Freitag, 6. November 2015

Post vom Beitragsservice - Die Mafia reagiert nach Monaten mal wieder

Unsere Freunde von der Mafia haben sich mal wieder gemeldet. Nachdem monatelang Ruhe war, meldet man sich mal wieder zu Wort.

Obwohl mehrfach aufgefordert wurde die rechtliche Grundlage nachzuweisen, wurde auch dieses Mal wieder kein Nachweis erbracht, sondern schlicht behauptet der "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" sei ein Landesgesetz. Ein Nachweis darüber wurde aber nicht erbracht.

Ein Gesetz heißt nicht Vertrag und zudem würde man im Falle es sich tatsächlich um ein Gesetz handeln würde, dieses unter www.gesetze-im-internet.de auffinden.

Unterschrieben wurde der Brief auch nicht, weshalb er ohnehin nichtig ist.



Es gibt nun folgende Möglichkeiten:
  • Brief wegwerfen
  • Brief zurück senden
  • Brief öffnen und beantworten
  • Brief zurück senden und gleichzeitig öffnen und reagieren

In diesem Fall wurde von der letzten Möglichkeit gebrauch gemacht. Der Brief wurde ganz vorsicht auf der Seite mit einem schwarfen Messer geöffnet, so dass man den Brief entnehmen kann und den Umschlag nachher wieder so verschließen kann, damit nicht zu erkennen ist das der Brief geöffnet und gelesen wurde.

Den Brief scannen wir dann ein und drucken ihn uns aus für unsere Unterlagen und den originalen Brief packen wir wieder in den Umschlag, verschließen ihn wieder unkenntlich (mit Hilfe von Klebstoff). Dann bringen wir auf den Briefumschlag unseren Aufkleber auf, welchen wir bereits in dem Beitrag "Gelber Brief - Annahme verweigern ! Aufkleber für die Zurückweisung" vorgestellt haben.



Nachdem wir nun den Brief vom Inhalt kennen und wissen das dieser weder unterschrieben ist noch sonst etwas wichtiges enthält, schreiben wir dem Beitragsservice auch einen Brief, jedoch ohne auf den erhaltenen Brief einzugehen. Schließlich haben wir davon ja keine Kenntnis, da wir ihn zurückweisen und er an den Absender zurück geht.

In diesem Schreiben teilen wir nur mit das wir bis zum heutigen Tag keinen Nachweis der rechtlichen Grundlage für die Bettelbriefe erhalten haben und kein gültiges Gesetz nachgewiesen wurde, weshalb wir davon ausgehen das sich die Angelegenheit geklärt hat und wir den Beitragsservice auffordern eine Bestätigung der Löschung unserer Daten und die Löschung des rechtswidrig angelegten Kontos auffordern.

Gleichzeitig untersagen wir eine weitere Belästigung von allen anderen Kontaktaufnahmen, welche nicht die Bestätigung der Löschung der Daten zum Grund hat.

Wir teilen mit das für jede anderweitere Kontaktaufnahme eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von X Euro berechnet wird.  Empfehelswert ist hier ein Betrag von 49,99 Euro oder 99,99 Euro als Bearbeitungsgebühr zu veranschlagen. Eine zu Hohe Gebühr könnte im Rahmen der Forderungsbeitreibung und der gerichtlichen Durchsetzung eventuell als Wucher bzw. sittenwidrig erachtet werden. Daher bleiben wir mit der Bearbeitungsgebühr in einem nachvollziehbaren Bereich. 10.000 Euro als Bearbeitungsgebühr wäre also zu hoch, wogegen 500 Euro durchaus möglich wäre, wenn man umfangreich Stellung nehmen muss und einen entsprechenden Zeitaufwand hat.

Am Ende des Schreibens fügen wir dann noch folgenden Zusatz an:
"Schreiben Ihres Unternehmens, welche keine Unterschrift nach dem BGB aufweisen, sinnd ungültig und werden unbeachtet dem Papiermüll zugeführt."

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