Hier mal ein Anfang den jeder in der nicht mehr gültigen ZPO sowie dem nicht mehr
gültigem GG nachlesen kann:
Art. 103 (1) GG Rn 31 Jeder hat das Recht auf Benachrichtigung vom Verfahren durch prozeßfähige
Zustellung, d.h. jeder muß quittieren. Der Anspruch auf das rechtliche Gehör (Art.103) ist
gewahrt, wenn dem Empfangsberechtigten das Schriftstück persönlich übergeben wird
und dessen Personalien festgestellt werden. Die Ersatzzustellung nach § 181 ff ZPO, §
37 StPO, etc und die öffentliche Zustellung nach § 203 ff ZPO, § 40 StPO, etc enthalten
eine Fiktion der Bekanntgabe, da sie den tatsächlichen Informationserfolg nicht sicher
stellen!
Art. 103 (1) GG Rn 31 (vgl. gr. Kommentar zum GG, Mangold, Klein, Stark, 4. Auflage)
Sich gegen die Zustellung wehren! Gelber BRIEF!
Hier ein Beispielschreiben um sich gegen die Zustellung zu schützen. Immer an das GG
denken und nicht klein bei geben. ==>
Widerspruch der Zustellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich ihrer nichtigen Zustellung gem. Art. 103 (1) GG Rn 31 (vgl. gr.
Kommentar zum GG, Mangold, Klein, Stark, 4. Auflage). Eine Zustellungsabsicht
ihrerseits ist nicht erkennbar. Offensichtlich soll mein rechtliches Gehör absichtlich
unterwandert werden.
Art. 103 (1) GG Rn 31 Jeder hat das Recht auf Benachrichtigung vom Verfahren durch prozeßfähige
Zustellung, d.h. jeder muß quittieren. Der Anspruch auf das rechtliche Gehör (Art. 103)
ist gewahrt, wenn dem Empfangsberechtigten das Schriftstück persönlich übergeben
wird und dessen Personalien festgestellt werden. Die Ersatzzustellung nach § 181 ff
ZPO, § 37 StPO, etc und die öffentliche Zustellung nach § 203 ff ZPO, § 40 StPO, etc
enthalten eine Fiktion der Bekanntgabe, da sie den tatsächlichen Informationserfolg nicht
sicher stellen !
Ich bestehe auf ordnungsgemäße, "verfassungskonforme" Zustellung gem. Art. 103 GG !
Mit freundlichen Grüssen
XXXX
Eine sehr interessante PDF Datei, welche das Unrecht ausführlich beschreibt, könnt ihr hier runterladen.
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Aus Datenschutzgründen haben wir sowohl die Behörde wie auch den Empfänger unkenntlich gemacht.
Erstaunlicherweise hat die Meldebehörde falsche Begriffe verwendet, weshalb wir wieder Futter haben um hier weiter zu bohren.
Schließlich wollen wir die Damen und Herren etwas beschäftigen, wenn Sie schon so frecht sind und unsere Daten an die GEZ Mafia weiterreichen.
Natürlich wurde entsprechend geantwortet:
Nun sind wir mal gespannt wann und wie (und ob) man darauf reagieren wird.
Bis auf 105 EUR sind keine finanziellen Gefahren zu befürchten.
Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse.
Es ist kein Rechtsanwalt notwendig.
Man fragt sich wirklich, warum man unter diesen Voraussetzungen ab
dem 1. Januar 2013 noch weiter für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
zahlen sollte? Ich werde keine Zahlungen leisten und den Klageweg
begehen. Schließlich kostet das neben etwas Zeit, 105 EUR und eventuell noch Zinsen und Mahngebühren. Alles in allem um die 30 EUR.
Für viele sind 130 EUR viel Geld und ich selbst würde diesen Betrag lieber für etwas anderes
ausgeben, aber wir dürfen nicht vergessen, dass wir dadurch die
Möglichkeit haben, das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und
damit gleichzeitig die Politik empfindlich zu treffen. Wenn viele
mitmachen, können Politik und Justiz nicht einfach wegschauen – die
bereits überlastete Justiz würde durch eine Klagewelle weiter an ihre
Belastungsgrenze gedrängt und die Politik zum Handeln gezwungen werden.
Wir dürfen nicht vergessen, auch wenn das fast ein viertel Jahrhundert
zurückliegt, dass das Volk eine ungeheure Macht entwickeln kann, wenn
alle am selben Strang ziehen.
Mitmachen ist sehr einfach:
Falls erteilt, Dauerauftrag bei seiner Hausbank löschen oder Einzugsermächtigung an die GEZ widerrufen.
Zahlungen ab 2013 einstellen.
Mahnungen kassieren.
Beitragsbescheid abwarten.
Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides
Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine
Rolle. 2)
Widerspruchsbescheid abwarten. Das kann dauern und es können
dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen. Dabei nur
insofern reagieren, als man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid
bekräftigt.
Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen
Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das
zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid
vermerkt.
Wie jeder sieht, ist der Weg klar und ohne Risiken. Man muss lediglich mit ca. 130 EUR
Gesamtkosten rechnen. Wenn man die Fristen ausspielt, können bis zu
zwölf Monate ins Land gehen, bis ein Gericht entschieden hat. Wenn sehr
viele mitmachen, sogar noch länger. Man muss sich hier vor Augen führen,
wie empfindlich das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk trifft, wenn
der Geldhahn plötzlich ein Jahr zugedreht bleibt oder nur tröpfelt!
Ich gehöre zu diesen Personen, die seit sich seit Jahren mit geringem
Aufwand gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellen.
Was ist mit Ihnen, mit Ihren Freunden und Bekannten?
Ja, es gab Interviewtermine mit diversen Zeitungen. Unsere
Motivation und Hintergründe wurden, (im Gespräch wohlgemerkt),
detailliert geschildert. Wir bekommen sogar einen Kontrollblick auf die
eigenen Zitate (glücklicher Weise, denn sonst würde man seine eigene
Aussage kaum wiedererkennen), und trotzdem bleibt ein schaler
Beigeschmack! Eine Ausnahme bildet hier vorläufig ausdrücklich die l-iz
mit ihrem umfangreichen und wahrheitsgetreuen Bericht.
Warum ist das so? Ist es denn so schwierig auf Seiten der
Journalisten, das Übel wirklichkeitsgetreu wiederzugeben!? Das wir als
oftmals ehemalig loyale Nutzer des ö.r. Rundfunks keineswegs bereit
sind, unsere grundgesetzlich garantierte Handlungsfreiheit aufzugeben!? Das
der ö.r. Rundfunk mit Unterstützung der Politik nicht wirklich einer
klaren Definition der Grundversorgung folgt und somit alles zur
„Grundversorgung“ erklärt wird!? Das die Berichte der
Landesrechnungshöfe klar und unmissverständlich das Versagen der
Kontrollinstanzen protokollieren und niemand von den
Verantwortungsträgern ernsthaft den Versuch unternimmt, daran etwas zu
ändern!? Das der ö.r. Rundfunk dadurch in unseren Augen eher
demokratiegefährdend tätig ist! Im Wortsinne „Demokratie abgegeben“
wird?! Warum werden in zahllosen Artikeln der Presse die technischen
Möglichkeiten von TV- Geräten, Smartphones und Computern gepriesen und
eben jener technischer Fortschritt beim ö.r. Rundfunk völlig
ausgeblendet? Der technische Fortschritt ermuntert doch geradezu auch
beim ö.r. Rundfunk eine sozial und gerecht finanzierbare Grundversorgung
auf Abruf zu ermöglichen?!
Wofür wir uns einsetzen , ist nichts anderes als ein umfassende Diskussion mit der
Bevölkerung über die Zukunft des ö.r. Rundfunks! Als mündige Bürger
fordern wir Mitspracherecht und Transparenz bei der Vierten Gewalt im
Staat, ansonsten hat der ö.r. Rundfunk keine Demokratie stiftende
Zukunft mehr in unserer Gesellschaft und ist durchaus entbehrlich
geworden!
Demokratie ist etwas lebendiges, verletzliches. Ohne
umfassende Beteiligung derjenigen, die den ö.r. Rundfunk finanzieren,
verkommt selbiger zum bloßen Selbstzweck und wird zum Spielball der
Politiker, die in Sachsen bei der letzten Landtagswahl gerade mal noch
von 49, 1 % der Bevölkerung gewählt wurden.
Novum in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Nichtnutzer beanspruchen Sitz im Rundfunkrat des MDR
Die in Dresden/ Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne
Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem" bewirbt sich
stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im
Rundfunkrat des MDR ab der neuen Amtsperiode 2015.
Am Freitag, dem 31. Juli 2015, reichte die in Dresden/ Sachsen
ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein
demokratischeres Rundfunksystem" stellvertretend für die Gruppe der
Nichtnutzer fristgemäß ihre Bewerbung um einen Sitz im sich am 08.
Dezember 2015 neu konstituierenden Rundfunkrat des MDR beim dafür
zuständigen Sächsischen Landtag ein - und beschreitet damit
medienpolitisches Neuland.
Gemäß MDR-Staatsvertrag können sich neben gesetzlich festgelegten
Gruppen auch andere gesellschaftlich bedeutsame Gruppen um einen Sitz im
Rundfunkrat bewerben. Die gesellschaftliche Bedeutsamkeit der Gruppe
der Nichtnutzer (Fernsehlose, Rundfunk-Nichtnutzer, etc.) ergibt sich
u.a. aus offiziell herangezogenen Statistiken, welche gut 4 Prozent der
Haushalte als fernsehlos ausweisen - allein in Sachsen betrifft dies
somit immerhin mehr als 170.000 Bürgerinnen und Bürger.
Seit dem 01.01.2013 gilt mit dem sog. „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“
(RBStV) eine in großen Teilen unsoziale, vollkommen nutzungsunabhängige
und unkündbare Pauschalabgabe auf „Raumeinheiten“ (Wohnungen,
Betriebsstätten, KFZ) zum Zwecke der Rundfunkfinanzierung. Die im der
Finanzierungsumstellung zugrunde gelegten Gutachten von Professor
Kirchhof geforderte Wahlfreiheit („Widerlegbarkeit der Regelvermutung“)
wurde bisher und wird immer noch in der Gesetzgebung vollkommen
unterschlagen - trotz mehrfacher Anmahnung auch seitens der Initiative.
Noch schwerer wiegt jedoch, dass zusätzlich zu diesem folgenreichen und
verfassungsrechtlich höchstproblematischen Versäumnis auch noch
unterlassen wurde, der nunmehr neu zur Mitfinanzierung herangezogenen
Gruppe der Nichtnutzer überhaupt entsprechende Kontroll- und
Mitbestimmungsrechte gesetzlich einzuräumen. Die Bewerbung dieser Gruppe
der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat kann daher lediglich als
Angebot und Versuch verstanden werden, diesen unhaltbaren Missstand bis
zu einer Abhilfe ansatzweise zu kompensieren.
Eine Fortsetzung des Ausschlusses der speziellen Sichtweise der
Gruppe der Nichtnutzer aus den Aufsichts- und Kontrollgremien des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist jedenfalls unter den gegebenen
Umständen nicht mehr vermittelbar, nicht mehr verantwortbar und auch
nicht mehr tolerierbar.
Mit bundesweit gleichlautenden, z.T. noch laufenden Petitionen
hat die Initiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein
demokratischeres Rundfunksystem“ bereits tausende Bürger aus dem
Sendegebiet des MDR sowie bundesweit zehntausende Gleichgesinnte hinter
sich vereint. Als parteiloser, staatsferner, bürgernaher und auch sonst
explizit keiner politischen Gruppierung oder Strömung nahestehender
Zusammenschluss von Betroffenen setzt sie sich für die Belange der
Nichtnutzer, Teilnutzer und Kritiker hinsichtlich des derzeitigen real
existierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein und blickt - sofern
ihr ein Sitz im Rundfunkrat zugestanden wird - den anstehenden Aufgaben
mit Spannung und Tatendrang entgegen.
Ziel der Initiative ist dabei insbesondere, auf einen sich klar vom
rein werbefinanzierten Privatrundfunk abgrenzenden, verantwortlich
haushaltenden und - zumindest für den Zeitraum der
Finanzierungsverpflichtung von Nichtnutzern auch von dieser Gruppe
akzeptierten - staatsfernen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen
Rundfunk in Form einer echten „4. Gewalt“ hinzuwirken.
Es wird spannend und aufschlussreich werden, die Reaktionen der Entscheidungsträger sowie Kontroll- und Aufsichtsgremien zu
beobachten.
Für Interessenten/ Mitstreiter/ Betroffene:
Bis auf wenige Ausnahmen findet jeden Donnerstag 20 Uhr ein Arbeitstreffen/ „Runder Tisch“ in Dresden statt. Ort: Teegadrom, Louisenstraße 44, 01099 Dresden