Freitag, 4. Juni 2021

Rundfunktbeitrag vermeiden ohne Gerichtsvollzieher und Pfändung

Rundfunkbeitrag vermeiden ohne Gerichtsvollzieher und Pfändung

Der Rundfunkbeitrag in Deutschland ist eine verpflichtende Abgabe zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wenn du den Beitrag meiden möchtest, ohne rechtliche Schwierigkeiten zu riskieren, hier sind einige legale Wege, wie du das tun kannst.

1. Befreiung und Ermäßigung beantragen

Eine der effektivsten Methoden, um den Rundfunkbeitrag zu vermeiden, ist die Beantragung einer Befreiung oder Ermäßigung. Bestimmte Personengruppen sind von der Zahlung ausgenommen:

  • Empfänger von Sozialleistungen: Wenn du Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehst, kannst du dich von der Zahlung befreien lassen.
  • Studenten und Auszubildende: Wenn du BAföG erhältst oder in bestimmten Wohnformen lebst, kannst du eine Ermäßigung beantragen.
  • Menschen mit Behinderung: Auch Personen mit einer Behinderung haben in manchen Fällen Anspruch auf Reduzierung oder Befreiung.

Um diese Optionen in Anspruch zu nehmen, solltest du deinen Antrag fristgerecht beim zuständigen Beitragsservice einreichen.

2. Zweitwohnung abmelden

Wenn du mehrere Wohnungen besitzt, bist du grundsätzlich verpflichtet, für jede Wohnung den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Um die Zahlungen zu reduzieren, kannst du eine der Wohnungen abmelden. Dies geschieht über die zuständige Meldebehörde und hilft, den Beitrag für die nicht mehr bewohnte Wohnung einzusparen.

3. Wohnsitzwechsel

Ein Umzug oder Wohnsitzwechsel kann ebenfalls eine Möglichkeit sein, den Rundfunkbeitrag zu vermeiden. Wenn du beispielsweise in ein anderes Land ziehst, bist du nicht mehr beitragspflichtig. Denk daran, den Umzug dem Beitragsservice zu melden, um Problemen mit dem Beitragsservice vorzubeugen.

4. Gemeinschaftlicher Haushalt

In einem gemeinsamen Haushalt kann es sein, dass nur ein Rundfunkbeitrag anfällt. Wenn du in einer Wohngemeinschaft lebst, stelle sicher, dass der Beitrag nur von einer Person gezahlt wird, um doppelte Zahlungen zu vermeiden. Dies erfordert eine schriftliche Meldung beim Beitragsservice.

5. Kündigung von Abonnements

Wenn du bereits kostenpflichtige Streaming-Dienste wie Netflix oder Amazon Prime nutzt, kannst du argumentieren, dass du nicht mehr auf öffentlich-rechtliche Medien angewiesen bist. Dieser Ansatz wird von den Behörden jedoch oft kritisch betrachtet, daher solltest du dich gut informieren.

Fazit

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Rundfunkbeitrag zu vermeiden, ohne dich mit Gerichtsvollziehern oder Pfändungen auseinandersetzen zu müssen. Informiere dich über deine Rechte und Möglichkeiten zur Befreiung oder Reduzierung, um legale Wege zu finden, die Zahlungen zu umgehen. Achte darauf, alle notwendigen Anträge korrekt und fristgerecht einzureichen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Mit Geheimwissen und Methoden die nicht im Sinne des Beitragsservice sind, kommst du dagegen komplett aus der GEZ Mafia raus. Dieses Geheimwissen dürfen wir aus rechtlichen Gründen hier nicht veröffentlichen, du findest das Gemeimwissen zum Beispiel in diesem E-Book.

  

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Donnerstag, 17. Dezember 2020

Wehre dich gegen den Beitragsservice / die GEZ!

Beitragsservice, GEZ, Rundfunkbeitrag, Rundfunk Gebühren und GEZ Gebühren sind Begriffe, die nicht erst in den letzten Wochen kontrovers diskutiert werden. 

Die Einen finden es ganz toll, die Anderen unmöglich. Welcher Gruppe man auch angehört, so ist es doch eine Tatsache, dass so manche Regelung um den Rundfunkbeitrag nicht ganz in Ordnung ist und sogar gegen Recht verstößt. 

Über das Was und Warum können Sie hier mehr in Erfahrung bringen und auch wie Sie sich dagegen wehren können.

Es nutzt nämlich nichts immer nur sich beschweren und sich über Ungerechtigkeiten aufzuregen, man muss auch etwas tun um dieses Unrecht abschaffen. Meckern alleine hilft da recht wenig, doch es gibt definitiv so einige Möglichkeiten sich gegen die GEZ Gebühren zu wehren - und zwar erfolgreich!

Gerade in der heutigen Zeit konsumieren viele Menschen die öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt nicht mehr, sondern schauen ausschließlich werbefrei über Apple TV, Disney, Netflix, Sky und andere Pay-TV Dienste. Es ist nicht so, dass GEZ Verweigerer grundsätzlich sich vor dem zahlen von Fernsehgebühren drücken wollen. Nur geht es hier um das zwanghafte finanzieren von staatlicher Sender, die man persönlich überhaupt nicht nutzt. In den meisten Fällen hat es also einen guten Grund warum von sich vor dem Beitragsservice drücken möchte,, nämlich weil man die berechneten Angebote schlichtweg nicht nutzen möchte!

Die meisten Menschen gehen leider den bequemen Weg, den Weg des geringsten Widerstandes und bezahlen einfach. Schließlich will man sich nicht Behörden und Gerichtsvollzier rumärgern müssen.


Sie haben die Gebahren der GEZ, bzw. des Beitragsservice satt?

Sie wollen selbst frei entscheiden können, ob Sie die öffentlich-rechtlichen Sender empfangen und Rundfunkbeitrag zahlen möchten? Was Sie brauchen, ist ein Plan, eine Strategie. Es gibt viele Seiten im Internet, die immer wieder die Mängel des GEZ Systems anprangern, aber Lösungswege zeigen sie zumeist nicht auf. Wir sind anders. Wir haben einen Lösungsweg. Er ist nicht einfach, aber wir sind ihn bereits selbst gegangen und wissen aus eigener Erfahrung, dass er zum Ziel führt. Unsere Erfahrungen haben wir für Sie in einem eBook zusammengetragen, damit Sie uns Schritt für Schritt in die Freiheit folgen und den ganzen Irrsinn abstreifen können.

Dieser Spezialreport in einem umfangreichen eBook wird ihr Leben verändern und Sie dauerhaft von den lästigen Zwangsgebühren des Beitragsservice befreien!

 

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Donnerstag, 2. Mai 2019

Gelber Brief bekommenn - Was nun?

Gelber Brief bekommen - Was nun?


Gelbe Briefe erfolgreich abwehren!


Sie können gegen die gelben Briefe, die sog. "förmliche Zustellung"  mehr tun als Sie vielleicht glauben.

Wozu solche gelben Briefe?
Der sogenannte Gesetzgeber hatte gewiss gute Gründe, diese Art der Briefzustellung in 's Leben zu rufen. Einerseits wird durch die gelbe Farbe warnend auf die Wichtigkeit des Inhaltes hingewiesen, damit das Brieflein nicht etwa ungelesen und gemeinsam mit der Werbepost im Papiermüll entsorgt wird. Das Vertrackte ist nämlich, dass der Inhalt des Briefes auch bei einfachem Wegwerfen seine Wirkung nicht verliert. Damit sind wir auch schon bei einem bemerkenswerten Aspekt der Gelbe-Brief-Landschaft angekommen, nämlich bei der Entfaltung einer rechtlichen Wirkung, bzw. einer wirksamen Zustellung; wofür die gelben Nachrichtenüberbringer speziell konfiguriert wurden! 

Nun ist es aber genau mit jener Zustellung und der Entfaltung einer rechtlichen Wirkung so eine Sache. Es gibt sowohl Hinweise darauf, dass das System der Gelben Briefe völlig in intakt ist, als auch solche, dass es letztlich juristischer Murks ist. Wie verhält es sich nun wirklich? Wer hat recht? Welche Auswirkungen hat das auf Sie? Was können Sie tun? Können Sie solche gelben Briefe vielleicht sogar einfach ignorieren oder wegwerfen oder als ungültig zurück senden??

Erfahren Sie jetzt wie es Ihnen in den meisten Fällen gelingen wird, sich effektiv gegen "gelbe Briefe" zu wehren --->  HIER WEITERLESEN

 
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Donnerstag, 26. April 2018

Beitragsservice - Achtung 6.5.18 war Stichtag für GEZ Meldedatenabfrage!

Es wird einen neuen Datenabgleich zwischen den Einwohnermeldeämtern und dem Beitragsservice geben. Was es damit auf sich hat und was das für Folgen hat, erfahrt Ihr in unserem heutigen Video.


 

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Mittwoch, 11. Oktober 2017

GEZ nicht zahlen - neues Urteil! Kippt der Rundfunkbeitrag jetzt endlich?

GEZ bzw. Beitragsservice. Neues Urteil. Erstmals wird auf die tatsächliche Empfangsmöglichkeit abgestellt. Außerdem überprüft das Bundesverfassungsgericht darüber hinaus den Beitragsservice völlig neu.

Hier geht es zum Urteil: http://www.bverwg.de/pm/2017/66 



 

 

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Montag, 18. September 2017

Das Landgericht Tübingen bringt den Rundfunkbeitrag vor den europäischen Gerichtshof (EuGH)



Das Landgericht Tübingen lässt die Rechtmäßigkeit des sog. Rundfunkbeitrags vom Europäischen Gerichtshof prüfen. Der Vorgang könnte weitreichende Folgen für die GEZ-Mafia und ihre Sender haben.

 

Das Landgericht Tübingen bezweifelt die Europarechtskonformität des Rundfunkbeitrags. Die 5. Zivilkammer hat dass Thema in einer Verfügung vom 2. August 2017 dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Der Vorgang ist bemerkenswert, weil der EuGH sich nun mit der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags befassen muss. Der zwangsweise erhobene Beitrag wurde schon vor Jahren von der EU-Kommission unter dem Aspekt einer staatlichen Beihilfe untersucht. Laut Jahrbuch der ARD 08/2008 hatte die EU-Kommission bei den Rundfunkgebühren in Deutschland den „Tatbestand der Beihilfe gemäß den Bestimmungen des EG-Beihilferechts“ zwar ausdrücklich bejaht. Die weitere Verfolgung wurde dann jedoch auf Drängen der Bundesregierung stillschweigend beerdigt (der Vorgang ist hier im Detail dokumentiert, Seite 85 ).
Der Ökonom Norbert Häring schreibt dazu auf seinem Blog:
„Der rebellische Richter am Landgericht Tübingen, dessen Urteile gegen den Vollstreckungswahnsinn der Rundfunkanstalten immer wieder von der nächsten Instanz kassiert werden, geht einen neuen Weg. Er hat vor dem Urteil zu einer Vollstreckung dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit Europarecht gestellt.
Die Fragen, die der Richter mit Beschluss vom 3.8.2017 dem EuGH vorlegte, haben es in sich. So will der Richter vom EuGH unter anderem wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe darstellt, die der EU-Kommission zur Genehmigung hätte vorgelegt werden müssen. Hintergrund sind die vielfältigen wirtschaftlichen Tätigkeiten der Rundfunkanstalten, mit denen sie mit privaten Anbietern in Wettbewerb treten. Auch das Privileg der Anstalten, behördliche Bescheide selbst ausstellen und direkt vollstrecken zu dürfen, will er unter Gleichbehandlungsgrundsätzen geprüft haben.“



Die Fragen des Gerichts laut Beschluss des Landgerichts Tübingen im Wortlaut:
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist das nationale baden-württembergische Gesetz vom 18.10.2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RdFunkBeitrStVBW) vom´17. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 3. Dezember 2015 (Gesetz vom 23. Februar 2016 – GBI. S. 126, 129) mit Unionsrecht unvereinbar, weil der dort grundsätzlich seit 1.1.2013 von jedem im deutschen Bundesland Baden-Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos zugunsten der Sendeanstalten SWR und ZDF erhobene Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe zugunsten ausschließlich dieser öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gegenüber privaten Rundfunkanstalten darstellt? Sind Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass das Gesetz betreffend den Rundfunkbeitrag der Zustimmung der Kommission bedurft hätte und mangels Zustimmung unwirksam ist?
2. Ist Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass er die im nationalen Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“ fstgesetzte Regelung erfasst, nach der grundsätzlich von jedem in Baden-Württemberg wohnenden Erwachsenen voraussetzungslos ein Beitrag zugunsten ausschließlich behördlicher/öffentlich-rechtlicher Sender erhoben wird, weil dieser Beitrag eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe ,zur technischen Ausgrenzung von Sendern aus EU-Staaten beinhaltet, da die Beiträge dazu verwendet werden, einen konkurrierenden Übertragungsweg zu errichten (DVB-T2 – Monopol), dessen Nutzung durch ausländische Sender nicht vorgesehen ist? Ist Art. 107/108 AEUV so auszulegen, dass er auch nicht unm.ittelbare Geldzuwendungen, sondern auch andere wirtschaftlich relevante Privilegierungen (Titulierungsrecht, Befugnis zum Handeln sowohl als wirtschaftliches Unternehmen als auch als Behörde, Besserstellung bei der Berechnung der Schulden) erfasst?
Ist es mit dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verbot privilegierender Beihilfen vereinbar, wenn aufgrund eines nationalen, baden-württembergischen Gesetzes, ein deutscher Fernsehsender, der öffentlich – rechtlich organisiert und als Behörde ausgestaltet ist, zugleich aber im Werbemarkt mit privaten Sendern konkurriert, dadurch gegenüber diesen privilegiert wird , dass er nicht wie die privaten Wettbewerber seine Forderungen gegenüber Zuschauern beim ordentlichen Gericht titulieren lassen muss, bevor er zwangsvollstrecken kann, sondern selbst ohne Gericht einen Titel schaffen darf, der gleichermaßen zur Zwangsvollstreckung berechtigt?
Ist es mit Art. 10 EMRK/Art. 4 GRCh (Informationsfreiheit) vereinbar, dass ein Mitgliedstaat in nationalem, baden-württembergischen Gesetz vorsieht, dass ein Fernsehsender, der als Behörde ausgestaltet ist, einen Beitrag zur Finanzierung gerade dieses Senders von jedem im Sendegebiet wohnhaften Erwachsenen bußgeldbewehrt verlangen darf, unabhängig davon, ob er überhaupt ein Empfangsgerät besitzt oder nur andere, nämlich ausländische oder andere, private Sender nutzt?
Ist das nationale Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag eine Alleinerziehende pro Kopf mit dem vielfachen dessen belastet, was ein Mitglied einer Wohngemeinschaft schuldet? Ist die Richtlinie 2004/113/EG so auszulegen, dass auch der streitgegenständliche Beitrag erfasst wird und dass eine mittelbare Benachteiligung ausreicht, wenn aufgrund der realen Begebenheiten zu 90 % Frauen höher belastet werden?
Ist das nationale Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag bei Personen, die einen zweiten Wohnsitz aus beruflichen Gründen benötigen, doppelt so hoch ausfällt wie bei anderen Berufstätigen?
Ist das nationale Gesetz „RdFunkBeitrStVtrBW“, insbesondere §§ 2 und 3, mit dem unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot, dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot und der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn der zur Finanzierung eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders von jedem Bewohner voraussetzungslos zu zahlende Beitrag bei Personen so ausgestaltet ist, dass ein Deutscher bei gleicher Empfangsmöglichkeit unmittelbar vor der Grenze zum EU-Nachbarstaat ausschließlich in Abhängigkeit von der Lage des Wohnsitzes den Beitrag schuldet, der Deutsche unmittelbar jenseits der Grenze aber keinen Beitrag schuldet, ebenso der ausländische EU-Bürger, der sich aus beruflichen Gründen unmittelbar jenseits einer EU-Binnengrenze niederlassen muss, mit dem Beitrag belastet wird, der E:U-Bürger unmittelbar vor der Grenze jedoch nicht, auch wenn beide am Empfang des deutschen Senders nicht interessiert sind?

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Donnerstag, 29. September 2016

GEZ Mafia erneut vom Landgericht Tübingen gestoppt!


Das Landgericht Tübingen hat erneut die GEZ Mafia gestoppt!

In seinem Beschluss vom 16. September (Az.: 5 T 232/16) erklärte das Landgericht Tübingen ein Vollstreckungsersuchen des SWR für unzulässig. Nicht zum ersten Mal. Das letzte Urteil aus Tübingen zu diesem Thema wurde in einem vielbeachteten Prozess vom Bundesgerichtshof (BGH) kassiert (Az.: I ZB 64/14). Damals hatte das Landgericht den Vollstreckungsbescheid wegen diverser formeller Fehler für nichtig gehalten. Unter anderem sei gar nicht klar, wer nun eigentlich der Gläubiger sei: die Landesrundfunkanstalt oder der Beitragsservice? Zudem fehle es an einer Unterschrift oder einem Dienstsiegel. Der BGH wischte diese Einwände vom Tisch. Die Gläubiger seien im Rundfunkstaatsvertrag eindeutig benannt, eine Unterschrift sei bei dem automatisiert erstellten Schreiben verzichtbar.
Sein neues Urteil begründet das Landgericht sehr ausführlich und geht dabei auch auf das BGH-Urteil ein. Die vom BGH formulierten Voraussetzungen seien hier nämlich nur teilweise erfüllt. Der eigentliche Grund, weshalb das Landgericht den Bescheid für ungültig hält, ist aber ein anderer: Der Schuldner bestreitet, dass ihm der Vollstreckungsbescheid überhaupt zugestellt wurde. Das aber ist in Baden-Württemberg eine Grundvoraussetzung für die Zwangsvollstreckung.

SWR ist keine Behörde

Interessant ist vor allem der letzte Teil der Urteilsbegründung. Im Vollstreckungsverfahren könnten nur Bescheide einer Behörde vollstreckt werden. Der SWR sei aber keine Behörde, sondern ein Unternehmen, findet das Gericht. So bezeichne er sich selbst und so handle er auch. Das lasse sich beispielsweise an den Besoldungsstrukturen erkennen sowie an der Tatsache, dass die Rundfunkanstalt mit dem Verkauf von Werbezeiten Geld verdiene. Der SWR erlasse auch keine Verwaltungsakte, sondern versende Rechnungen. All das lasse darauf schließen, dass die Vollstreckung in der vorliegenden Art und Weise unzulässig sei.
Können sich die "GEZ-Gegner" nun also schon die Hände reiben ob eines baldigen Endes der Zwangsgebühr? Mitnichten. Das Gericht weist am Ende nochmal ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Entscheidung ausschließlich um die Vollstreckung des Beitragseinzugs geht und nicht um die Beitragspflicht an sich. Außerdem handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, das betont auch das Gericht: In "einzelnen Positionen" weiche man von der "vorherrschenden Meinung und Rechtsprechung ab". Noch ist das Urteil auch nicht rechtskräftig. Dass es gegebenenfalls vorm BGH Bestand haben wird, ist ziemlich unwahrscheinlich.
Allen, die auf eine Abschaffung der Pauschalabgabe spekulieren, bleibt aber noch ein wenig Hoffnung. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag im vergangenen März bestätigte, soll nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob das derzeitige Modell mit der Verfassung vereinbar ist. 
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