Samstag, 12. September 2015

Kostenlos Briefe versenden: Kriegsgefangenenpost

Die Post befördet Briefe gratis.

Bis zum heutigen Tag kann man kostenlos Briefe versendet. Wie ist das möglich? Ganz einfach: KRIEGSGEFANGENENPOST

Pressebericht vom 19.12.2008, WAZ
Pressebericht vom 07.07.2014, SHZ



Man beachte auch Artikel 16 der HLKO sowie den Weltpostvertrag

 

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Beitragsservice: Akzeptanzschreiben und eigene AGBs

Liebe Leser,

da öfter nach einer Vorlage für das Akzeptanzschreiben aus den hier veröffentlichten Videos gefragt wurde, stellen wir euch dieses nun zur Verfügung.

Bitte passt es nach euren Wünschen an und lest euch in die Thematik ein. Nicht blind abschreiben, ohne sich mit dem Thema selbst auseinanderzusetzen.

Das Akzeptanzschreiben mit eigenen AGBs könnt ihr hier als PDF Datei runterladen.

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Gelber Brief abwehren - Widerspruch gegen Zustellung

Zustellungsvorschriften - Gelber Brief:


Hier mal ein Anfang den jeder in der nicht mehr gültigen ZPO sowie dem nicht mehr gültigem GG nachlesen kann:

Art. 103 (1) GG Rn 31 
Jeder hat das Recht auf Benachrichtigung vom Verfahren durch prozeßfähige Zustellung, d.h. jeder muß quittieren. Der Anspruch auf das rechtliche Gehör (Art.103) ist gewahrt, wenn dem Empfangsberechtigten das Schriftstück persönlich übergeben wird und dessen Personalien festgestellt werden. Die Ersatzzustellung nach § 181 ff ZPO, § 37 StPO, etc und die öffentliche Zustellung nach § 203 ff ZPO, § 40 StPO, etc enthalten eine Fiktion der Bekanntgabe, da sie den tatsächlichen Informationserfolg nicht sicher stellen! 

Art. 103 (1) GG Rn 31 (vgl. gr. Kommentar zum GG, Mangold, Klein, Stark, 4. Auflage) 

Sich gegen die Zustellung wehren! Gelber BRIEF! 


Hier ein Beispielschreiben um sich gegen die Zustellung zu schützen. Immer an das GG denken und nicht klein bei geben. ==>

Widerspruch der Zustellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich ihrer nichtigen Zustellung gem. Art. 103 (1) GG Rn 31 (vgl. gr. Kommentar zum GG, Mangold, Klein, Stark, 4. Auflage). Eine Zustellungsabsicht ihrerseits ist nicht erkennbar. Offensichtlich soll mein rechtliches Gehör absichtlich unterwandert werden.

Art. 103 (1) GG Rn 31 
Jeder hat das Recht auf Benachrichtigung vom Verfahren durch prozeßfähige Zustellung, d.h. jeder muß quittieren. Der Anspruch auf das rechtliche Gehör (Art. 103) ist gewahrt, wenn dem Empfangsberechtigten das Schriftstück persönlich übergeben wird und dessen Personalien festgestellt werden. Die Ersatzzustellung nach § 181 ff ZPO, § 37 StPO, etc und die öffentliche Zustellung nach § 203 ff ZPO, § 40 StPO, etc enthalten eine Fiktion der Bekanntgabe, da sie den tatsächlichen Informationserfolg nicht sicher stellen !

Ich bestehe auf ordnungsgemäße, "verfassungskonforme" Zustellung gem. Art. 103 GG !

Mit freundlichen Grüssen

XXXX


Eine sehr interessante PDF Datei, welche das Unrecht ausführlich beschreibt, könnt ihr hier runterladen.

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Mittwoch, 9. September 2015

Reaktion vom Einwohnemeldeamt wegen Datenweitergabe

Die Meldebörde hat reagiert auf die Beschwerde wegen Datenweitergabe.

Aus Datenschutzgründen haben wir sowohl die Behörde wie auch den Empfänger unkenntlich gemacht.



Erstaunlicherweise hat die Meldebehörde falsche Begriffe verwendet, weshalb wir wieder Futter haben um hier weiter zu bohren.
Schließlich wollen wir die Damen und Herren etwas beschäftigen, wenn Sie schon so frecht sind und unsere Daten an die GEZ Mafia weiterreichen.
























Natürlich wurde entsprechend geantwortet:

































Nun sind wir mal gespannt wann und wie  (und ob) man darauf reagieren wird.




Donnerstag, 3. September 2015

Rundfunkbeitrag? Ohne mich! Klagen statt zahlen!



Der Klageweg ist einfach.
  • Bis auf 105 EUR sind keine finanziellen Gefahren zu befürchten.
  • Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse.
  • Es ist kein Rechtsanwalt notwendig.
Man fragt sich wirklich, warum man unter diesen Voraussetzungen ab dem 1. Januar 2013 noch weiter für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen sollte? Ich werde keine Zahlungen leisten und den Klageweg begehen. Schließlich kostet das neben etwas Zeit, 105 EUR und eventuell noch Zinsen und Mahngebühren. Alles in allem um die 30 EUR.
Für viele sind 130 EUR viel Geld und ich selbst würde diesen Betrag lieber für etwas anderes ausgeben, aber wir dürfen nicht vergessen, dass wir dadurch die Möglichkeit haben, das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit gleichzeitig die Politik empfindlich zu treffen. Wenn viele mitmachen, können Politik und Justiz nicht einfach wegschauen – die bereits überlastete Justiz würde durch eine Klagewelle weiter an ihre Belastungsgrenze gedrängt und die Politik zum Handeln gezwungen werden. Wir dürfen nicht vergessen, auch wenn das fast ein viertel Jahrhundert zurückliegt, dass das Volk eine ungeheure Macht entwickeln kann, wenn alle am selben Strang ziehen.


Mitmachen ist sehr einfach:
  • Falls erteilt, Dauerauftrag bei seiner Hausbank löschen oder Einzugsermächtigung an die GEZ widerrufen.
  • Zahlungen ab 2013 einstellen. 
  • Mahnungen kassieren.
  • Beitragsbescheid abwarten.
  • Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle. 2)
  • Widerspruchsbescheid abwarten. Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen. Dabei nur insofern reagieren, als man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt.
  • Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.
Wie jeder sieht, ist der Weg klar und ohne Risiken. Man muss lediglich mit ca. 130 EUR Gesamtkosten rechnen. Wenn man die Fristen ausspielt, können bis zu zwölf Monate ins Land gehen, bis ein Gericht entschieden hat. Wenn sehr viele mitmachen, sogar noch länger. Man muss sich hier vor Augen führen, wie empfindlich das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk trifft, wenn der Geldhahn plötzlich ein Jahr zugedreht bleibt oder nur tröpfelt!


Ich gehöre zu diesen Personen, die seit sich seit Jahren mit geringem Aufwand gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellen. Was ist mit Ihnen, mit Ihren Freunden und Bekannten?

Quelle: [Online Boykott




Bewerbung für den MDR Rundfunkrat, ein Statement zu den Interviews

Ja, es gab Interviewtermine mit diversen Zeitungen. Unsere  Motivation und Hintergründe wurden, (im Gespräch wohlgemerkt), detailliert geschildert. Wir bekommen sogar einen Kontrollblick auf die eigenen Zitate (glücklicher Weise, denn sonst würde man seine eigene Aussage kaum wiedererkennen), und trotzdem bleibt ein schaler Beigeschmack! Eine Ausnahme bildet hier vorläufig ausdrücklich die l-iz mit ihrem umfangreichen und wahrheitsgetreuen Bericht.

http://www.l-iz.de/bildung/medien/2015/08/nichtnutzer-bewerben-sich-um-einen-sitz-im-mdr-rundfunkrat-101140

Warum ist das so?
Ist es denn so schwierig auf Seiten der Journalisten, das Übel wirklichkeitsgetreu wiederzugeben!? Das wir als oftmals ehemalig loyale Nutzer des ö.r. Rundfunks keineswegs bereit sind, unsere grundgesetzlich garantierte Handlungsfreiheit aufzugeben!?
Das der ö.r. Rundfunk mit Unterstützung der Politik nicht wirklich einer klaren Definition der Grundversorgung folgt und somit alles zur „Grundversorgung“ erklärt wird!?
Das die Berichte der Landesrechnungshöfe klar und unmissverständlich das Versagen der Kontrollinstanzen protokollieren und niemand von den Verantwortungsträgern ernsthaft den Versuch unternimmt, daran etwas zu ändern!?  Das der ö.r. Rundfunk  dadurch in unseren Augen eher demokratiegefährdend tätig ist!  Im Wortsinne „Demokratie abgegeben“ wird?!
Warum werden in zahllosen Artikeln der Presse die technischen Möglichkeiten von TV- Geräten, Smartphones und Computern gepriesen und eben jener technischer Fortschritt beim ö.r. Rundfunk völlig ausgeblendet? Der technische Fortschritt ermuntert doch geradezu auch beim ö.r. Rundfunk eine sozial und gerecht finanzierbare Grundversorgung auf Abruf zu ermöglichen?!    

Wofür wir uns einsetzen , ist nichts anderes als ein umfassende Diskussion mit der Bevölkerung über die Zukunft des ö.r. Rundfunks! Als mündige Bürger fordern wir Mitspracherecht und Transparenz bei der Vierten Gewalt im Staat, ansonsten hat der ö.r. Rundfunk keine Demokratie stiftende Zukunft mehr in unserer Gesellschaft und ist durchaus entbehrlich geworden!

Demokratie ist etwas lebendiges, verletzliches. Ohne umfassende Beteiligung derjenigen, die den ö.r. Rundfunk finanzieren, verkommt selbiger zum bloßen Selbstzweck und wird zum Spielball der Politiker, die in Sachsen bei der letzten Landtagswahl gerade mal noch von 49, 1 % der Bevölkerung gewählt wurden.

Nichtnutzer beanspruchen Sitz im Rundfunkrat des MDR

Novum in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Nichtnutzer beanspruchen Sitz im Rundfunkrat des MDR


Die in Dresden/ Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem" bewirbt sich stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat des MDR ab der neuen Amtsperiode 2015.

Am Freitag, dem 31. Juli 2015, reichte die in Dresden/ Sachsen ansässige Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem" stellvertretend für die Gruppe der Nichtnutzer fristgemäß ihre Bewerbung um einen Sitz im sich am 08. Dezember 2015 neu konstituierenden Rundfunkrat des MDR beim dafür zuständigen Sächsischen Landtag ein - und beschreitet damit medienpolitisches Neuland.
Gemäß MDR-Staatsvertrag können sich neben gesetzlich festgelegten Gruppen auch andere gesellschaftlich bedeutsame Gruppen um einen Sitz im Rundfunkrat bewerben. Die gesellschaftliche Bedeutsamkeit der Gruppe der Nichtnutzer (Fernsehlose, Rundfunk-Nichtnutzer, etc.) ergibt sich u.a. aus offiziell herangezogenen Statistiken, welche gut 4 Prozent der Haushalte als fernsehlos ausweisen - allein in Sachsen betrifft dies somit immerhin mehr als 170.000 Bürgerinnen und Bürger.
Seit dem 01.01.2013 gilt mit dem sog. „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ (RBStV) eine in großen Teilen unsoziale, vollkommen nutzungsunabhängige und unkündbare Pauschalabgabe auf „Raumeinheiten“ (Wohnungen, Betriebsstätten, KFZ) zum Zwecke der Rundfunkfinanzierung. Die im der Finanzierungsumstellung zugrunde gelegten Gutachten von Professor Kirchhof geforderte Wahlfreiheit („Widerlegbarkeit der Regelvermutung“) wurde bisher und wird immer noch in der Gesetzgebung vollkommen unterschlagen - trotz mehrfacher Anmahnung auch seitens der Initiative. Noch schwerer wiegt jedoch, dass zusätzlich zu diesem folgenreichen und verfassungsrechtlich höchstproblematischen Versäumnis auch noch unterlassen wurde, der nunmehr neu zur Mitfinanzierung herangezogenen Gruppe der Nichtnutzer überhaupt entsprechende Kontroll- und Mitbestimmungsrechte gesetzlich einzuräumen. Die Bewerbung dieser Gruppe der Nichtnutzer um einen Sitz im Rundfunkrat kann daher lediglich als Angebot und Versuch verstanden werden, diesen unhaltbaren Missstand bis zu einer Abhilfe ansatzweise zu kompensieren.
Eine Fortsetzung des Ausschlusses der speziellen Sichtweise der Gruppe der Nichtnutzer aus den Aufsichts- und Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist jedenfalls unter den gegebenen Umständen nicht mehr vermittelbar, nicht mehr verantwortbar und auch nicht mehr tolerierbar.
Mit bundesweit gleichlautenden, z.T. noch laufenden Petitionen hat die Initiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem“ bereits tausende Bürger aus dem Sendegebiet des MDR sowie bundesweit zehntausende Gleichgesinnte hinter sich vereint. Als parteiloser, staatsferner, bürgernaher und auch sonst explizit keiner politischen Gruppierung oder Strömung nahestehender Zusammenschluss von Betroffenen setzt sie sich für die Belange der Nichtnutzer, Teilnutzer und Kritiker hinsichtlich des derzeitigen real existierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein und blickt - sofern ihr ein Sitz im Rundfunkrat zugestanden wird - den anstehenden Aufgaben mit Spannung und Tatendrang entgegen.
Ziel der Initiative ist dabei insbesondere, auf einen sich klar vom rein werbefinanzierten Privatrundfunk abgrenzenden, verantwortlich haushaltenden und - zumindest für den Zeitraum der Finanzierungsverpflichtung von Nichtnutzern auch von dieser Gruppe akzeptierten - staatsfernen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Form einer echten „4. Gewalt“ hinzuwirken.
Es wird spannend und aufschlussreich werden, die Reaktionen der Entscheidungsträger sowie Kontroll- und Aufsichtsgremien zu
beobachten.

Für Interessenten/ Mitstreiter/ Betroffene:
Bis auf wenige Ausnahmen findet jeden Donnerstag 20 Uhr ein Arbeitstreffen/ „Runder Tisch“ in Dresden statt. Ort: Teegadrom, Louisenstraße 44, 01099 Dresden

Originaltext Bewerbung Rundfunkrat runterladen (PDF)