Montag, 31. August 2015

Sind die "Reichsbürger-Bewegungen" alles rechte Spinner?

Da wollte die linksextreme Partei DIE LINKE vom Bundestag gerne eine Bestätigung haben, dass die "These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches" unhaltbar sei und die Bundesregierung dieser Behauptung öffentlich widerspricht.

Mit einer Antwort vom 30.06.2015 wurden die Linksextremisten bitter entäuscht, denn es wurde folgendes bestätigt:

Deutsches Reich 

Verwaltungsgericht stoppt Gerichtsvollzieher in Sachen Beitragsservice

Der Gerichtsvollzieher drohte mit Haftbefehl, was nun vom Verwaltungsgericht per einstweiliger Verfügung ausgesetzt wurde.

Laßt euch nicht einschüchtern, sondern kämpft!



Beitragsservice stoppen: Video-Trailer

Die rechtswidrigen Geldeintreibungen müssen ein Ende haben!
Beitragsservice stoppen!

Vorsicht Falle: "Barzahler-Trick" in Sachen Beitragsservice ist eine Falle!

Liebe Leser, vielleicht habt ihr schon von dem angeblichen "GEZ-Trick" gehört, wo es darum geht den Rundfunkbeitrag bar bezahlen zu wollen.
Dieser angebliche "Trick" wurde von dem Wirtschaftsjournalist Dr. Norbert Häring in die Welt gesetzt und zahlreiche Medien berichteten darüber und machten somit Werbung für diesen Bargeld-Widerstand. Selbst CHIP.DE bietet eine Mustervorlage für diesen angeblichen "GEZ Trick" an.

Doch fragt euch mal warum ausgerechnet dieser angebliche "GEZ Trick" in hunderten Medien ausführlich beworben (berichtet) wurde und über anderen GEZ Widerstand geschwiegen wird?

Ganz einfach: Es handelt sich hier um eine Falle!

Sobald ihr erklärt, ihr wollt den Rundfunkbeitrag in bar bezahlen, erkennt ihr die Forderung des Beitragsservice vollumfänglich an. Ihr habt damit das Angebot des Beitragsservice angenommen und einen Vertrag geschlossen. Durch Erklärung einer Zahlung in bar, habt ihr die Forderung als Rechtens anerkannt.
Ihr streitet euch dann nur noch über die Art der Zahlung und die Gebühren steigen weiter an und sammeln sich. Spätestens wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht, habt ihr bei diesem die Möglichkeit die Forderung in bar zu bezahlen und auch zuvor kann die Barzahung per Barüberweisung von einer beliebigen Bank aus getätigt werden (+ Gebühren).

Wir hoffen, du lieber Leser, bist auf diesen Trick nicht reingefallen.
Falls doch, dann nehme diese Erklärung umgehend zurück und versuche aus dieser Erklärung wieder rauszukommen. Ob dies nach Anerkennung überhaupt noch möglich ist, kann aktuell nicht eingeschätzt werden.

Aber versucht die Barzahlungserklärung zu widerrufen und weißt darauf hin das ihr in falscher Annahme der Richtigkeit der Forderung, fälschlicherweise eine Barzahlung erklärt habt und diese Erklärung hiermit zurück nehmt, da die Forderung falsch ist und dieser in ihrer Gänze widersprochen wird. Fordert den Beitragsservice auf die Forderung durch Vorlage einen von Dir unterschriebenen Vertrages zu belegen und vor allem die Leistungserbringung zu belegen, also nachzuweisen das du die Angebote der GEZ auch tatsächlich genutzt hast.

Weiterhin kann bzw. sollte die komplette rechtliche Grundlage in Zweifel gezogen werden (siehe die veröffentlichten Videos auf unserer Seite).


Sonntag, 30. August 2015

Wir fordern einen Nachweis von der Landesrundfunkanstalt ein

Unser Leser (Dennis) hat uns heute per ePost über seien Kampf gegen die GEZ Mafia informiert.

Dennis kämpft auf breiter Front gegen die Geldeintreiber der GEZ Mafia und hat bisher folgendes gemacht:
  • Beschwerde beim Einwohnermeldeamt wegen Datenweitergabe an Beitragsservice
  • Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten wegen Datenweitergabe des Einwohnermeldeamtes an den Beitragsservice
  • Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gegen den Beitragsservice wegen "gewerbsmässigen und bandenmässigen Betrug, Amtsanmaßung, Nötigung, Erpressung und alle anderen in Betracht kommenden Straftatbestände"
  • Den Beitragsservice aufgefordert Auskunft zu geben über die über ihn gespeicherten Daten
  • Den Beitragsservice aufgefordert die Inhaberschaft einer Wohnung nachzuweißen (seitdem kam noch keine Rückmeldung)
  • Schreiben an die Landesrundfunkanstalt sendet er am Montag ab.

Einige Punkte aus seinem Kampf haben wir hier bereits veröffentlicht, andere Punkte werden wir in den nächsten Wochen noch veröffentlichen.

Heute wollen wir jedoch seine neueste Idee hier vorstellen, welche wir als sehr gut erachten.

Diese Idee hat derzeit 2 Schritte. Im ersten Schritt schreibt er an die Landesrundfunkanstalt und fordert diese auf das Vertragsverhältnis nachzuweisen und vor allem die Leistungserbringung ihm gegenüber nachzuweisen. Im zweiten Schritt plant er der Landesrundfunkanstalt nachzuweisen das Sie den "Rundfunkstaatsvertrags" nicht erfüllen (Programmbeschwerde) und somit vertragsbrüchig sind.
Aber eins nach dem anderen. Wir berichten nun über den ersten Schritt, welcher ganz aktuell startet und hoffentlich viele Nachahmer finden wird.

Hier folgt nun die Vorlage für euer Schreiben an die Landesrundfunkanstalt, welches uns Dennis zur Verfügung gestellt hat. Danke hierfür.

Hinweis: Schreiben immer per Einschreiben-Brief gegen Unterschrift oder per Fax (mit Sendebestätigung) übermitteln!


Absender Name
Absender Straße
Absender PLZ, Ort

An die
Landesrundfunkanstalt
[SWR, NDR, WDR, MDR, etc.]
Straße Nr.
PLZ Ort

per Telefax [Faxnummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Übersendung des mit mir geschlossenen Vertrages, auf dessen Grundlage Sie von mir Geld einfordern. Anmerkung: Beweislast: Die Geldforderer müssen beweisen das die Forderung zu Recht besteht.

Ich bin weder Kunde Ihrer Firma (Firmeneigenschaft erkennbar an der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812481116 Anmerkung: Schaut auf der Netzseite der für euch zuständigen Landesrundfunkanstalt wie MDR, NDR, BR, HR, etc.), noch nutze ich irgendeines Ihrer Angebote.
Ich habe nie eines ihrer Angebote angenommen, ihre AGBs übermittelt bekommen oder einen Vertrag mit Ihnen unterzeichnet. Ohne mir gegenüber jemals eine Leistung erbracht zu haben, fordern Sie von mir Geld ein. Dies ist rechtswidig.

Ich fordere Sie daher auf, die rechtlichen Voraussetzungen für die geltend gemachte Forderung vollständig nachweisen.
Dies schließt sowohl den entsprechenden Vertragsschluss und die dafür erbrachte Leistung mit ein, als auch die Voraussetzungen für das Einschalten einer Inkassofirma (ohne das ich je eine Rechnung erhalen habe). Sollten Sie diese Nachweise nicht erbringen können, erklären Sie mir bitte schriftlich das gegen mich keine Forderung besteht und ich nichts zu zahlen habe.

Außerdem haben Sie gem. dem Bundesdatenschutzgesetz (§34 BDSG) mir Auskunft über alle gespeicherten Daten zu geben, also auch die notwendige Vollmacht zu übermitteln, die Sie an Geldeintreibern ausgegeben haben.


Mit freundlichen Grüßen

Vorname, Mann aus der Familie Familienname
Anmerkung: Nur mit dem Vornamen unterschreiben, den die Familie hat mit der Angelegenheit nichts zu tun. Hier wird nach den Empfehlungen von "Dimitri" (siehe vorherige Videos) agiert.

Dies ist also euer Brief an eure Landesrundfunkanstalt. Bei der Unterschrift wurde hier so verfahren, wie in den hier bereits veröffentlichten Videos empfohlen wurde. Ihr könnt aber auch wie üblich unterschreiben, dies spielt eher eine Nebenrolle.

Warum wurde in diesem Schreiben nicht der Beitragsservice oder GEZ erwähnt? Ganz einfach: Dies stellt ein Versuch dar, damit die Landesrundfunkanstalt vielleicht nicht kapiert um was es geht und nur prüft ob irgendwelche sonstigen Rechnungen/Forderungen vorliegen und vielleicht sogar zurück schreibt, dass keinerlei Forderungen vorliegen würden. Damit hättet ihr die Landesrundfunkanstalt ausgetrickst und der Beitragsservice schaut dumm aus der Wäsche.
Natürlich gehen wir nicht davon aus das die Damen und Herren nicht so dumm sein werden, aber ein Versuch ist es zumindest wert und man kann auf die Erwähnung des Beitragsservice im Schreiben gut verzichten.

Der Beitragsservice wird daher nur als das beezeichnet, was er eigentlich ist: Inkassofirma


So und nun sind wir mal gespannt wie die jeweilige Landesrundfunkanstalt reagiert. Bitte berichtet uns über eure Erfahrungen und teilt uns auch gerne Verbesserungsvorschläge an dem Schreiben mit, falls ihr andee Ideen habt, usw.



Samstag, 29. August 2015

GEZ? Nein Danke! - So wehrt man sich gegen den Gerichtsvollzieher!

Wir veröffentlichen an dieser Stelle wieder Videos von "Dimitri1901", wo erklärt wird wie man sich ziemlich effektiv gegen den Gerichtsvollzieher wehrt. Dies geht nicht nur in Sachen Beitragsservice / GEZ, sondern funktioniert grundsätzlich wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht.

Hier bekommt ihr die Dokumente (als PDF), die in den Videos erwähnt werden:
 Die Dokumente können einfach runtergeladen werden.






Und nun ist es an der Zeit selbst eine Rechnung zu stellen...



Folgende Bücher solltet ihr euch unbedingt anschaffen:

Uniklinik Hamburg-Eppendorf klagt gegen GEZ-Abzocke

Die BILD-Zeitung berichtet:
Die Uniklinik Eppendorf (ca. 10 000 Mitarbeiter, 198 Mio. Jahresetat) wehrt sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Hamburgs Top-Krankenhaus klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen den NDR (Aktenzeichen: 3 K 1444/15)!

Dabei geht es hier jedoch lediglich um die Höhe der Forderung. Aber für die Bild-Zeitung sind solche Themen natürlich verkaufsförderlich. Uns bringt dies im Kampf gegen den Beitragsservice jedoch nicht weiter. Wollten den Fall dennch kurz erwähnen.

Donnerstag, 27. August 2015

Musterschreiben GEZ - Ablehnung der Beitragszahlung


Dein Vorname, Familienname
Straße
PLZ Ort

Beitragsservice
ARD
z. H. Herrn Stefan Wolf
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
                                                                                                                                                                                                                                                                    Ort,Datum:


Betreff: Zusendung einer Kostenforderung mit der Scheinteilnehmernummer:_______________________________________
Zurückweisung (kein Widerspruch) mit gleichzeitiger Unterlassung der Nutzung, Speicherung und Weitergabe meiner persönlichen Daten. Zuwiderhandlungen haben einen rechtswirksamen Schadenersatzanspruch wegen Datenschutzbruch ohne Willenserklärung in Höhe von bis zu 250.000,- Euro zur Folge.

Sehr geehrter Herr Stefan Wolf,

bezugnehmend auf die hier eingegangene Kostenforderung weise ich diese hiermit mangels Vertrag mit dem hier fordernden Privatunternehmen zurück. Ein Vertrag zwischen HGB und BGB des vorherigen Gebührenservice GEZ wurde nicht geschlossen, und hiermit nehme ich Abstand. Dies setzt auch keinerlei Fristen in Gang.

Die Rechtsform des Beitragsservice ist eine nicht selbstständige rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft. Eine staatliche Behörde wird bewußt vorgetäuscht.

Ich fordere hiermit die Vorlage, aus der Sie meine Daten bezogen haben, da ich keinerlei Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen habe. Der schreibende Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio ohne Vertrag mit meiner Person begeht Rechtsbeugung und Täuschung des Deutschen Volks.

Der Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs von Rundfunkbeiträgen nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Dieser Gemeinschaft gehöre ich nicht an.

Der Beitragsservice trägt die gleiche Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216, identisch mit der UStG der erloschen GEZ, und  ist nach BGB § 138 Sittenwidrigkeit hier anzuzeigen, da eine neue Firma hier vorgetäuscht wird, so wie die Täuschung über einen nicht existierenden Staat.

Weiterhin weise ich eine sogenannte „Haushaltssteuer“ zurück. Mangels eines Steuergesetzes der BRD, der fehlenden Rechtsform eines Staates BRD und dem Wissen der geltenden Reichsabgabenordnung ist diese Zurückweisung mein Recht.

Einen sogenannten Rundfunkstaatsvertrag weise ich zurück, da einen Staatsvertrag nur souveräne Staaten miteinander abschließen können. Ein sogenannter Staatsvertrag mit seit dem 18.07.1990 erloschenen Bundesländern ohne jede Gründungsurkunde, ist daher nachgewiesener Betrug und eine Täuschung im Rechtsverkehr. Eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer sogenannten Steuernummer ohne Steuergesetz ist kein öffentliches Unternehmen, sondern eine Firma, die nach HLKO Artikel 47 das Deutsche Volk plündert. Plünderung ist verboten.

Die offizielle Ankündigung der Treuhänder und die Enthüllung 1111.1 Caleb Paul Skinner AO UCC Do c.No . 2 01 30 0 49 1 0 Heather Ann Tucci-Jarraf receipt N O. 1 2 8 5 6 2 6 Mr. Hollis Randall Hillner durch 2 unverzügliche Veröffentlichung.

Es gilt das BGB: Schenkungen, sogenannte Steuern sind zurück zu erstatten.

Damit ist auch jegliches angewandtes Handelsgesetz erloschen, die vermeintlichen Firmen der BRiD sind insolvent. Ein genutztes HGB ist hier seit 21.01.2013 erloschen, es gilt weltweit das „Bürgerliche Recht“ und jede handelnde Person ist privatrechtlich nach BGB § 839 und § 840 zum Schadenersatz verpflichtet.

Jeder ungesetzlich requirierte Wert, der nicht von Gesetzes wegen Ihnen gehört, wurde per Gesetz ordnungsgemäß für nichtig erklärt und ist an die rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben. Damit kommt eine Plünderung nach HLKO Artikel 47 durch Ihr Privatunternehmen nicht in Betracht.

Ein „Staatsvertrag“ ist ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten‚ bilateral oder multilateral. Der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa ist die Salinenkonvention zwischen Österreich und Bayern.

Für gewöhnlich wird auch jene Übereinkunft „Staatsvertrag“ genannt, die in Wirklichkeit ein sogenannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist. Einer solchen Gemeinschaft trete ich nicht bei. Ich lehne es ab, deren Kriegsgebaren und kriminelle Geldbeschaffungen über ein ungesetzliches Zahlungsmittel mit zu verbreiten.

Sie, Herr Wolf, nutzen eine kriminelle Politik und eine künstlich generierte "Finanzkrise", um Unwahrheiten über Medien zu verbreiten und das eigene Volk zu plündern. Sie scheuen sich nicht, sich auf nichtige Gesetze zur Plünderung zu berufen. Das ist Betrug, Herr Wolf, denn Sie wissen, dass die BRiD kein Staat ist. Mit Ihrer Privatfirma habe ich nichts zu tun und keinerlei Vertrag geschlossen.

Meine persönlichen Daten haben Sie nicht durch meine Person erhalten, da keinerlei Vertrag zwischen mir und Ihrem privaten Unternehmen und keinerlei Willenserklärung in dieser Sache meinerseits existiert. Weisen Sie mir innerhalb von 14 Tagen nach, woher Sie meine Daten haben, Herr Wolf. Sollte hier kein Berechtigungsachweis underfolgen, haften Sie persönlich mit bis zu 250.000 EURO.

Ohne weitere Ankündigung geht Ihnen nun innerhalb 14 Tagen eine Schadenersatzforderung zu.

Rechtsbelehrung: Beachten Sie, daß eine handschriftliche Unterschrift mit Vor- und Familiennamen Ihrer Person Herr Stefan Wolf, unter Angabe der hier erschlichenen Leistung unter Vortäuschung eines „Staatsvertrages ohne Staat“ geschlossen mit sogenannten erloschenen Bundesländern ohne Gründungs- und ohne Körperschaftsurkunden Willkür, Rechtsbeugung und Hochverrat am eigen Volk, Vorschrift für Verträge
nach Verwaltungsvorschriften ist.

Die Erstellung von selbsterstellten Vollstreckungsbescheiden ohne jede Gerichtsbarkeit unterliegt dem persönlichen Schadenersatz Ihrer Person, da Sie im vollen Wissen eine erloschene Firma Bundesrepublik in Deutschland Finanzagentur GmbH, HRB 51411 in Frankfurt und damit bewiesen keinen Staat vertreten. Die Nutzung identischer sogenannter Steuernummern der erloschenen GEZ und der hier auftretenden Firma
zeigt den Vorsatz zum Dienstvergehen nach RStGB § 336. Nach BGB § 138 Sittenwidrigkeit:
Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch Ausbeutung einer Notlage, Leichtsinns oder Unerfahrenheit eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässß welche den Wert der Leistung der Gestalt übersteigen, daß den Umständen nach die Vermögensvorteile in auffälligem Missverhältnisse zu der Leistung stehen.

Mit freundlichen Grüßen




Dieses Dokument ist maschinell erstellt, trägt aber trotzdem meine rechtsverbindliche Unterschrift, da ich zu meinen Aussagen stehe.

Anti GEZ-Demo 30.05.2015 vor dem MDR in Leipzig







Wir werden demnächst noch weitere interessante Videos zu dem Thema veröffentlichen.

Musterschreiben an Beitragsservice bezügl. Nachweis der gesetzlichen Grundlage







Hinweis:
§ 15 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ; Vertragslaufzeit / Küngigungsfrist. 
Gesetze sind nicht kündbar und haben auch keine Vertragslaufzeit

Mittwoch, 26. August 2015

Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

Ein juristisches Gutachten erachtet den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig. Der Rundfunkbeitrag sei eine Abgabe auf "Raumeinheiten" und damit eine Steuer. Zudem sei er unvereinbar mit dem Gleichheitsgebot.

Der Rundfunkbeitrag ist laut einem Rechtsgutachten im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) verfassungswidrig. Ein HDE-Sprecher bestätigte der dpa am Freitag einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Dem Artikel zufolge ist der neue Beitrag nicht verfassungskonform, weil die Länder nicht zuständig waren, wie in dem Gutachten zu lesen sei. Darüber hinaus werde ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz festgestellt.
Wie die "FAZ" zitiert, schreibt der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten, der Beitrag sei keine individuell zuzuordnende "Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast". Somit sei der Beitrag eine Steuer – eine Abgabe, die auf "Raumeinheiten" abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme.
Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.
Außerdem – so zitiert die Zeitung weiter – werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, kritisiere Degenhart. Der Beitrag verstoße gegen Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar.
Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden "überproportional belastet".

Kritik von Wirtschaftsverbänden

Der Berliner Staatsrechtler Christian Waldhoffhatte bereits im Oktober 2012 im Gespräch mit der "Welt" davor gewarnt, der neue Rundfunkbeitrag sei zu nah an einer Steuer und könne deswegen mit der Verfassung kollidieren. Er hatte deswegen vorgeschlagen, den Beitrag aus dem allgemeinen Staatshaushalt zu finanzieren.
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte der "FAZ": "Das Gutachten bestätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss." Es bestehe "dringender Handlungsbedarf". Der Verband fordere ein "gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung".
Wirtschaftsverbände hatten sich mehrfach kritisch über die Abgabe geäußert. Das Drogerieunternehmen Rossmann hat Klage eingereicht. Der neue Rundfunkbeitrag ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten

Quelle: WELT

Strafanzeige und Strafantrag gegen "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE"

Wie schon im Beitrag Einwohnermeldeamt als Datenlieferant für "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" zu lesen war, wurde im Schreiben an das Einwohnermeldeamt ein Strafantrag gegen den BEITRAGSSERVICE erwähnt.

Diese Strafanzeige & Strafantrag kann so aussehen:

Absender

An die
Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50939 Köln
per Fax: 0221 477-4050

Datum:

Betreff: Strafanzeige und Strafantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“  (Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln), welche auch unter der Bezeichnung GEZ firmierte (selbe Umsatzsteuer-ID) wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrug, Nötigung und alle anderen in Betracht kommenden Straftatbestände. Außerdem stelle ich Strafantrag.

Begründung:
Am DATUM wurde mir ein Schreiben vom DATUM zugestellt mit der Aufforderung „Zahlung der Rundfunkbeiträge“ und einer Betragsnummer. Ich habe mit dieser Firma niemals einen Vertrag geschlossen, habe niemals irgendein Beitragskonto eröffnet noch gibt es sonst irgendeine Berechtigung dieser Forderung. Der verlangte Betrag lautet: 123,45 Euro

Ausweislich des Impressum auf www.rundfunkbeitrag.de ist diese Firma eine nicht-rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Eine nicht rechtsfähige Einrichtung darf aber keine Forderungen erheben. Auch ist der Beitragsservice kein Amt mit Beamtenstatus und darf daher auch keinerlei Zwangsanmeldungen und einseitige Verträge abschließen, ohne meiner Einwilligung. Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage für diese Forderung. Ein „Staatsvertrag“ ist keine gesetzliche Grundlage und zudem sittenwidrig, da einseitige Verträge nicht abgeschlossen werden dürfen. Die privatrechtliche Firma „ARD, ZDF und Deutschlandradio“ ist eine Geldeintreiberfirma, welche den Anschein von Staatlichkeit andeutet. Das ist nach meiner Auffassung Betrug, es wird hier eine Staatlichkeit vorgetäuscht.

Im Impressum auf rundfunkbeitrag.de ist zu sehen das es sich um eine privatrechtliche Firma handelt. Dort ist gut die Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216 und ein Geschäftsführer zu sehen. Wenn ich mir die Frage stelle, wer eine UstID erhalten darf, dann schaue ich in das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 27a.

Dort steht:

UStG § 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine UmsatzsteuerIdentifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine UmsatzsteuerIdentifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen....

Unternehmen und andere juristische Personen erhalten demnach eine UStID. Interessanter ist noch was darunter steht:

ARD ZDF Deutschlandradio (AZD) ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Wie kann etwas öffentlich rechtlich und gleichzeitig nicht rechtsfähig sein?

Die AZD verkündet das der RBStV durch die Länderparlamente legitimiert wurde, dies stimmt sogar. Natürlich fehlt auf den Gesetz- und Verordnungsblättern die Unterschriften.

1. Der RBStV ist kein Vertrag und kein Gesetz
Nach dem BGB § 126 steht im Absatz 2:

BGB § 126 Schriftform
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.


Es steht nicht welche Staaten einen Staatsvertrag geschlossen haben, wer überhaupt was bewilligt hat. Geschweige denn, dass es ein Bundesgesetzblatt zur Einführung dieses "Gesetzes" gibt, dieser RBStV ist nur eine Information. Als gesetzliche Grundlage müsste ein Parlament ein Gesetz rechtsgültig verabschieden, dies ist hier nicht geschehen. Eine Unterschrift fehlt natürlich auf dem RBStV und auf den Beschlüssen der Länder.

2. Der RBStV ist nicht unter den Gesetzen zu finden 

Unter www.gesetze-im-internet.de findet man alle Gesetze und Verordnungen, die AZD beteuert immer wieder das die gesetzliche Grundlage der RBStV sei. Dies ist falsch.

3. AZD beruft sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz 
Die AZD beruft sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz, dieses dürfen nur Behörden. Wenn man eine Unterschrift und einen direkten Ansprechpartner verlangt, dann drohen sie mit Mahnungen und Zwangsvollstreckung. Das ist Nötigung, so verhält sich die Mafia. Ohne Unterschrift ist jedes Dokument rechtsungültig, also Infopost.

4. Ohne rechtliche Grundlage kann AZD nicht klagen 
Das Landesgericht Tübingen hat am 19. Mai 2014 einen Beschluss gefasst, der alle Punkte des Vortrags bestätigt. Dieser Beschluss wurde mittlerweile durch den Beschluss des selben LG Tübingen am 08.01.2015 (Az: 5 T 296/14) aufgehoben. Dort wurde nochmal bestätigt, dass dieser Beschluss für alle Bundesländer gilt.

5. Gesetze können nicht gekündigt werden!
Zum weiteren Beweis dass die Geldforderung ohne gesetzliche Grundlage erhoben wird und somit eine Nötigung und Betrug darstellt:
§ 15 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ; Vertragslaufzeit / Küngigungsfrist.
Gesetze sind nicht kündbar und haben auch keine Vertragslaufzeit!

Die Firma „AZD Beitragsservice“ handelt daher rechtswidrig, begeht eine Nötigung (wenn man nicht zahlt erfolgen Säumniszuschläge und Zwangsvollstreckung) und begeht einen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrug durch das vortäuschen einer Staatlichkeit und Rechtsfähigkeit sowie wegen unberechtigten Zahlungsaufforderungen.

Bitte teilen Sie mir als Geschädigtem das Aktenzeichen mit, unter welchem die Ermittlungen geführt werden, und informieren Sie mich über den Ausgang des Strafverfahrens.

Hochachtungsvoll,

Vorname Nachname

Der Strafanzeige am besten als Anlage das erwähnte Urteil vom Landgericht Tübingen beifügen, welches HIER runtergeladen werden kann.
Die Strafanzeige und Strafantrag kann entweder per Fax oder per Post an die Staatsanwaltschaft Köln gesendet werden, oder an eine Staatsanwaltschaft in der Nähe von eurem Wohnsitz.

Einwohnermeldeamt als Datenlieferant für "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE"

Als erster Schritt im Kampf gegen die GEZ-Mafia, bzw. die Firma "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" geht man den Verursacher des ganzen Ärgers an, nämlich die Behörde welche die als Datenlieferant für "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" tätig geworden ist.

Dies dürfte im Normalfall das Bürgeramt, Bürgermeisteramt bzw. das Einwohnermeldeamt deiner Stadt bzw. Gemeinde sein.

Schreiben an das Amt:
Absenderadresse

Empfängeradresse

Datum:

Betreff: Beschwerde wegen Datenschutzverletzung


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute von der privatrechtlichen Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ eine Zahlungsaufforderung erhalten. Meine persönlichen Daten kann dieses Unternehmen nur durch die Meldebehörde erlangt haben. Ich habe der Datenweitergabe niemals zugestimmt und falls bei der Anmeldung irgendwo eine versteckte Passage enthalten war, so widerrufe ich diese hiermit ausdrücklich und bitte umgehend um Auskunft an welche Unternehmen, Personen oder Behörden meine personenbezogenen Daten verkauft oder in anderer Weise (ohne mein Einverständnis) weitergegeben wurden.

Außerdem beantrage ich hiermit für die Zukunft eine Auskunftssperre für sämtliche gespeicherten Daten und untersage jede Art der ungenehmigten Datenweitergabe.

Durch die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten ist meine persönliche Freiheit in Gefahr, da privatrechtliche Firmen wie der Beitragsservice Nötigung betreiben (Strafantrag mit heutigem Datum gestellt).

Ich untersage weiteren Adresshandel mit meinen personenbezogenen Daten.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Naachname

Hinweis:   Eine Kopie dieses Schreibens geht an den Landesdatenschutzbeauftragten, welcher über den Vorfall informiert wird. 


An den Landesdatenschutzbeauftragten des Bundeslandes wo man wohnt, geht dann zeitgleich folgendes Schreiben:

Absenderadresse

Empfängeradresse
(Landesdatenschutzbeauftragte)

Datum:
Betreff: Beschwerde wegen Datenschutzverletzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute von der privatrechtlichen Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ eine Zahlungsaufforderung erhalten.
Meine persönlichen Daten kann dieses Unternehmen nur durch die Meldebehörde Dettenhausen erlangt haben. Ich habe der Datenweitergabe niemals zugestimmt. Die Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ macht zwar immer wieder gerne den Eindruck einer Staatlichkeit, ist jedoch ein privatrechtliches Wirtschaftsunternehmen. Dies ist an dem Geschäftsführer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erkennen.

Das Landgericht Tübingen hat in seinem Beschluß vom 08.01.2015 (Az: 5 T 296/14) festgestellt, dass dieser Beitragsservice rechtswidrig handelt.

Die Meldebehörde NAME DEINER STADT scheint als „Datendealer“ zu fungieren und hat nach allem Anschein meine personenbezogenen Daten an diese dubiose Firma verkauft oder sogar noch kostenfrei abgegeben, was umso verwerflicher für mich wäre. Ich möchte meine Daten vor Datendealerei der Meldebehörde geschützt wissen und bitte den Datenschutzbeauftragten hier einzuschreiten. Eine derartige Praxis muss gestoppt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Nachname

Solltet ihr ein Faxgerät haben (oder Onlinefax nutzen), so könnt ihr diese Schreiben auch per Fax versenden. Dies hat den großen Vorteil einer Empfangbestätigung. Vergesst aber nicht eure Schreiben zu unterschreiben.


Als Anhang zu  dem Schreiben fügt ihr am besten das Gerichtsurteil vom Landgericht Tübingen bei, welches in dem Schreiben an den Datenschutzbeauftragten erwähnt wurde. Dieses Urteil könnt ihr euch als PDF Datei HIER runterladen.

Kaum umgezogen, schon Post von der GEZ-Mafia!

Lieber Leser,

ich staunte nicht schlecht als ich, nach jahrelangem Verweigern einer Wohnsitzanmeldung, mich in Deutschland melderechtlich anmeldete. Keine 3 Wochen nach meiner Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt / Bürgermeisteramt (Meldebehörde) bekam ich Post von einem "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE".



Was? Die wollen von mir fast 500 EUR?? Das machte mich doch ziemlich stutzig, wo ich erst seit wenigen Wochen meinen Wohnsitz angemeldet habe und davor keinen echten Wohnsitz inne hatte und auch NIEMALS Post von diesem Verein erhalten hatte.

Hier ist etwas Faul und zwar ganz gewaltig. Ich weiß ganz genau das ich auf keinen Fall für eine derartige Summe Zahlungspflichtig bin und sehe dem ganzen daher ziemlich gelassen entgegen. Vor allem da ich auch bei meinem jetzigen Wohnsitz in keiner Zahlungspflicht stehe, da es sich um eine Wohngemeinschaft handelt und ich nicht Inhaber der Wohnung bin. Aber dazu werden wir erst viieeeellll später kommen, denn diese ganzen Informationen möchte ich dieser GEZ Mafia nicht mitteilen. Die sollen sich etwas anstrengen, wenn Sie an mein Geld wollen.
Daher beginne ich meinen Kampf gegen die GEZ Mafia Schritt für Schritt. In der Ruhe liegt bekanntlich die Kraft. Also schön eins nach dem anderen.




Welche Frage stellte sich bei mir als erstes, als dieses Schreiben im Briefkasten lag?
Richtig! Woher, zum Teufel, haben die meine Adresse?


Die einzigste Möglichkeit an meine Adresse zu kommen war zu diesem Zeitpunkt nur die Meldebehörde, also das Bürgeramt oder Bürgermeisteramt. Ein Eingriff in den Datenschutz.

Der Rechtskampf kann beginnen!

Ratgeber: Raus aus dem Zwangs-TV! (Buch-Tipp)

Raus aus der Zwangsmitgliedschaft - Beitragsservice stoppen!

Von Autor zu Leser: Sie sind nicht mehr bereit den Rundfunkbeitrag zu zahlen, da es sich um eine unberechtigte Zwangsabgabe handelt? Dann zeige ich Ihnen einen möglichen Weg auf, wie Sie rechtlich sauber herauskommen. Diese Publikation ist ein Wegweiser, der Ihnen Schritt für Schritt das Wissen zur erfolgreichen Gegenwehr liefert. 1. Allgemeine Rechtliche Grundlagen 2. Vollstreckungsgrundlagen 3. Verhalten bei Rechtsbruch Dieser "Wegweiser" ist nicht Ersatz für einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

RAUS AUS DEM ZWANGS-TV ist ein Ratgeber, wie ein jeder es sich wünscht, der mit der GEZ-Mafia zu tun hat. Der Ratgeber geht Schritt für Schritt durch, wie man legal auf rechtlichen Wegen der Beitragsservice-Mafia entkommen kann. Es macht Mut diesen (nicht immer leichten) Weg zu gehen.
Der Leser erfährt allgemeine rechtliche Grundlagen, erhält Informationen über Vollstreckungsgrundlagen und wird auf Verhalten bei Rechtsbruch hingewiesen. Während des Schriftwechsels mit dem Beitragsservice wird immer wieder auf Möglichkeiten des Ausstieges hingewiesen, bevor eine neue Schwelle der Auseinandersetzung erfolgt. So kann jeder, entsprechend seiner Lebenssituation, immer wieder neu entscheiden, ob er diesen Weg bis zum Ende geht.
Das Buch richtet sich an den mündigen Bürger, der dem Zwangsbeitrag der GEZ-Mafia entkommen möchte. Es ermöglicht ein tiefes Wissen über Abläufe, mögliche Reaktionen, Verfahren und zu beachtende Fallen. Wer sich für diesen Weg entscheidet, ist immer ein Schritt voraus und kann somit nicht von "bösen" Briefen des Beitragsservice überrascht werden. Menschen, die sich nicht emotional mitreißen lassen, können sogar Spass an der Auseinandersetzung finden. Ganz nebenbei wird im Text hingewiesen, wie Ordnung gehalten werden kann, wo welche Quellen zu finden sind bis hin wie man seinen Computer einrichtet und zum Arbeitsgerät mit schnellen Zugriff gestaltet. Es ist quasi eine Lebensschule, die über das Thema hinausgeht.

Da dieser Ratgeber deutlich weniger wie der monatliche Zwangsbeitrag von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" kostet (nur 9,95 €) , kann man beim Kauf des Ratgebers nichts falsch machen.



 

ARD ZDF Beitragsservice stoppen!

Liebe Leser,

ich kämpfe bereits seit einigen Monaten gegen die GEZ-Mafia an und habe mir nun gedacht ich lasse euch daran teilhaben, da ich immer wieder danach gefragt wurde wie bei mir der Stand der Dinge ist.

Ich werde hier also in nächster Zeit einige Infos veröffentlichen, wie man am besten gegen die GEZ-Mafia vorgeht.

Viel Spaß beim Lesen