Dies dürfte im Normalfall das Bürgeramt, Bürgermeisteramt bzw. das Einwohnermeldeamt deiner Stadt bzw. Gemeinde sein.
Schreiben an das Amt:
Absenderadresse
Empfängeradresse
Datum:
Betreff: Beschwerde wegen Datenschutzverletzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute von der privatrechtlichen Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ eine Zahlungsaufforderung erhalten. Meine persönlichen Daten kann dieses Unternehmen nur durch die Meldebehörde erlangt haben. Ich habe der Datenweitergabe niemals zugestimmt und falls bei der Anmeldung irgendwo eine versteckte Passage enthalten war, so widerrufe ich diese hiermit ausdrücklich und bitte umgehend um Auskunft an welche Unternehmen, Personen oder Behörden meine personenbezogenen Daten verkauft oder in anderer Weise (ohne mein Einverständnis) weitergegeben wurden.
Außerdem beantrage ich hiermit für die Zukunft eine Auskunftssperre für sämtliche gespeicherten Daten und untersage jede Art der ungenehmigten Datenweitergabe.
Durch die Weitergabe meiner personenbezogenen Daten ist meine persönliche Freiheit in Gefahr, da privatrechtliche Firmen wie der Beitragsservice Nötigung betreiben (Strafantrag mit heutigem Datum gestellt).
Ich untersage weiteren Adresshandel mit meinen personenbezogenen Daten.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Naachname
Hinweis: Eine Kopie dieses Schreibens geht an den Landesdatenschutzbeauftragten, welcher über den Vorfall informiert wird.
An den Landesdatenschutzbeauftragten des Bundeslandes wo man wohnt, geht dann zeitgleich folgendes Schreiben:
Absenderadresse
Empfängeradresse
(Landesdatenschutzbeauftragte)
Datum:
Betreff: Beschwerde wegen Datenschutzverletzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute von der privatrechtlichen Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ eine Zahlungsaufforderung erhalten.
Meine persönlichen Daten kann dieses Unternehmen nur durch die Meldebehörde Dettenhausen erlangt haben. Ich habe der Datenweitergabe niemals zugestimmt. Die Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ macht zwar immer wieder gerne den Eindruck einer Staatlichkeit, ist jedoch ein privatrechtliches Wirtschaftsunternehmen. Dies ist an dem Geschäftsführer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erkennen.
Das Landgericht Tübingen hat in seinem Beschluß vom 08.01.2015 (Az: 5 T 296/14) festgestellt, dass dieser Beitragsservice rechtswidrig handelt.
Die Meldebehörde NAME DEINER STADT scheint als „Datendealer“ zu fungieren und hat nach allem Anschein meine personenbezogenen Daten an diese dubiose Firma verkauft oder sogar noch kostenfrei abgegeben, was umso verwerflicher für mich wäre. Ich möchte meine Daten vor Datendealerei der Meldebehörde geschützt wissen und bitte den Datenschutzbeauftragten hier einzuschreiten. Eine derartige Praxis muss gestoppt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Solltet ihr ein Faxgerät haben (oder Onlinefax nutzen), so könnt ihr diese Schreiben auch per Fax versenden. Dies hat den großen Vorteil einer Empfangbestätigung. Vergesst aber nicht eure Schreiben zu unterschreiben.
Als Anhang zu dem Schreiben fügt ihr am besten das Gerichtsurteil vom Landgericht Tübingen bei, welches in dem Schreiben an den Datenschutzbeauftragten erwähnt wurde. Dieses Urteil könnt ihr euch als PDF Datei HIER runterladen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen