Der Klageweg ist einfach.
- Bis auf 105 EUR sind keine finanziellen Gefahren zu befürchten.
- Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse.
- Es ist kein Rechtsanwalt notwendig.
Für viele sind 130 EUR viel Geld und ich selbst würde diesen Betrag lieber für etwas anderes ausgeben, aber wir dürfen nicht vergessen, dass wir dadurch die Möglichkeit haben, das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit gleichzeitig die Politik empfindlich zu treffen. Wenn viele mitmachen, können Politik und Justiz nicht einfach wegschauen – die bereits überlastete Justiz würde durch eine Klagewelle weiter an ihre Belastungsgrenze gedrängt und die Politik zum Handeln gezwungen werden. Wir dürfen nicht vergessen, auch wenn das fast ein viertel Jahrhundert zurückliegt, dass das Volk eine ungeheure Macht entwickeln kann, wenn alle am selben Strang ziehen.
Mitmachen ist sehr einfach:
- Falls erteilt, Dauerauftrag bei seiner Hausbank löschen oder Einzugsermächtigung an die GEZ widerrufen.
- Zahlungen ab 2013 einstellen.
- Mahnungen kassieren.
- Beitragsbescheid abwarten.
- Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle. 2)
- Widerspruchsbescheid abwarten. Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen. Dabei nur insofern reagieren, als man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt.
- Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.
Quelle: [Online Boykott]
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