Montag, 9. November 2015

Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Post AG eingestellt

Es gibt Neues in Sachen "Strafanzeige gegen die Deutsche Post AG". Der Leser, welche die Strafanzeige gegen die Deutsche Post AG erstattet hat, hat uns heute die erste Antwort der Staatsanwaltschaft in Bonn übersendet. Diese werden wir natürlich wieder zur Dokumentation veröffentlichen.

Im ersten Schritt hat die Staatsanwaltschaft Bonn die schützende Hand über diese riesige Firma gehalten. Man traut sich nicht eine so große Firma in die Schranken zu weisen. Doch hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zudem laufen noch bei weiteren Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Post AG in selber Angelegenheit...

Aber hier nun die Reaktion der Staatsanwaltschaft in Bonn, bzw. der Staatsanwaltin Osthus.


Die Staatsanwältin Osthus weigert sich die Ermittlungen einzuleiten, weil Sie keine strafbaren Handlungen sieht.

Gegen diese Entscheidung kann nun eine Beschwerde eingelegt werden, was unser Leser auch gemacht hat, und dann wird ein Oberstaatsanwalt sich die Sache noch einmal ansehen.
Sollte der Oberstaatsanwalt ebenfalls die Deutsche Post AG schützen wollen, so kann dann eine weitere Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft des betreffenen Bundeslandes eingereicht werden und sollte auch die Generalstaatsanwaltschaft nicht tätig werden wollen, dann geht die Beschwerde an das Justitministerium des Landes und ganz zuletzt, notfalls auch an das Bundesjustizministerium.

Zeitgleich, sollte man bei jedem Schritt auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die jeweilige Person einreichen, welche für die Entscheidung verantwortlich ist. Unser Leser hat dies anscheinend noch nicht gemacht, sondern nur damit gedroht ("Dienstaufsichtrechtliche Schritte behalte ich mir ausdrücklich vor...").




Wir würden empfehlen diese nicht nur anzudrohen, sondern am besten zeitgleich, oder ein paar Tage später, einzureichen.

Uns ist zwar bewußt das Dienstaufsichtsbeschwerden im Grunde nichts bringen und man fast nie damit durchkommt, weil die Damen und Herren sich immer gegenseitig schützen, aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde bedeutet für die betreffende Person Arbeit & Ärger und vor allem bleibt diese in der Personalakte vermerkt, selbst wenn sie ohne Konsequenzen geblieben ist.

Schon alleine aus diesem Grund sollte man immer auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Aus Prinzip!













Nun wollen wir uns aber mal die Antwort unseres Lesers ansehen:







































Wir haben für die Staatsanwältin ein Schreiben vorbereitet, welches ihr ausdrucken und als Kriegsgefangenenpost absenden könnt. Damit bei einer Annahmeverweigerung die Post nicht an euch zurück geht, empfehlen wir keinen Absender auf den Briefumschlag zu schreiben. So muss die Deutsche Post AG die Sendung ausliefern, wenn Sie nicht das Briefgeheimnis verletzen will und euch dadurch einen weiteren Grund für eine Strafanzeige bietet...

Hier das Schreiben runterladen, ausdrucken und als Kriegsgefangenenpost in den nächsten Briefkasten ;)

Wäre toll wenn die Staatsanwältin einige Schreiben als Kriegsgefangenenpost bekommen würde, vielleicht beginnt die Dame dann zu verstehen... Macht mit, kostet euch schließlich nichts.

1 Kommentar:

  1. Habe das Schreiben eben runtergeladen und bringe es noch heute als KRIEGSGEFANGENENPOST zur Post! Hoffentlich machen das noch viele andere Menschen auch. Das ist eine super Aktion, unterstütze ich sehr gerne.

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