Heute haben wir eine ganz interessante Meldung von einem Leser bekommen, welche wir euch natürlich nicht vorenthalten wollen:
Heute hat der Briefträger für Kriegsgefangenenpost "Nachentgeld" von mir verlangt, trotz deutlich vermerkt war: KRIEGSGEFANGENENPOST
Obwohl ich einige Tage zuvor mit dem Zusteller bereits eine Diskussion hatte und er mir einen Brief ausgehändigt hatte und auf das Nachentgelt verzichtet hat, war heute und gestern ein Zetztel im Briefkasten für insgesamt 6 Briefe mit Nachentgelt für Kriegsgefangenenpost.
Natürlich lasse ich mir derartige Betrugsversuche (widerrechtlicher Geldeinzug) nicht gefallen und habe mich sowohl schriftlich an das zuständige Briefzentrum, wie auch an die offiziele Beschwerdenschrift (Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn) mit einer deutlichen Beschwerde über alle verantwortlichen Personen gewendet und mitgeteilt, dass sich die verantwortlichen Personen über das geltende Recht stellen und rechtswidrig Geld einziehen für Kriegsgefangenenpost, welche Gebührenfrei zu befördern ist.
Nachdem ich diese zwei Beschwerdeschreiben fertig eingetütet hatte (und natürlich gebührenfrei mit dem Vermerk "POSTSACHE" absende), habe ich mir gedacht nun beschwere ich mich auch noch zusätzlich bei der telefonischen Hotline (Tel. 0228/4333112).
Ein sehr guter Gedanke wie sich zeigte, denn die Dame am Telefon nahm nicht nur die Beschwerde auf, sondern fragte auch wieviel Brife das waren und was genau an Nachentgelt verlangt wurde. Nachdem ich dies benannt hatte, teilte mir die Dame mit, sie werde mir als Schadensersatz den Wert des Nachentgelts als Briefmarken zuschicken und die Beschwerde weiterleiten.
Durch die Erstattung des Nachentgeltes wurde eindeutig bestätigt dass der Zusteller rechtswidrig gehandelt hat. Vielleicht ist dies für eure Leser interessant. Wenn bei jemand die Post nicht zugestellt wurde, solltet ihr euch unbedingt beschweren. Ihr bekommt das Geld erstattet.
Hallo,
AntwortenLöschendanke für diesen sehr interessanten Artikel.
Bei mir hat der Postzusteller auch einfach Nachporto verlangt.
Habe deshalb, nachdem ich eure Seite gefunden habe, gerade bei der Post angerufen.
Als erstes muss man bei der Hotline das Wort "REKLAMATION" nennen, danach "BRIEF" und danach 2x die Fragen mit NEIN beantworten. Dann wird man zu einem Mitarbeiter weitergeleitet.
1. Anruf: Es ging ein Mitarbeiter ran und ich teilte ihm mit das ich eine Beschwerde gegen meinen Zusteller vorbringen möchte. Ich teilte ihm mit das man von mir Nachporto verlangt habe, obwohl es sich um gebührenfreie Kriegsgefangenenpost handelte und gemäß Weltpostvertrag diese Post Gebührenfrei ist.
Während ich ihm den Vorgang schilderte, hat er wohl in einer "Wissensdatenbank" (so nannte er dies selbst) nachgeschaut, und meinte tatsächlich das es richtig sei das man Nachentgelt verlangt, da die Sendung nur von uns an Vermittlungsstelen Gebührenfrei wäre. Ich habe ihm dann den Gesetzestext vorgelesen und er meinte nur "ja, aber das gelte nur für Vermittlungsstellen". Ich habe ihn gefragt ob er nicht zugehört hat und ob er nicht lesen kann, es steht ausdrücklich im Gesetz das UNMITTELBAR ODER DURCH VERMITTLUNG. Ich habe ihn extra auf das Wort ODER hingewiesen. Er meinte ich solle kurz in der Leitung bleiben er müsse sich rückversichern. Nach ca. 3 Minuten war er wieder in der Leitung und meinte das es so sei wie er es gesagt hätte, dies würde auch so in seiner Wissensdatenbank stehen.
Ich habe ihn gefragt ob es sich denn um eine Dienstanweisung handeln würde, oder nur um einen "Wissenstext" ohne klare Anweisung und verlangte von Ihm seinen Namen und den Ort wo er arbeitet, damit ich gegen ihn strafanzeige erstellen kann wegen Betrug. Er sagte daraufhin ich müsse gegen die Deutsche Post AG Strafanzeige stellen und legte ganz frech einfach auf.
Natürlich habe ich nicht so einfach aufgegeben, sondern habe einfach nochmal angerufen. Dieses Mal war eine nette Dame am Telefon und ich erwähnte von Anfang an nicht das Wort Kriegsgefangenenpost, sondern sagte das ich eine Beschwerde gegen meinen Postzusteller einreichen möchte, weil dieser für gebührenfreie Post Nachporto von mir verlangen würde.
Ich sagte ihr das auf der Sendung vermerkt war das die Sendung Gebührenfrei sei und soe fragte mich was für ein Betrag man von mir verlante und wann das war. Ich gab ihr die entsprechenden Daten durch, Sie nahm meine Adresse und Namen auf und sagte Sie werde mir das Porto erstatten und in Briefmarken in den nächsten Tagen zusenden und zudem würde Sie die Beschwerde an das Zustellzentrum weiterleiten. Jetzt lies ich die Katze aus dem Sack und erwähnte das auf dem Brief ein roter Stempel angebracht war, wo "Kriegsgefangenenpost Gebührenfrei" stand.
Sie sagte nur, alles klar, nehme ich so in die Beschwerde auf.
Sie sagte keineswegs diese wahrheitswidrige Behauptung des Herrn zuvor.
Nun warte ich also auf meine Entschädigung und bin zudem gespannt ob es wegen der Beschwerde eine Antwort gibt.
Danke an diese Seite für die tollen Infos!
Hey,
AntwortenLöschenvielen Dank für diesen tollen Hinweis.
Ich habe gerade bei der Post angerufen und mich über meinen Zusteller beschwert und man hat mir ebenfalls zugesichert das Nachentgekt zu ersetzten und mir Briefmarken zuzusenden.
Gleichzeitig habe ich gerade eine Beschwerde per Post verfasst, welche ich euch nicht vorenthalten will:
Betreff: Beschwerde Postzustellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich über alle verantwortlichen Personen beschweren, welche für die korrekte Zustellung meiner Post verantwortlich sind.
Am DATUM und am DATUM ging mir jeweils ein Brief zu, für welchen rechtswidrig Nachentgelt von HÖHE gefordert wurde, obwohl es sich jeweils um gebührenfreie Kriegsgefangenenpost handelte. Die Post liegt bei der Filiale zur Abholung für mich bereit, gegen Zahlung von Nachentgelt.
Bei Sendungen gebührenfreie Kriegsgefangenenpost darf jedoch kein Nachentgelt verlangt werden. Kriegsgefangenenpost ist kostenfrei zu befördern und ich als Empfänger habe dafür keinen Cent zu bezahlen. Das ist eine klare gesetzliche Regelung, über welche sich die Firma Deutsche Post AG nicht hinweg setzen kann.
Ich fordere Sie hiermit auf, mir meine Post umgehend zuzustellen, ohne rechtswidrige Gebühren zu verlangen. Sollten Sie sich der Zustellung weigern, erwarte ich eine schriftlicher Erklärung von einer persönlich haftbaren Person, welche diese schriftliche Erklärung auch eigenhändig unterschreibt, damit ich diese Person persönlich zur Verantwortung ziehen kann für dieses rechtswidrige Verhalten.
Schadensersatzforderungen behalte ich mir ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
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Nun bin ich mal gespannt ob und wie man auf meine Beschwerde reagieren wird.
Notfalls werde ich eben auch noch Strafanzeige gegen meine Zustellerin erstatten wegen Betrug.
Auf dem Schreiben der Post steht, dass man sich für die Mitteilung der Erfahrungen mit geschenkten Briefmarken bedankt. Das heißt aber nicht, dass man die geschenkten Briefmarken aus irgendeinem anderen Grund bekommt, der hier konstruiert wird.
AntwortenLöschenDies ergibt sich aus dem geführten Telefonat, aufgrund welchem diese Briefmarken übersendet wurden.
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