würde ja sowieso nichts bringen, und dann würde der Gerichtsvollzieher kommen und man müsse noch mehr zahlen.

Doch diese Berichte sind schlichtweg unwahr bzw. stammen von Leuten, die das Thema „Beitragsservice stoppen” völlig falsch angegangen sind.

Jeder, der dieses E-Book gelesen hat, zahlt heute garantiert keinen Rundfunkbeitrag mehr. Selbst dann nicht, wenn er bereits die bekannten „gelben Briefe” erhält. Denn auch dafür gibt es eine Lösung, die ihr hier erfahren könnt.

Doch statt ein paar Euro für E-Books mit hilfreichen Informationen auszugeben, zahlen viele Leute Monat für Monat den Rundfunkbeitrag – eigentlich verrückt, oder?

Mit dieser BEITRAGSSERVICE-STOPPEN-Seite haben wir in den letzten Jahren bereits so vielen Leuten geholfen, der GEZ-Mafia zu entkommen. Doch eine echte Wertschätzung dafür haben wir so gut wie nie erhalten. Obwohl unsere Bitcoin-Spendenadresse auf dieser Seite veröffentlicht ist.

Die Menschen sind offenbar nicht bereit, ihre Wertschätzung durch Spenden auszudrücken. Deshalb fehlt uns hier auch die Motivation, regelmäßig neue Inhalte zum Thema Zwangsgebühren zu veröffentlichen.

Sollte sich diese Situation ändern, werden auch wir wieder aktiver.

 

Kriegsgefangenenpost

Auch hier hat sich die Situation kaum verändert. Unser Stempel ist bereits seit Längerem ausverkauft. Da sich jeder einen solchen Stempel selbst herstellen lassen kann, sehen wir keinen Bedarf, diesen weiterhin anzubieten.

Leider sind einige der von uns verlinkten PDF-Dateien nicht mehr aufrufbar. Der Hoster, bei dem die Dateien abgelegt waren, hat seinen Dienst eingestellt.

Da im Laufe der Jahre neue IT-Geräte angeschafft wurden, sind leider nicht mehr alle Dateien vorhanden, um diese neu hochzuladen und zu verlinken.

Kriegsgefangenenpost kann nach wie vor versendet werden und es kommt nur selten vor, dass die Post die Briefe nicht befördert. Die alten Berichte zu diesem Thema sind daher auch heute noch aktuell und ein Update ist nicht nötig.

Ich habe auch in diesem Jahr zahlreiche Briefe auf diesem Weg international versendet.

 

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Freitag, 4. Juni 2021

Rundfunktbeitrag vermeiden ohne Gerichtsvollzieher und Pfändung

Rundfunkbeitrag vermeiden ohne Gerichtsvollzieher und Pfändung

Der Rundfunkbeitrag in Deutschland ist eine verpflichtende Abgabe zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wenn du den Beitrag meiden möchtest, ohne rechtliche Schwierigkeiten zu riskieren, hier sind einige legale Wege, wie du das tun kannst.

1. Befreiung und Ermäßigung beantragen

Eine der effektivsten Methoden, um den Rundfunkbeitrag zu vermeiden, ist die Beantragung einer Befreiung oder Ermäßigung. Bestimmte Personengruppen sind von der Zahlung ausgenommen:

  • Empfänger von Sozialleistungen: Wenn du Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehst, kannst du dich von der Zahlung befreien lassen.
  • Studenten und Auszubildende: Wenn du BAföG erhältst oder in bestimmten Wohnformen lebst, kannst du eine Ermäßigung beantragen.
  • Menschen mit Behinderung: Auch Personen mit einer Behinderung haben in manchen Fällen Anspruch auf Reduzierung oder Befreiung.

Um diese Optionen in Anspruch zu nehmen, solltest du deinen Antrag fristgerecht beim zuständigen Beitragsservice einreichen.

2. Zweitwohnung abmelden

Wenn du mehrere Wohnungen besitzt, bist du grundsätzlich verpflichtet, für jede Wohnung den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Um die Zahlungen zu reduzieren, kannst du eine der Wohnungen abmelden. Dies geschieht über die zuständige Meldebehörde und hilft, den Beitrag für die nicht mehr bewohnte Wohnung einzusparen.

3. Wohnsitzwechsel

Ein Umzug oder Wohnsitzwechsel kann ebenfalls eine Möglichkeit sein, den Rundfunkbeitrag zu vermeiden. Wenn du beispielsweise in ein anderes Land ziehst, bist du nicht mehr beitragspflichtig. Denk daran, den Umzug dem Beitragsservice zu melden, um Problemen mit dem Beitragsservice vorzubeugen.

4. Gemeinschaftlicher Haushalt

In einem gemeinsamen Haushalt kann es sein, dass nur ein Rundfunkbeitrag anfällt. Wenn du in einer Wohngemeinschaft lebst, stelle sicher, dass der Beitrag nur von einer Person gezahlt wird, um doppelte Zahlungen zu vermeiden. Dies erfordert eine schriftliche Meldung beim Beitragsservice.

5. Kündigung von Abonnements

Wenn du bereits kostenpflichtige Streaming-Dienste wie Netflix oder Amazon Prime nutzt, kannst du argumentieren, dass du nicht mehr auf öffentlich-rechtliche Medien angewiesen bist. Dieser Ansatz wird von den Behörden jedoch oft kritisch betrachtet, daher solltest du dich gut informieren.

Fazit

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Rundfunkbeitrag zu vermeiden, ohne dich mit Gerichtsvollziehern oder Pfändungen auseinandersetzen zu müssen. Informiere dich über deine Rechte und Möglichkeiten zur Befreiung oder Reduzierung, um legale Wege zu finden, die Zahlungen zu umgehen. Achte darauf, alle notwendigen Anträge korrekt und fristgerecht einzureichen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Mit Geheimwissen und Methoden die nicht im Sinne des Beitragsservice sind, kommst du dagegen komplett aus der GEZ Mafia raus. Dieses Geheimwissen dürfen wir aus rechtlichen Gründen hier nicht veröffentlichen, du findest das Gemeimwissen zum Beispiel in diesem E-Book.

  

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Donnerstag, 17. Dezember 2020

Wehre dich gegen den Beitragsservice / die GEZ!

Beitragsservice, GEZ, Rundfunkbeitrag, Rundfunk Gebühren und GEZ Gebühren sind Begriffe, die nicht erst in den letzten Wochen kontrovers diskutiert werden. 

Die Einen finden es ganz toll, die Anderen unmöglich. Welcher Gruppe man auch angehört, so ist es doch eine Tatsache, dass so manche Regelung um den Rundfunkbeitrag nicht ganz in Ordnung ist und sogar gegen Recht verstößt. 

Über das Was und Warum können Sie hier mehr in Erfahrung bringen und auch wie Sie sich dagegen wehren können.

Es nutzt nämlich nichts immer nur sich beschweren und sich über Ungerechtigkeiten aufzuregen, man muss auch etwas tun um dieses Unrecht abschaffen. Meckern alleine hilft da recht wenig, doch es gibt definitiv so einige Möglichkeiten sich gegen die GEZ Gebühren zu wehren - und zwar erfolgreich!

Gerade in der heutigen Zeit konsumieren viele Menschen die öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt nicht mehr, sondern schauen ausschließlich werbefrei über Apple TV, Disney, Netflix, Sky und andere Pay-TV Dienste. Es ist nicht so, dass GEZ Verweigerer grundsätzlich sich vor dem zahlen von Fernsehgebühren drücken wollen. Nur geht es hier um das zwanghafte finanzieren von staatlicher Sender, die man persönlich überhaupt nicht nutzt. In den meisten Fällen hat es also einen guten Grund warum von sich vor dem Beitragsservice drücken möchte,, nämlich weil man die berechneten Angebote schlichtweg nicht nutzen möchte!

Die meisten Menschen gehen leider den bequemen Weg, den Weg des geringsten Widerstandes und bezahlen einfach. Schließlich will man sich nicht Behörden und Gerichtsvollzier rumärgern müssen.


Sie haben die Gebahren der GEZ, bzw. des Beitragsservice satt?

Sie wollen selbst frei entscheiden können, ob Sie die öffentlich-rechtlichen Sender empfangen und Rundfunkbeitrag zahlen möchten? Was Sie brauchen, ist ein Plan, eine Strategie. Es gibt viele Seiten im Internet, die immer wieder die Mängel des GEZ Systems anprangern, aber Lösungswege zeigen sie zumeist nicht auf. Wir sind anders. Wir haben einen Lösungsweg. Er ist nicht einfach, aber wir sind ihn bereits selbst gegangen und wissen aus eigener Erfahrung, dass er zum Ziel führt. Unsere Erfahrungen haben wir für Sie in einem eBook zusammengetragen, damit Sie uns Schritt für Schritt in die Freiheit folgen und den ganzen Irrsinn abstreifen können.

Dieser Spezialreport in einem umfangreichen eBook wird ihr Leben verändern und Sie dauerhaft von den lästigen Zwangsgebühren des Beitragsservice befreien!

 

Hier eBook anfordern und GEZ loswerden!

 


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Donnerstag, 2. Mai 2019

Gelber Brief bekommenn - Was nun?

Gelber Brief bekommen - Was nun?


Gelbe Briefe erfolgreich abwehren!


Sie können gegen die gelben Briefe, die sog. "förmliche Zustellung"  mehr tun als Sie vielleicht glauben.

Wozu solche gelben Briefe?
Der sogenannte Gesetzgeber hatte gewiss gute Gründe, diese Art der Briefzustellung in 's Leben zu rufen. Einerseits wird durch die gelbe Farbe warnend auf die Wichtigkeit des Inhaltes hingewiesen, damit das Brieflein nicht etwa ungelesen und gemeinsam mit der Werbepost im Papiermüll entsorgt wird. Das Vertrackte ist nämlich, dass der Inhalt des Briefes auch bei einfachem Wegwerfen seine Wirkung nicht verliert. Damit sind wir auch schon bei einem bemerkenswerten Aspekt der Gelbe-Brief-Landschaft angekommen, nämlich bei der Entfaltung einer rechtlichen Wirkung, bzw. einer wirksamen Zustellung; wofür die gelben Nachrichtenüberbringer speziell konfiguriert wurden! 

Nun ist es aber genau mit jener Zustellung und der Entfaltung einer rechtlichen Wirkung so eine Sache. Es gibt sowohl Hinweise darauf, dass das System der Gelben Briefe völlig in intakt ist, als auch solche, dass es letztlich juristischer Murks ist. Wie verhält es sich nun wirklich? Wer hat recht? Welche Auswirkungen hat das auf Sie? Was können Sie tun? Können Sie solche gelben Briefe vielleicht sogar einfach ignorieren oder wegwerfen oder als ungültig zurück senden??

Erfahren Sie jetzt wie es Ihnen in den meisten Fällen gelingen wird, sich effektiv gegen "gelbe Briefe" zu wehren --->  HIER WEITERLESEN

 
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Donnerstag, 26. April 2018

Beitragsservice - Achtung 6.5.18 war Stichtag für GEZ Meldedatenabfrage!

Es wird einen neuen Datenabgleich zwischen den Einwohnermeldeämtern und dem Beitragsservice geben. Was es damit auf sich hat und was das für Folgen hat, erfahrt Ihr in unserem heutigen Video.


 

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Mittwoch, 11. Oktober 2017

GEZ nicht zahlen - neues Urteil! Kippt der Rundfunkbeitrag jetzt endlich?

GEZ bzw. Beitragsservice. Neues Urteil. Erstmals wird auf die tatsächliche Empfangsmöglichkeit abgestellt. Außerdem überprüft das Bundesverfassungsgericht darüber hinaus den Beitragsservice völlig neu.

Hier geht es zum Urteil: http://www.bverwg.de/pm/2017/66 



 

 

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Montag, 18. September 2017

Das Landgericht Tübingen bringt den Rundfunkbeitrag vor den europäischen Gerichtshof (EuGH)



Das Landgericht Tübingen lässt die Rechtmäßigkeit des sog. Rundfunkbeitrags vom Europäischen Gerichtshof prüfen. Der Vorgang könnte weitreichende Folgen für die GEZ-Mafia und ihre Sender haben.

 

Das Landgericht Tübingen bezweifelt die Europarechtskonformität des Rundfunkbeitrags. Die 5. Zivilkammer hat dass Thema in einer Verfügung vom 2. August 2017 dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Der Vorgang ist bemerkenswert, weil der EuGH sich nun mit der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags befassen muss. Der zwangsweise erhobene Beitrag wurde schon vor Jahren von der EU-Kommission unter dem Aspekt einer staatlichen Beihilfe untersucht. Laut Jahrbuch der ARD 08/2008 hatte die EU-Kommission bei den Rundfunkgebühren in Deutschland den „Tatbestand der Beihilfe gemäß den Bestimmungen des EG-Beihilferechts“ zwar ausdrücklich bejaht. Die weitere Verfolgung wurde dann jedoch auf Drängen der Bundesregierung stillschweigend beerdigt (der Vorgang ist hier im Detail dokumentiert, Seite 85 ).
Der Ökonom Norbert Häring schreibt dazu auf seinem Blog:
„Der rebellische Richter am Landgericht Tübingen, dessen Urteile gegen den Vollstreckungswahnsinn der Rundfunkanstalten immer wieder von der nächsten Instanz kassiert werden, geht einen neuen Weg. Er hat vor dem Urteil zu einer Vollstreckung dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit Europarecht gestellt.
Die Fragen, die der Richter mit Beschluss vom 3.8.2017 dem EuGH vorlegte, haben es in sich. So will der Richter vom EuGH unter anderem wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe darstellt, die der EU-Kommission zur Genehmigung hätte vorgelegt werden müssen. Hintergrund sind die vielfältigen wirtschaftlichen Tätigkeiten der Rundfunkanstalten, mit denen sie mit privaten Anbietern in Wettbewerb treten. Auch das Privileg der Anstalten, behördliche Bescheide selbst ausstellen und direkt vollstrecken zu dürfen, will er unter Gleichbehandlungsgrundsätzen geprüft haben.“



Die Fragen des Gerichts laut Beschluss des Landgerichts Tübingen im Wortlaut:
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist das nationale baden-württembergische Gesetz vom 18.10.2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RdFunkBeitrStVBW) vom´17. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 3. Dezember 2015 (Gesetz vom 23. Februar 2016 – GBI. S. 126, 129) mit Unionsrecht unvereinbar, weil der dort grundsätzlich seit 1.1.2013 von jedem im deutschen Bundesland Baden-Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos zugunsten der Sendeanstalten SWR und ZDF erhobene Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe zugunsten ausschließlich dieser öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gegenüber privaten Rundfunkanstalten darstellt? Sind Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass das Gesetz betreffend den Rundfunkbeitrag der Zustimmung der Kommission bedurft hätte und mangels Zustimmung unwirksam ist?
2. Ist Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass er die im nationalen Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“ fstgesetzte Regelung erfasst, nach der grundsätzlich von jedem in Baden-Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos ein Beitrag zugunsten ausschließlich behördlicher/öffentlich-rechtlicher Sender erhoben wird, weil dieser Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe ,zur technischen Ausgrenzung von Sendern aus EU-Staaten beinhaltet, da die Beiträge dazu verwendet werden, einen konkurrierenden Übertragungsweg zu errichten (DVB-T2 – Monopol), dessen Nutzung durch ausländische Sender nicht vorgesehen ist? Ist Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass er auch nicht unm.ittelbare Geldzuwendungen, sondern auch andere wirtschaftlich relevante Privilegierungen (Titulierungsrecht, Befugnis zum Handeln sowohl als wirtschaftliches Unternehmen als auch als Behörde, Besserstellung bei der Berechnung der Schulden) erfasst?
Ist es mit dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verbot privilegierender Beihilfen vereinbar, wenn aufgrund eines nationalen, baden-württembergischen Gesetzes, ein deutscher Fernsehsender, der öffentlich – rechtlich organisiert und als Behörde ausgestaltet ist, zugleich aber im Werbemarkt mit privaten Sendern konkurriert, dadurch gegenüber diesen privilegiert wird , dass er nicht wie die privaten Wettbewerber seine Forderungen gegenüber Zuschauern beim ordentlichen Gericht titulieren lassen muss, bevor er zwangsvollstrecken kann, sondern selbst ohne Gericht einen Titel schaffen darf, der gleichermaßen zur Zwangsvollstreckung berechtigt?
Ist es mit Art. 10 EMRK/Art. 4 GRCh (Informationsfreiheit) vereinbar, dass ein Mitgliedstaat in nationalem, baden-württembergischen Gesetz vorsieht, dass ein Fernsehsender, der als Behörde ausgestaltet ist, einen Beitrag zur Finanzierung gerade dieses Senders von jedem im Sendegebiet wohnhaften Erwachsenen bußgeldbewehrt verlangen darf, unabhängig davon, ob er überhaupt ein Empfangsgerät besitzt oder nur andere, nämlich ausländische oder andere, private Sender nutzt?
Ist das nationale Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag eine Alleinerziehende pro Kopf mit dem vielfachen dessen belastet, was ein Mitglied einer Wohngemeinschaft schuldet? Ist die Richtlinie 2004/113/EG so auszulegen, dass auch der streitgegenständliche Beitrag erfasst wird und dass eine mittelbare Benachteiligung ausreicht, wenn aufgrund der realen Begebenheiten zu 90 % Frauen höher belastet werden?
Ist das nationale Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag bei Personen, die einen zweiten Wohnsitz aus beruflichen Gründen benötigen, doppelt so hoch ausfällt wie bei anderen Berufstätigen?
Ist das nationale Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot, dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot und der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag bei Personen so ausgestaltet ist, dass ein Deutscher bei gleicher Empfangsmöglichkeit unmittelbar vor der Grenze zum EU-Nachbarstaat ausschließlich in Abhängigkeit von der Lage des Wohnsitzes den Beitrag schuldet, der Deutsche unmittelbar jenseits der Grenze aber keinen Beitrag schuldet, ebenso der ausländische EU-Bürger, der sich aus beruflichen Gründen unmittelbar jenseits einer EU-Binnengrenze niederlassen muss, mit dem Beitrag belastet wird, der E:U-Bürger unmittelbar vor der Grenze jedoch nicht, auch wenn beide am Empfang des deutschen Senders nicht interessiert sind?

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Donnerstag, 29. September 2016

GEZ Mafia erneut vom Landgericht Tübingen gestoppt!


Das Landgericht Tübingen hat erneut die GEZ Mafia gestoppt!

In seinem Beschluss vom 16. September (Az.: 5 T 232/16) erklärte das Landgericht Tübingen ein Vollstreckungsersuchen des SWR für unzulässig. Nicht zum ersten Mal. Das letzte Urteil aus Tübingen zu diesem Thema wurde in einem vielbeachteten Prozess vom Bundesgerichtshof (BGH) kassiert (Az.: I ZB 64/14). Damals hatte das Landgericht den Vollstreckungsbescheid wegen diverser formeller Fehler für nichtig gehalten. Unter anderem sei gar nicht klar, wer nun eigentlich der Gläubiger sei: die Landesrundfunkanstalt oder der Beitragsservice? Zudem fehle es an einer Unterschrift oder einem Dienstsiegel. Der BGH wischte diese Einwände vom Tisch. Die Gläubiger seien im Rundfunkstaatsvertrag eindeutig benannt, eine Unterschrift sei bei dem automatisiert erstellten Schreiben verzichtbar.
Sein neues Urteil begründet das Landgericht sehr ausführlich und geht dabei auch auf das BGH-Urteil ein. Die vom BGH formulierten Voraussetzungen seien hier nämlich nur teilweise erfüllt. Der eigentliche Grund, weshalb das Landgericht den Bescheid für ungültig hält, ist aber ein anderer: Der Schuldner bestreitet, dass ihm der Vollstreckungsbescheid überhaupt zugestellt wurde. Das aber ist in Baden-Württemberg eine Grundvoraussetzung für die Zwangsvollstreckung.

SWR ist keine Behörde

Interessant ist vor allem der letzte Teil der Urteilsbegründung. Im Vollstreckungsverfahren könnten nur Bescheide einer Behörde vollstreckt werden. Der SWR sei aber keine Behörde, sondern ein Unternehmen, findet das Gericht. So bezeichne er sich selbst und so handle er auch. Das lasse sich beispielsweise an den Besoldungsstrukturen erkennen sowie an der Tatsache, dass die Rundfunkanstalt mit dem Verkauf von Werbezeiten Geld verdiene. Der SWR erlasse auch keine Verwaltungsakte, sondern versende Rechnungen. All das lasse darauf schließen, dass die Vollstreckung in der vorliegenden Art und Weise unzulässig sei.
Können sich die "GEZ-Gegner" nun also schon die Hände reiben ob eines baldigen Endes der Zwangsgebühr? Mitnichten. Das Gericht weist am Ende nochmal ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Entscheidung ausschließlich um die Vollstreckung des Beitragseinzugs geht und nicht um die Beitragspflicht an sich. Außerdem handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, das betont auch das Gericht: In "einzelnen Positionen" weiche man von der "vorherrschenden Meinung und Rechtsprechung ab". Noch ist das Urteil auch nicht rechtskräftig. Dass es gegebenenfalls vorm BGH Bestand haben wird, ist ziemlich unwahrscheinlich.
Allen, die auf eine Abschaffung der Pauschalabgabe spekulieren, bleibt aber noch ein wenig Hoffnung. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag im vergangenen März bestätigte, soll nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob das derzeitige Modell mit der Verfassung vereinbar ist. 
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Mittwoch, 27. Juli 2016

Neues von der GEZ Mafia

Ein Leser unser Seite stellt uns an dieser Stelle ein ganz aktuelles Schreiben der Mafia zur Verfügung. Man hat sich Mühe gemacht eine neue Antwort zu formulieren und versucht mit immer neuen geschichten Geld zu erpressen.

An dieser Stelle veröffentlichen wir sowohl das ausgehende Schreiben, wie auch die Antwort von der Mafia.






 

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Freitag, 3. Juni 2016

PKW Kennzeichen: EU - Nein Danke!

Bei eBay gibt es diese tollen Kennzeichenaufkleber um ein Zeichen gegen die EU Diktatur zu setzen.
Frei nach dem Motto "Ja zu Europa - Nein zur EU".

Doch darf man die hässliche EU-Flagge auf dem Kennzeichen überhaupt überkleben? Macht man dadurch das Kennzeichen ungültig oder begeht nach "brd Recht" eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat?

Wir haben in diesem Fall recheriert und können euch mit gutem Gewissen mitteilen, dass diese Aufkleber gerne verwendet werden können. Zur Sicherheit kann man im Handschuhfach ein Infoblatt deponieren um unwissende Ordnungshütern in die Hand zu drücken, im Falle es je zu Problemen kommen sollte.

Kommen wir nun zu den Fakten:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr ­ FZV § 8
Zuteilung von Kennzeichen


(1) ​  Die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) teilt dem
Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen.
Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei
Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und
einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. 
Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus
Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten
verstoßen. Die Erkennungsummer bestimmt sich nach Anlage 2. Fahrzeuge
der Bundes­ und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung,
der Bundespolizei, der Wasser­ und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps
und bevorrechtigter Internationaler Organisationen können besondere Kennzeichen
nach Anlage 3 erhalten; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus
Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.....

KENNZEICHEN = Kombination aus Unterscheidungszeichen und
Erkennungsummer


Unterscheidungszeichen ­ Erkennungsummer § 10 Ausgestaltung und
Anbringung der Kennzeichen

(1) ​  Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer
Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild
aufzubringen. § 9 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 bleiben unberührt.

(2) ​  Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie
dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es
sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6
genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung
müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen.
Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069,
Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN­Prüf­ und
Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; hiervon
ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß
Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet
errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere......

Hieraus lässt ausdrücklich schlussfolgern, dass das so genannte
„Kennzeichen“ nicht in Verbindung mit der Farbe BLAU steht => Blaue Fläche
des Schildes zählt auch nicht zum „Kennzeichen“ 


(10) ​  Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den
Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens
vom 8. Nov. 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug
angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe
„D“.

(11)  ​ Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen
oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung
beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden. Über die
Anbringung der Zeichen „CD“ für Fahrzeuge von Angehörigen diplomatischer
Vertretungen und „CC“ für Fahrzeuge von Angehörigen konsularischer Vertretungen
entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die
Berechtigung zur Führung der Zeichen „CD“ und „CC“ ist in die
Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.

(12) ​  Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in
Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem
Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 und 2
sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die
Stempelplakette nach Abs. 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine
verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach
Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme
eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz
1 nicht vorliegen.

Hier wird zwischen dem „Kennzeichen“ und dem hier erwähnten
„Unterscheidungszeichen­ D“ getrennt. Ganz entscheidend ist hierbei die
Formulierungen bezüglich der Anbringung in Absatz (10) und (11) „… am
Fahrzeug angebracht werden...“

Das „D“ darf also am Fahrzeug angebracht werden….. zwischen Fahrzeug und
„Kennzeichen“ besteht unmissverständlich ein gravierender Unterschied!

Was sagt das alles aus: Der Buchstabe „D“ steht nur in Verbindung mit dem
Fahrzeug, jedoch nicht mit dem „Kennzeichen“! Was ein so genannter
„Zulassungsstaat“ ist, lass ich hier mal unberührt.... kann sich ja jeder selbst
ausmalen ​ .... 



Von der Staatsanwaltschaft Bielefeld haben wir zudem ein Schriftstück über die Einstellung eines Verfahrens, wo man sogar wegen Urkundenfälschung ermittelt hatte aufgrund einer Anzeige des Ordnungsamtes. Nachdem die Staatsanwaltschaft dies klar verneint hatte und das Verfahren einstellt, wurde das Verfahren wegen der angeblichen Ordnungswidrigkeit eingestellt.

Die Dokumente könnt ihr hier als PDF Datei runterladen.


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Dienstag, 17. Mai 2016

Gute Nachrichten in Sachen Beitragsservice: Keine Forderungen vorhanden

Liebe Leser,

es gibt wenig Neues zum berichten. Zumindest von unserer Redaktionsgemeinschaft. Seit vielen Monaten ist es ruhig beim Beitragsservice. Keine Reaktionen mehr auf unsere Schreiben. Die Landesrundfunkanstalten haben auf unsere Anfragen nicht reagiert, was eine Bestätigung der nicht vorhanden Forderung darstellt.

Würde eine Forderung existieren, wäre man verpflichtet auf solche Anfragen zu reagieren. Da keine Reaktion erfolgt, müssen wir davon ausgehen das keine Forderung existiert. Es finden weder Pfändungen, Zahlungsaufforderungen noch Gerichtsvollzieherladungen mehr staat. Der Beitragsservice hat seit Jahren keinen einzigen Cent gesehen, einzelne Menschen aus unserer Redaktionsgemeinschaft welche mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt hatten, haben auch den Gerichtsvollzieher seit vielen Monaten los.

Was treibt der diese Mafia-Organisation? Bereitet Sie still und leise einen neuen Angriff vor um weiterhin Geld zu erpressen oder hat man gar aufgegeben und eingesehen das man mit den kriminellen Methoden hier nicht weiter kommt?

Wir sind auf Berichte von euch Lesern angewiesen. Wie sind eure Erfahrungen?
Habt ihr unsere Berichterstattung fleißig gefolgt und habt ihr alle Schritte unternommen? Wie waren die Reaktionen? Habt ihr auch eure Ruhe?

Aktueller Sachstand unserer Redaktionsgemeinschaft:

- Keiner bezahlt die Schutzgelderpressung der GEZ-Mafia
- Keine Post und keine Hausbesuche der Mafia
- Briefpost und Pakate versenden wir weltweit als Kriegsgefangenenpost, sowohl über die Deutsche Post AG, wie auch über regionalle Briefdienstleister. Alles eine Frage der "Erziehung".

 

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Mittwoch, 20. April 2016

Gerichtsvollzieher im Auftrag der GEZ Mafia

Ein Leser hat in Sachen GEZ Post von einem Gerichtsvollzieher bekommen. Er hat uns hier sein Antwortschreiben zur Verfügung gestellt, welches als PDF Datei hier runtergeladen werden kann.

Die Erfahrung zeigt das solche Schreiben recht wenig bringen, man sollte hier lieber dem Gerichtsvollzieher seine AGBs übersenden und entsprechende Rechnungen auch geltend machen. Zudem sollten zeitglich Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden geschrieben werden.


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Dienstag, 5. April 2016

Solidarität mit Sieglinde Baumert


Wir brauchen mehr mutige Menschen wie Sieglinde. Stellt euch vor hunderttausende weigern sich so hartnäckig. Wollen Sie hunderttausende Menschen einsperren? So viele Gefängnisse hat diese BRD-Verwaltung garnicht. Leistet Widerstand und nehmt euch Sieglinde zum Vorbild!

Schreibt Sieglinde und zeigt Solidarität!
Legt Briefen immer Rückporto bei. Fragt Sie ob ihr Geld ihr überweisen dürft,
damit Sie sich in Haft etwas kaufen kann. Unterstützt diese mutige Kämpferin!

Sendet eure Solidaritäts-Post an:
Sieglinde Baumert
z.Zt. JVA Chemnitz
Reichenhainer Straße 236
09125 Chemnitz

 

 

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Sonntag, 6. März 2016

Muster-Klage gegen den Rundfunkbeitrag (GEZ)

123recht bietet eine supert Möglichkeit sehr kostengünstig eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag zu erheben, im Falle man selbst nicht in der Lage ist eine solche zu formulieren.

Hat die "Behörde" Ihren Widerspruch gegen Rundfunkgebühren nicht akzeptiert? Erstelle einfach mit dieser intelligenten Vorlage deine individuelle Klage gegen einen bereits abgelehnten Widerspruch.




Das erwartet Dich beim interaktiven Muster für eine Klage gegen Rundfunkgebühren (GEZ)

Mit diesem interaktiven Muster formulierst du eine Klage gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid. Du erstellst durch die intuitive Führung ein für dich passendes Dokument, das du dem zuständigen Gericht nur noch übermitteln musst.

Bereits während des Ausfüllens bekommst du zahlreiche Hinweise mit an die Hand. Wichtige Punkte sind zusätzlich in einem Merkblatt zusammengefasst.

Im Muster ist ein Fristenrechner enthalten, der genau berechnet, bis wann du die Klage noch erklären kannst.


Wichtige Hinweise zur Klage gegen den Beitragsservice:

Die Klage ist nur möglich, wenn du zuvor Widerspruch eingelegt und dieser Widerspruch von der Behörde abgelehnt worden ist.

Eine Klage gegen den Gebührenbescheid befreit dich grundsätzlich nicht von der angeblichen Zahlungspflicht.

Nicht alle der im interaktiven Muster genannten Gründe für deine Klage führen automatisch zum Erfolg. Viele halten die Gebühren in dieser Form für verfassungswidrig, da z.B. keine Unterscheidung gemacht wird, wieviele oder ob überhaupt Empfangsgeräte bereit gehalten werden. Die Umstände für eine Befreiung aus verfassungsrechtlichen Gründen sind noch nicht abschließend gerichtlich geklärt.

Deine Klage sollte jedoch regelmäßig dann erfolgreich sein, wenn du oder ein Mitbewohner bereits zahlen und durch einen weiteren Bescheid zu einer zweiten Gebühr herangezogen werden sollen, die von den Gebühren befreit sind, du deinen Wohnsitz im Ausland hast oder für dein Büro in deinen Privaträumen zusätzlich zahlen sollst. Eine Zahlung der Beiträge unter Vorbehalt ist nicht möglich. Entsprechende Formulierungen sind wirkungslos.

Geht die Klage positiv für dich aus, wird dir der gezahlte Beitrag in der Regel automatisch erstattet.



Diese Klage ist daher eher eine Option für Leute die sich nicht die Mühe machen wollen sich mit allen Einzelheiten zur rechtlichen Lage der BRD auseinanderzusetzen und die nicht den Atem und den Kampfgeist haben, die GEZ-Mafia mit aller Härte zu bekämpfen, inkl. aktiver Widerstand gegen Gerichtsvollzieher.


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Die Methoden des Beitragsservice

Rundfunkbeitrag Seit Anfang 2013 heißt die berüchtigte GEZ nunmehr ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice. Was hat sich dadurch genannt? Der Name. Sonst nichts.

Beim ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (BS) hat man anscheinend für 2016 gute Vorsätze gefasst und das neue Jahr mit einer Aufräumaktion begonnen. Am 8.1. bekam ich eine Mahnung vom BS, dass ich bis zum 17.01. 161,82 Euro zu zahlen hätte, sonst müssten Vollstreckungsmaßnahem eingeleitet werden. Das Schreiben enthielt jedoch neben einer Pointe einige Merkwürdigkeiten

Es ist datiert auf den 3.1. – ein Sonntag. Da fünf Tage Postlaufzeit äußerst selten sind, ist es wie üblich wesentlich später abgeschickt worden. Diese Datierung auf ein Datum, das nicht dem Absendedatum entspricht, ist eine der Traditionslinien, die von der GEZ übernommen wurden. Es gibt durchaus Fälle von knapp zwei Wochen zwischen angeblichem Bearbeitungsdatum und der Ankunft. Der Sinn des Ganzen: Druck ausüben. Sind Fristen zu beachten, kann der Eindruck größerer Dringlichkeit entstehen. In diesem Fall wurden aus knapp 14 Tagen knapp eine Woche.

Im beiliegenden Zahlschein ist eine Summe von 642,96 angeben. Auch das ist eine GEZ-Tradition: Der vorsintflutliche Zahlschein wird nicht auf die Summe ausgestellt, die tatsächlich aktuell gefordert wird, sondern auf die Gesamtschuldsumme.

Für mich neu, aber in der Tradition des GEZ-Kuddelmuddels stehend, war, dass auch der WDR im Briefkopf als Absender auftauchte. Dazu muss man wissen, dass der BS wie die GEZ keine rechtsverbindlichen Bescheide ausstellen kann, weil sie nicht rechtsfähig ist. Trotzdem verschickt der BS im Auftrag des WDR Bescheide, nur muss dann eben der WDR auch als Absender erscheinen. Das Neue für mich: Zwar ist der WDR als Absender berücksichtigt, aber es handelt sich nicht um einen Bescheid, sondern nur um eine Mahnung ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Da aber Vollstreckungsmaßnahmen angedroht wurden, sollte ein zusätzlicher WDR-Absender wohl offizieller wirken.

Und nun zur Pointe: Die geforderten 161,82 stammen aus zwei Bescheiden aus dem Jahr 2013, gegen die ich Widerspruch eingelegt, für die ich einen Widerspruchsbescheid erhalten und gegen die ich geklagt habe und noch klage. Beklagter ist natürlich der WDR, weil der BS wie erwähnt nicht rechtsfähig ist. Dummerweise hat der WDR mir in seinen Widerspruchsbescheiden auf meinen Antrag hin gewährt, dass die strittigen Beträge – wenn überhaupt – erst nach Ablauf des Verfahrens zu zahlen sind.

Ich fasse bis hier hin zusammen: Eine öffentliche Verwaltung verwendet ein unwahrscheinliches Datum, um Druck auszuüben, gibt auf einem Zahlschein eine wesentlich höhere als die tatsächlich geforderte Summe an, schmückt sich mit dem Absender einer rechtlich relevanten Institution und droht mittels eines informellen Briefes, der nicht geeignet ist, einen Bescheid aufzuheben, mit Vollstreckungsmaßnahmen, also mit einem ziemlich deftigen Eingriff in die Privatsphäre eines Bürgers.

Ich habe versucht, noch am gleichen Tag, beim BS anzurufen: Alle Leitungen belegt. Daher habe ich auf der BS-Website im dafür vorgesehenen Formular eine Nachricht hinterlassen, in der ich die Fakten klarstellte. Ich bekam keine Eingangsbestätigung per E-Mail, ich bekam keine Entwarnung vor dem Fristdatum, ich bekam danach auch keine Post vom Gerichtsvollzieher und natürlich keine Entschuldigung für das „Versehen“. Was ich diese Woche bekam, war die übliche Quartalsaufforderung, die gesamten ausstehende Beiträge zu zahlen. Ich weiß aus einer Antwort der GEZ, die ich vor vielen Jahren bei meinem ersten Rechtsstreit mit dem WDR in Sachen PC-Gebühr erhielt, dass dies angeblich nur ein Informationsschreiben ist, weil der Betrag ja bis zum Ablauf des Verfahrens gestundet wird. Und trotzdem lag natürlich auch diesem Zahlungsaufforderungsinformationsschreiben ein Zahlschein bei. Tradition verpflichtet.

Die GEZ war jahrelang ein gern genutzter Blitzableiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Der Eindruck, den man in der Öffentlichkeit hatte, dass die GEZ eine eigenständige Institution ist, war gewollt. Doch selbst die berühmt-berüchtigten „GEZ-Beauftragten“ kamen in Wahrheit im Auftrag der Anstalten und wurden von diesen auch bezahlt. Tatsächlich entsprachen all die Methoden, die die GEZ anwandte, um Geld einzutreiben, voll und ganz dem Geist, der in den Anstalten zu Hause ist, eine Art Bundesverfassungsgerichtsgnadentum: Wir haben Rechte, wir sind Guten. Dass eine öffentliche Verwaltung auch Pflichten hat, dass sie Dienstleister des Bürgers ist, das sollte wohl durch den Service-Bestandteil der Umbenennung zum Ausdruck kommen, aber auch nur dort und nicht im praktischen Handeln. Da ist man weiterhin Einzugszentrale und arbeitet mit Methoden, die sonst nur von halbseidenen Organisationen bekannt sind, die sich mit Spam-Versand finanzieren.

[Quelle: Freitag-Community-Mitglied Mondmannn]

 

 

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Immer mehr Menschen zahlen keinen Rundfunkbeitrag

Wie der Tagesspiegel berichtet, weigern sich über 2,2 Millionen Menschen der Schutzgelderpressung des GEZ-Mafia nachzukommen.

Die Schutzgelderpresser schicken dann die privatisierten Gerichtsvollzieher, welche das Schutzgeld dann mit direkter Bedrohung versuchen einzutreiben. Deshalb ist es sehr wichtig sich untereinander zu vernetzen und bei Besuchen von Geldeintreibern immer Zeugen dabei zu haben und den kompletten Besuch zu filmen.

Filmaufnahmen können uns gerne eingesendet werden, zu öffentlichen Dokumentation der Mafia-Methoden.





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Donnerstag, 3. März 2016

Offener Brief an Wolfgang Schäubele - Ein lautes NEIN zur Abschaffung des Bargeldes!




Der Verein Digitalcourage e.V. hat den folgenden offenen Brief veröffentlicht:

Offener Brief für die Beibehaltung von Bargeld

Sehr geehrter Herr Bundesminister Schäuble,

das geplante Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro sehen wir als den Einstieg in die Abschaffung des Bargelds. Dabei wird mit der Einschränkung von baren Zahlungsmitteln das Ziel der Verbrechensbekämpfung nicht erreicht. Mit Einschränkungen des Bargeldverkehrs verlieren die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands schrittweise wichtige Persönlichkeits- und Freiheitsrechte.
Darum fordern wir Sie auf, von einem Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro abzusehen.

Kernargumente gegen das Vorhaben:
  • Euro-Bargeld ist das einzige Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel (neben den auf 50 Stück oder im Wert auf 200 Euro beschränkten Münzen).
  • Nach Berechnungen von Schattenwirtschaftsfachmann Friedrich Schneider von der Universität Linz hätten die Abschaffung großer Banknoten und das Verbot großer Barzahlungen „nur minimale senkende Effekte auf die Schwarzarbeit oder die Kriminalität“. Die beabsichtigte gesetzliche Beschränkung wäre also nicht verhältnismäßig.
  • „Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet jede Einschränkung der Bargeldnutzung einen Verlust an persönlicher wirtschaftlicher Freiheit.“ (Bundesbank-Vorstand Carl- Ludwig Thiele)
  • „Die Anonymität des Bargelds ermöglicht es den Bürgern, auch den gesetzestreuen, einen Rest Privatsphäre zu bewahren, der nicht der vollständigen Überwachung oder Überwachbarkeit unterliegt.“ (Handelsblatt)
  • Beim privaten Kauf und Verkauf von Gebrauchtwaren sowie auf Märkten ist die Barzahlung essenziell. Auch Musikgruppen werden in der Regel bar aus der Abendkasse bezahlt.
  • Elektronische Zahlungsmittel schließen bestimmte Personenkreise aus und sind wegen Transaktionslimits oder technischer Probleme nicht immer einsetzbar.
  • Im Sparstrumpf der Bürgerinnen und Bürger befindet sich meist Bargeld, zumal dieses vor Negativzinsen oder Bankenpleiten geschützt ist.
  • „Der Bürger soll selbst entscheiden können, ob er lieber Bargeld nutzen oder bargeldlos bezahlen möchte.“ (Bundesbankpräsident Jens Weidmann)

Wir fordern Sie auf, von Begrenzungen von Bargeldzahlungen abzusehen – um die Freiheitsrechte und das Grundrecht auf Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger zu wahren.

Mit freundlichem Gruß

Rena Tangens

Digitalcourage e.V.


Ähnliche Briefe sollten Tausendfach bei Herrn Schäuble eingehen, am besten noch als Kriegsgefangenenpost deklariert. Ihr könnt diesen offenen Brief als Muster nehmen und euren eigenen Brief dann absenden an:

PERSÖNLICH
Herr
Dr. Wolfgang Schäubele
Bundesminister der Finanzen
Wilhelmstr. 97

11016 Berlin




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Dienstag, 1. März 2016

Vorsicht Staatspropaganda - Aufkleber




Liebe Freunde,

neben unseren Flyern gibt es ab sofort auch Anti-GEZ Aufkleber zur Warnung vor der Staatspropaganda.
Natürlich ist auch www.beitragsservice.xyz mit aufgedruckt, damit der Leser des Aufklebers auch weiß wo er sich informieren kann.

Der Aufkleber hat mit 5cm eine gute Größe, dass dieser auch als Briefaufkleber genutzt werden kann.

Dennoch ist der Aufkleber als hochwertiger Outdoor-Aufkleber hergestelt worden, damit er vielseitig eingesetzt werden kann. Er ist mit Hochglanz-UV-Lack versehen und deshalb auch witterungsbeständig.

 - Ausverkauft -

Unterstützt uns mit eurer Bitcoin (BTC) Spende:

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