Der Rundfunkbeitrag ist laut einem Rechtsgutachten im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) verfassungswidrig. Ein HDE-Sprecher bestätigte der dpa am Freitag einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Dem Artikel zufolge ist der neue Beitrag nicht verfassungskonform, weil die Länder nicht zuständig waren, wie in dem Gutachten zu lesen sei. Darüber hinaus werde ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz festgestellt.
Wie die "FAZ" zitiert, schreibt der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten, der Beitrag sei keine individuell zuzuordnende "Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast". Somit sei der Beitrag eine Steuer – eine Abgabe, die auf "Raumeinheiten" abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme.
Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.
Außerdem – so zitiert die Zeitung weiter – werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, kritisiere Degenhart. Der Beitrag verstoße gegen Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar.
Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden "überproportional belastet".
Kritik von Wirtschaftsverbänden
Der Berliner Staatsrechtler Christian Waldhoffhatte bereits im Oktober 2012 im Gespräch mit der "Welt" davor gewarnt, der neue Rundfunkbeitrag sei zu nah an einer Steuer und könne deswegen mit der Verfassung kollidieren. Er hatte deswegen vorgeschlagen, den Beitrag aus dem allgemeinen Staatshaushalt zu finanzieren.
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte der "FAZ": "Das Gutachten bestätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss." Es bestehe "dringender Handlungsbedarf". Der Verband fordere ein "gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung".
Wirtschaftsverbände hatten sich mehrfach kritisch über die Abgabe geäußert. Das Drogerieunternehmen Rossmann hat Klage eingereicht. Der neue Rundfunkbeitrag ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten
Quelle: WELT
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